Drucksache - IX-0534  

 
 
Betreff: Wohneigentum fördern - Vorkaufsrecht für Mieter unterstützen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUAusschuss für Stadtentwicklung, Bebauungsplanung und Genehmigungen
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.12.2022 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bebauungsplanung und Genehmigungen federführender Ausschuss
05.01.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bebauungsplanung und Genehmigungen im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
25.01.2023 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 11. BVV am 14.12.2022
Beschlussempfehlung Stadt

Das Bezirksamt wird ersucht, Mieter und Hausgemeinschaften darin zu unterstützen, ihr individuelles Vorkaufsrecht für selbstgenutzte Mietwohnungen gem. §577 BGB wahrzunehmen. Hierzu soll das Bezirksamt auf seiner Internetseite Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und den Fördermöglichkeiten (bspw. über die KfW) bereitstellen. Zudem soll das Bezirksamt  die betroffenen Mieter einer Abgeschlossenheitserklärung darüber informieren, dass Teilungserklärungen für ihre Wohnungen vorliegen und sie damit von einem Vorkaufsrecht gem. §577 BGB Gebrauch machen können.
Dem Bezirksamt wird weiterhin empfohlen, sich an den Senat zu wenden und ein Förderprogramm der Investitionsbank Berlin analog des Förderprogramms “Wohneigentum - Erwerb, Neubau und Ausbau” der Investitionsbank Brandenburg zum Neubau, Erwerb, Modernisierung, energetischen Ertüchtigung und altersgerechten Umbau des selbstgenutzten Wohneigentums einzufordern.


Begründung der Beschlussempfehlung:

Der Antrag konnte im Ausschuss keine Mehrheit finden. Zum einen wurde darauf hingewiesen, daß der vom Antragsteller gewählte Zeitpunkt für eine Information der Betroffenen unpassend isst. Unser Bezirksamt informiert schon jetzt Mieter über beantragte Abgeschlossenheitserklärungen, da aber zwischen einem solchen Bescheid und der tatsächlichen Veräusserung einer Wohnung kein zeitlicher Zusammenhang besteht sind die Hinweise auf ein bestehendes Vorkaufsrecht falsch.
Zum anderen wurde deutlich gemacht, daß Mieten für den Großteil der Bevölkerung die einzige Möglichkeit ist ihren Wohnraumbedarf in dieser Stadt zu decken und jede umgewandelte Eigentumswohnung, daß Angebot an bezahlbaren Wohnraum in der Stadt verknappt.

Die Drucksache wurde mit 3 Ja 8 Nein und bei 6 Enthaltung mehrheitlich im Ausschuss abgelehnt.

Begründung Ursprungsantrag Fraktion der CDU:

Selbstgenutztes Wohneigentum ist gerade in unsicheren Zeiten und bei volatilen wirtschaftlichen Entwicklungen ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge. (Vor dem Hintergrund des gescheiterten Mietpreisdeckels) gerade auch in Berlin und vor allem in Pankow unterliegt die Mietpreisentwicklung einer erheblichen Dynamik. In einer solchen angespannten Situation des Wohnungsmarktes werden Wohnungen und ganze Gebäude zum Zweck der Ertragsoptimierung erworben oder veräert, ohne den Mietern die Chance zu eröffnen, ihre Wohnung zu erwerben und damit finanzielle Stabilität und Sicherheit für sich zu schaffen.

Wohneigentum verpflichtet, schafft Sicherheit im Alter, bindet an den eigenen Kiez und stabilisiert damit die soziodemografischen Strukturen in unserem Bezirk. Die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum kann deshalb einen wesentlichen Beitrag gegen Altersarmut, für eine gesunde Berliner Mischung und einen prosperierenden Bezirk leisten.

 
 

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