Drucksache - IX-0467  

 
 
Betreff: Geboren werden, leben und sterben in Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUAusschuss für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.11.2022 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste und Geschäftsordnung mitberatender Ausschuss
10.01.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Geschäftsordnung vertagt   
14.02.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Geschäftsordnung vertagt   
21.03.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Geschäftsordnung im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement federführender Ausschuss
18.04.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.06.2023 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 10. BVV am 16.11.2022
Stellungnahme BüGO
Beschlussempfehlung FiImPerE 15. BVV am 14.06.2023

Das Bezirksamt wird ersucht, die Arbeitsabläufe im Standesamt Pankow kritisch zu prüfen und darauf hinzuwirken, dass sämtliche Vorgänge, die unmittelbare finanzielle Auswirkungen für die Pankower haben, innerhalb von einer Frist von sieben Werktagen nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen zu bescheiden. Sofern eine Bearbeitung auf Grund fehlender oder fehlerhafter Unterlagen nicht möglich ist, ist den Antragstellern innerhalb von sieben Werktagen eine Eingangsbestätigung zum jeweiligen Anliegen mit einer Information zu den nachzureichenden Informationen / Unterlagen zuzustellen. Mit Eingang der nachgeforderten Unterlagen ist der Vorgang wiederum mit Frist von sieben Werktagen zu bescheiden.

Insbesondere sind hier – nicht abschließend – die folgenden Dienstleistungen zu nennen:

        Beurkundungen von Geburten

        Beurkundungen von Sterbefällen

        Bestattungsgenehmigungen

Ferner gelten diese Fristen auch – wenn auch nicht unmittelbare finanzielle Auswirkungen resultieren – für Anmeldungen zur Eheschließung. In Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ausschuss für Bürgerdienste und Geschäftsordnung sind weitere Dienstleistungen zu identifizieren, deren Priorisierung vorzunehmen ist, bis alle Dienstleistungen entsprechend des Anspruchs an eine bürgerfreundliche Verwaltung in den genannten Fristen bearbeitet werden.

 


Beschlussempfehlung Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement (federhrend):

Abstimmungsergebnis: 2 (ja):8 (nein):5 (Enthaltung)

Stellungnahme Ausschuss für Bürgerdienste und Geschäftsordnung (mitberatend):

Der Ausschuss für Bürgerdienste und Geschäftsordnung hat sich in seiner Sitzung vom 10. Januar 2023 sowie in der Sitzung vom 21. März 2023 mit der Drucksachen IX-0467 ausführlich befasst. Nach initialer Einbringung des Antrags durch die Einreicherin stellte sich in der Debatte heraus, dass die im Antrag angegebene Frist nicht trennscharf hinsichtlich der verwaltungstechnischen Vorschriften ist und es daher Optimierungsbedarf gibt. Nichtsdestotrotz wurden gewisse Punkte aus dem Antrag geteilt, allerdings mit dem Verweis aus der SPD-Fraktion auf weitere Anpassungen aus einem berlinweiten Projekt auf Ebene des Berliner Senats zur Etablierung einheitlicher Standards über alle Bezirke hinweg. Um dem Ansinnen des Antrags gerecht zu werden, kam der Ausschuss überein, dass eine Vertagung zur o. a. Sitzung zielführend erscheint um den Antrag weiterzuentwickeln.

Bei der weiterführenden Debatte am 21. März 2023 wurde durch die SPD-Fraktion keine Änderungen eingebracht. In der Debatte stellte die Stadträtin dar, dass weitestgehend die geforderte sieben Tagesfrist gehalten werden würde. Die einreichende Fraktion stellte dar, dass damit der Antrag unschädlich sei und geeignete sowie adäquate Fristen in den Fällen der Nicht-Einhaltung für den Bezirk etabliert werden würden.

Begründung Ursprungsantrag Fraktion der CDU:

In der Beantwortung der kleinen Anfrage KA-0248/IX führt das Bezirksamt aus, dass eine Stelle sowie 0,93 VZÄ nicht besetzt sind. Laut Stellenplan sind 18 Standesbeamte sowie 9 Mitarbeiter vorgesehen. Eine volle Besetzung der Stellen wird nur leicht unterschritten und begründet die aktuellen Bearbeitungszeiten der verschiedenen Anliegen der Pankower nicht.

Dies ist nicht hinzunehmen, insbesondere in Bereichen, in denen Menschen auf Grund einschneidender Veränderungen im Leben zusätzlich zu den ohnehin mit diesen Veränderungen einhergehenden finanziellen Belastungen, mit weiteren Unsicherheiten und finanziellen Belastungen konfrontiert werden, die unnötig und vermeidbar sind.

Insbesondere sind hier zu betrachten: Geburten: Eine Geburt wird im Regelfall von einem Arzt oder einer registrierten Hebamme begleitet und bestätigt. Eine Verzögerung der Bescheinigung von Geburten ist i. d. R. nicht erklärlich und verzögert Beantragungen von Eltern- und Kindergeld sowie weiterer Unterstützung, gerade von Familien, die dringend darauf angewiesen sind.

Sterbefälle: Eine Bestattung ist in Deutschland ohne Bestattungsgenehmigung nicht möglich. Bis zur Vorlage dieser Genehmigung muss der Verstorbene entsprechend aufbewahrt werden, was zu Kosten in Höhe von 20-30 Euro täglich führt, die den Hinterbliebenen von keiner Stelle erstattet werden. Bei Bearbeitungszeiten von 4 Wochen bis zur Erstellung von Bestattungsgenehmigungen, kommen so ohne weitere zusätzliche Kosten für die Hinterbliebenen in Höhe von mehreren hundert Euro zustande. Darüber hinaus wird die Beantragung von Hinterbliebenenrenten verzögert und Teile der Bevölkerung drohen dadurch starke finanzielle Belastungen und Ängste in einer Lebensphase, die ohnehin von Trauer geprägt ist.

Darüber hinaus ist auch eine Bearbeitung des „Verwaltungsaktes“ für den „schönsten Tag im Leben eines Menschen“, die Anmeldung zur Eheschließung, priorisiert zu bearbeiten und zumindest Eingangsbestätigungen mit einem Überblick über eingereichte oder unvollständige Unterlagen an die Antragsteller zu übersenden. Wie ebenfalls in der KA-0248/IX mitgeteilt, ist dies aktuell nicht vorgesehen. Die damit einhergehenden Unsicherheiten bei Ehewilligen sind unnötig und damit vermeidbar. Bis wenige Wochen vor einem geplanten Termin im Unklaren darüber zu sein, ob alle Unterlagen korrekt eingereicht wurden, entspricht nicht dem Anspruch an bürgerfreundliche Verwaltung. Vor allem vor dem Hintergrund, dass für eine ggf. notwendige Anforderung weiterer Unterlagen Zeit benötigt wird. Eine Ehe wird im Laufe eines Lebens nicht allzu häufig geschlossen. Erfahrungen bei den Antragstellern sind daher nicht zu erwarten. Rückmeldungen an Antragsteller und Informationen auf Internetseiten, eine Bearbeitung erfolgt nach Eingang und Dringlichkeit, sorgt nicht für eine Beruhigung der Antragsteller, dass alles rechtzeitig bearbeitet wird und vorliegt. Eine Depriorisierung von Leistungen des Standesamtes bei Eheschließungen darf entgegen der Ausführungen des Amtes im Ausschuss für Bürgerdienste und Geschäftsordnung vom 18. Oktober 2022 nicht erfolgen, denn damit wird einmal mehr das Vertrauen der Bürger in staatliche Institutionen erschüttert.

 
 

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