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Drucksache - IX-0510
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Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) dafür einzusetzen, dass
Begründung:Die Kreuzung Stahlheimer Straße / Erich Weinert Straße wird in beide Richtungen von motorisiertem Individualverkehr, Lieferverkehr und Straßenbahnen befahrenen und stark frequentiert. Die Kreuzung befindet sich in einem dicht besiedelten Wohngebiet und liegt direkt vor dem Haupteingang der Carl Humann Grundschule. Zudem befinden sich im unmittelbaren Einzugsgebiet der Kreuzung eine stark frequentierte Turnhalle, die tagsüber von der Schule und im Nachmittagsbereich sowie abends von Vereinen genutzt wird, sowie drei Kindertagesstätten (Heilige Familie, Klax, Prenzlzwerge) und die Wilhelm-von-Humboldt-Gemeinschaftsschule, deren Turnhalle wiederum auch nach Schulschluss von Vereinen genutzt wird. In der Kuglerstraße 9 sowie 83 befinden sich zu dem zwei Musikschulen und an der Lewaldstraße ein Spielplatz. Aufgrund dieser Einbettung der Kreuzung ist es sinnvoll, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30, die derzeit abschnittweise und zeitlich begrenzt auf der Stahlheimer Straße angeordnet ist, auszuweiten und zeitunabhängig anzuordnen. Dies wäre ein wichtiger Schritt hin zu einer Mobilität, die am Nutzungsverhalten und den Mobilitätsbedürfnissen der Menschen orientiert ist (§ 4 MobG). Die Kreuzung Stahlheimer Straße / Erich Weinert Straße, für die mit diesem Antrag auch eine Ausstattung mit einer vollständigen LSA gefordert wird, zeichnet sich durch eine große Unübersichtlichkeit für alle Verkehrsteilnehmenden aus. Bis 2021 bestand einen Querungsmöglichkeit auf der Nordseite der Erich-Weinert-Straße mittels Bedarfsampel, die zwischenzeitlich abgebaut und auf die Südseite der Erich-Weinert-Straße verlegt wurde. Der nächste Übergang über die Stahlheimer Straße befindet sich nunmehr erst an der Kreuzung zur Wisbyer Straße. Die Erich-Weinert-Straße wird sowohl von motorisiertem Indivudualverkehr als auch von Lieferverkehr genutzt, der entweder in die Stahlheimer Straße abbiegt oder diese quert. Durch die Gegebenheiten an der Kreuzung gefährden sowohl geradeausfahrende als auch abbiegende Fahrzeuge mobilitätseingeschränkte und besonders vulnerable Gruppen, wie Kinder auf dem Weg zur Schule, zur Sporteinrichtung oder zur Kita. Bereits heut ist das Verkehrsaufkommen - insbesondere zu Stoßzeiten („Berufsverkehr“, Schulbeginn und -ende), sehr hoch. Angesichts der angekündigten und in Vorbereitung befindlichen Sanierungen der Brücke Schönhauser Allee sowie der Brücke Duncker Straße, die beide für 2025 geplant sind, ist zudem mit einer erheblichen Mehrbelastung der Stahlheimer Straße durch Umleitungs- und Ausweichverkehre zur rechnen. Spätestens dann ist ohne ausreichend sichere Querungsmöglichkeiten ein sicherer Übergang an der Kreuzung Stahlheimer Straße / Erich Weinert Straße nicht mehr denkbar. Der Rückbau der Ampel auf der Nordseite der Stahlheimer Straße steht im Wiederspruch zu den Zielen des Berliner Mobilitätsgesetz (MobG), das gemäß §11 die Verbesserung der persönlichen Sicherheit und die Berücksichtigung des Sicherheitsempfinden der Menschen bei Planung und Ausgestaltung von Verkehrsinfrastruktur vorgibt. Zudem steht der Rückbau der „Förderung der Selbständigkeit von Kindern im Fußverkehr“ gem. § 50 Abs. 7 MobG und der höchsten Priorisierung der Schulwegsicherheit gem. § 17a MobG entgegen. Der Abbau einer funktionierenden Ampel vor Schule und Sporthalle ist das Gegenteil von Einbeziehung der Perspektive von Kindern (§ 17a Abs. 5 MobG). Die Ausstattung der Kreuzung Stahlheimer Straße / Erich-Weinert-Straße mit einer vollständigen LSA zu allen vier Seiten ist daher ein wesentliches Element, um die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden an dieser Stelle zu verbessern.
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