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Drucksache - IX-0521
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Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Existenzgefährdungen durch Preissteigerungen bei freien Trägern abwenden! |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 11. Sitzung am 14.12.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0521
„Das Bezirksamt wird ersucht, durch Umschichtungen in den einzelnen Fachkapiteln existenzgefährdende Kostensteigerungen in Projekten freier Trägern in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Soziales, Integration sowie Gleichstellung und Demokratiebildung bzw. Bürger:innenbeteiligungen mit bezirklichen Zuwendungen, soweit möglich auszugleichen bzw. die Träger darin zu beraten, entsprechende Finanzierungen zu akquirieren.
Auflagen und Sperrvermerke des Haushaltsbeschlusses der BVV Pankow zur Drucksache IX-0092 haben weiterhin Bestand und werden von diesem Beschluss nicht aufgehoben.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Der Bezirk Pankow bekommt von der Senatsverwaltung für Finanzen eine Globalsumme zugewiesen, deren Aufteilung zu rd. 80 % festen Vorgaben bzw. Leitlinien unterliegt. Die Zuwendungen gehören überwiegend zu den freiwilligen sozialen Leistungen. Der Anteil an der zugewiesenen Globalsumme, der für freiwillige soziale Leistungen vorgesehen ist, deckt nicht den tatsächlichen Bedarf. Deswegen hat das Bezirksamt Pankow – zunächst für die Integration von Geflüchteten – den stetig bestehenden Bedarf an Integrationsleistungen für die in Pankow vom Land Berlin untergebrachten Geflüchteten aufgeschlüsselt (Presseinfo vom 20.11.2023). Diesen Mehrbedarf hat das Bezirksamt Pankow bereits in den Haushaltsberatungen im Unterausschuss des Abgeordnetenhauses verdeutlicht, genauso wie in weiteren Landesgremien. Nur durch die zusätzliche Veranschlagung von Einnahmen können die Zuwendungen im bisherigen Rahmen ausgereicht werden. Für die Tarifsteigerungen bei den Zuwendungsempfangenden in 2023 und 2024 erhält der Bezirk zusätzliche Mittel von Sen ASGIVA. Grundsätzlich ist es nach § 20 Landeshaushaltsordnung (LHO) möglich, innerhalb der Bezirkshaushaltsplanes Mittel im Wege der Deckungsfähigkeit zu verlagern. Diese Regelung gilt auch für Zuwendungstitel untereinander und kann bei entsprechender Begründung auch Einzelplan-übergreifend im Rahmen der Haushaltswirtschaft erfolgen. Die Verantwortung für die Haushaltsführung obliegt den jeweiligen Geschäftsbereichen. Grundsätzlich weist der Pankower Haushalt keine Reserven für Mittelumschichtungen auf, weil die veranschlagten Mittel für konkrete Zwecke verplant sind. Sofern jedoch Kostensteigerungen bei Zuwendungsempfangenden in den jeweiligen Geschäftsbereichen akzeptiert werden, kann der betroffene Titel ggf. im Wege der Deckungsfähigkeit verstärkt werden, sofern ein anderer Titel zum Ausgleich verfügbar ist. Für die Akquise von Fördermitteln ist im Bezirksamt Pankow die EU-Beauftragte zuständig, die auch Zuwendungsempfangende unterstützen kann. Die Einstellung der EU-Beauftragten wird voraussichtlich in diesem Frühjahr 2024 erfolgen. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Dr. Cordelia Koch
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