Drucksache - IX-0492  

 
 
Betreff: Rundfunkrat
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Daniel Krüger (Fraktion der AfD)BV Daniel Krüger (Fraktion der AfD)
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.11.2022 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
mündliche Anfrage BV Krüger (AfD)

Der Staatsvertrag der Rundfunkanstalt RBB konstituiert als kontrollierende Organe des Rundfunksenders einen Verwaltungsrat und einen Rundfunkrat. Nach §18 RBB-Staatsvertrag überwacht dabei der Verwaltungsrat die Geschäftsführung des Intendanten des Senders, während der Rundfunkrat [nach §13 RBB-Staatsvertag] vor allem die Einhaltung des gesellschaftlichen und staatspolitischen Auftrages des Senders zu überwachen und zu kontrollieren hat.

Allerdings sieht §13 RBB-Staatsvertrag weiterhin vor, daß dem Rundfunkrat ein expliziter Feststellungsvorbehalt in Bezug auf den jährlichen Wirtschaftsplan bzw. den Jahresabschluss des Senders zukommt - zusätzlich bedarf es zur entsprechenden Entlastung des Intendanten jeweils immer auch eines Beschlusses des Rundfunkrates.

Unser Pankower Bürgermeister Sören Benn ist seit 2019 Mitglied des Rundfunkrats der Rundfunkanstalt RBB; er übernahm diese Funktion über eine Entsendung aus dem Rat der Bürgermeister Berlins.

In diesem Zusammenhang frage ich Herrn Bürgermeister Sören Benn:

(1)    In welchen der 23 Rundfunkratssitzungen seit 2019 haben Sie gemeinsam mit den anderen Kollegen des Rundfunkrates vorgelegte Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse festgestellt bzw. der Intendantin Schlesinger Entlastung erteilt - und auf Basis welcher Informationen haben Sie damals diese Beschlüsse gefasst?

(2)   Bestanden Ihrerseits bzw. seitens des Rundfunkrates insgesamt an irgendeiner Stelle Zweifel an den von der Intendantin zur Beschlussfassung eingereichten Entwürfen? Gab es in der Vergangenheit irgendwelche Anzeichen für den Rundfunkrat mit Blick auf die nunmehr vorliegenden Erkenntnisse zum Geschäftsgebaren der Intendantin?

(3)    Was sind Ihre eigenen Schlußfolgerungen aus den Geschehnissen mit Blick auf die organschaftlichen Strukturen und Prozesse im Zusammenhang mit dem Versagen auch des Rundfunkrates des Senders RBB?

 
 

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