Drucksache - IX-0517  

 
 
Betreff: Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses Drucksache IX-0424: Benennung einer öffentlichen Straße im Ortsteil Heinersdorf in „Herta-Hammerbacher-Straße“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.12.2022 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Weiterbildung und Kultur federführender Ausschuss
19.04.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.06.2023 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.09.2023 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion Bü90/Grüne 11. BVV am 14.12.22
Beschlussempfehlung WeitKu 15. BVV am 14.06.2023
VzK §13 BezVG/SB BA 17.BVV am 20.09.2023

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2023

An die
Bezirksverordnetenversammlung

In Erledigung der
Drucksache-Nr.: IX-0517

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses Drucksache IX-0351: Benennung einer öffentlichen Straße im Ortsteil Heinersdorf in „Herta-Hammerbacher-Straße“

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 15. Sitzung am 14.06.2023 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: IX-0517

Die Bezirksversammlung Pankow hebt den Bezirksamtsbeschluss vom 01.11.2022, Drucksache IX-0351, gemäß § 12 Absatz 3 BezVG auf. Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, gemäß Drucksache IX-0374 „Geregeltes Verfahren zur Benennung nach historischen Persönlichkeiten“, Beschluss der BVV vom 25.01.2023 auf Antrag der Linksfraktion, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP seine Umbenennungsabsicht der Bezirksverordnetenversammlung als Beschlussvorlage vorzulegen.

Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, weitere Begutachtungen zur Person Herta Hammerbacher einzuholen und zugleich weitere mögliche alternative Benennungsvorschläge zu prüfen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Nach der Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses Drucksache IX-0351F zur Benennung einer öffentlichen Straße im Ortsteil Heinersdorf nach Herta Hammerbacher hat der Frauenbeirat Pankow dem Bezirksamt alternativ zu Herta Hammerbacher in seiner Stellungnahme vorgeschlagen, die neu entstehende Straße nach der jüdischen Gartenpädagogin Beate Hahn (1894-1970) in „Beate-Hahn-Straße“ zu benennen. Beate Hahn wurde durch Vorträge und Fortbildungen, aber auch verschiedene Publikationen zum Thema Gartenbau und Gartenpädagogik international bekannt. Da es sich bei dem Bebauungsgebiet um ehemalige Gärtnereiflächen handelt, ist ein thematischer Bezug zum Benennungsvorschlag gegeben. Das Fachgutachten des Fachbereichs Museum und bezirkliche Geschichtsarbeit hat die Ehrung Beate Hahns durch die Straßenbenennung bestätigt. Die Bezirksamtsvorlage der Benennungsabsicht in „Beate-Hahn-Straße“ wurde bereits Ende Juli zur Beschlussfassung für das Bezirksamtsgremium und die BVV in Mitzeichnung gegeben.

 

Der Fachbereich Museum und bezirkliche Geschichtsarbeit hat sich mit der weiteren Begutachtung zur Person Herta Hammerbacher beschäftigt und Kontakt mit Dr. Sylvia Butenschön von der TU Berlin aufgenommen. Frau Butenschön ist Landschaftsarchitektin / Gartendenkmalpflegerin und lehrt an der TU Berlin, Institut für Stadt- und Regionalplanung, Fachgebiet Städtebauliche Denkmalpflege und urbanes Kulturerbe. Sowohl Frau Butenschön als auch der Fachbereich Museum kommen zu der Einschätzung, dass eine erneute Begutachtung von Herta Hammerbacher zum jetzigen Zeitpunkt wenig sinnvoll ist, da der Forschungsstand fehlt, um eindeutigere Aussagen zu ihrer Rolle in der NS-Zeit machen zu können. Ein weiteres Gutachten würde aufgrund bislang fehlender Forschung in dem Themengebiet „Bornimer Kreis“ und „Landschaftsarchitektur im NS“ sehr wahrscheinlich nur das ambivalente Ergebnis des dem Bezirksamt bereits vorliegenden Gutachtens des Fachbereichs bestätigen. Zudem ist der zeitliche Aufwand, der für ein neues Gutachten nötig wäre, durch den Fachbereich nicht zu tragen. Den finanziellen Aufwand, der für ein externes Fachgutachten zu leisten wäre, ist für den Fachbereich auch nicht zu tragen bzw. unverhältnismäßig zum zu erwartenden Ergebnis.

 

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Dr. Cordelia Koch

Bezirksbürgermeisterin
 

Manuela Anders-Granitzki
Bezirksstadträtin für Ordnung und Öffentlicher Raum

 

 
 

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