Drucksache - IX-0464  

 
 
Betreff: Räume zur Zwischennutzung für kulturelle Zwecke identifizieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.11.2022 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Weiterbildung und Kultur
18.01.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur vertagt   
Ausschuss für Weiterbildung und Kultur
07.06.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur vertagt   
Ausschuss für Weiterbildung, Kultur und Städtepartnerschaften mitberatender Ausschuss
04.07.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung, Kultur und Städtepartnerschaften mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung federführender Ausschuss
05.09.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.09.2023 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.02.2024 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt     
20.03.2024 
Fortsetzung 21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion Bü90/Grüne 10.BVV am 16.11.2022
Neuer Textvorschlag Einreicher zur Beratung im WeitKu am 07.06.2023
Bü90/Grüne: neuer Textvorschlag zur Beratung im WeiKuStä am 04.07.2023
Stellungnahme WeiKuStä IX-0464
Beschlussempfehlung FinPerIm 17. BVV am 20.09.2023
VzK §13 BezVG/SB BA 21.BVV am 28.02.2024
VzK §13 BezVG/SB BA Fortsetzng 21.BVV am 20.03.2024

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2024

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der
Drucksache-Nr.: IX-0464

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

ume zur Zwischennutzung für kulturelle Zwecke identifizieren

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 17. Sitzung am 20.09.2023 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: IX-0464 -

Das Bezirksamt wird ersucht, ume, die zur temporären Zwischennutzung für kulturelle Zwecke geeignet sind (z.B. Ateliers und Proberäume), zu ermitteln, um sie professionellen Künstler:innen und Kulturschaffenden gegen Entgelt zur Verfügung stellen zu können, die z.B. durch den Verlust ihrer Abeitsräume akute Raumnot haben.

Hierfür sollen sowohl bezirks-, wie auch landeseigene Räume geprüft werden. Desweiteren soll das Bezirksamt mit der Kulturraum GmbH, dem Atelierbüro im Kulturwerk des bbk berlin, des Transiträume Berlin e.V. wie auch landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsbaugenossenschaften (z. B. GSE gGmbH, berlinovo, BIM) sowie privaten Vermieter:innen zusammenarbeiten, um professionelle Künstler:innen bei der Suche und Anmietung von Räumen zu unterstützen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Es ist keine originäre Aufgabe des Bezirksamtes Räumlichkeiten auf verschiedenen Angebotsebenen zu erschließen und deren Anmietung einem begrenzten Kreis Dritter zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes ist das Ersuchen nachteilig für zum Beispiel gemeinnützige Organisationen, Vereinigungen, Gruppen und Initiativen, welche Räumlichkeiten für die Durchführung ihrer Gemeinwesensarbeit benötigen.

Unabhängig dieser Betrachtungen wurde bei allen Geschäftsbereichen nachgefragt, um einen generellen Überblick zu potentiellen Räumlichkeiten zu erhalten. Im Ergebnis der Recherche ist festzustellen, dass auch innerhalb der Bezirksverwaltung auf allen Ebenen ein akutes Raumproblem vorherrscht, daher nnen bezirkseigene Räume bei den Bedarfen keine Abhilfe schaffen. Es verfügt kein Geschäftsbereich über freie, ungenutzte Immobilien oder Räume, die dauerhaft für diese Zwecke angeboten werden könnten.

Sollte es darum gehen, den Künstlern und Künstlerinnen stundenweise Räume zur Verfügung zu stellen, d.h., dass an bestimmten Tagen und zu bestimmten Tageszeiten Künstler einen Raum für Proben eines Chores, einer Theatergruppe o.ä. nutzenchten, dann ist eine Abfrage bei den jeweiligen Ämtern (Fachvermögensträger) angebracht. Die Vergabe würde in diesen Fällen entsprechend der Nutzungs- und Entgeltordnung für Räume und Freianlagen (Objekte) im Bereich des Bezirksamtes Pankow von Berlin erfolgen.

Auf der Landesebene besteht mit dem Arbeitsraumprogramm- ein zentrales Förderinstrument mit dem Ziel, leistbare Produktionsräume für die Freie Szene zu orten, zu sichern und neu zu schaffen (siehe auch Drs. IX-0459 Kulturkataster für Pankow). Die 2020 gegründete Kulturraum Berlin gGmbH übernimmt als Tochtergesellschaft der öffentlich-rechtlichen Stiftungr Weiterbildung und Kulturberatung die Trägerschaft des Programms. Zweck der Stiftung ist die infrastrukturelle Förderung von Kunst und Kultur. Diese soll laut Satzung v.a. durch die Bereitstellung von Räumen, die Entwicklung von Nutzungskonzepten und Begleitung von Bauprojekten aus Nutzungsperspektive geschehen. „Dazu gehören auch die Bestandssicherheit, Akquise (inklusive Um- und Neubau), Anmietung, Betrieb, Verwaltung und Vermietung von Liegenschaften zur Nutzung im Sinne gemeinnütziger Kunst- und Kulturförderung.“ Seit 2021 gibt es eine Ansprechperson explizit zur Unterstützung bei drohendem Raumverlust. Auf der Homepage https://kulturraeume.berlin/nnen Künstler und Künstlerinnen sich einen aktuellen Überblick über Räumlichkeiten verschaffen und Ansprechpersonen zur Unterstützung finden.

Auf der Landesebene steht der Kulturraum Berlin gGmbH eine personelle und finanzielle Ausstattung zur Verfügung, welche in den Bezirken für diesen sehr komplexen Aufgabenbereich nicht vorhanden ist. Gleichzeitig wirkt die gGmbH auch bei Zwischennutzungen - in die Bezirke.

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Manuela Anders-Granitzki
stellv. Bezirksbürgermeisterin

rn Pasternack
Bezirksstadtrat für Schul- und Sportamt, Facility Management


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individual-verkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

 

 

 

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        rm

 

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Partizipation in Entscheidungsprozessen

 

 

 

 

 

 

  1. Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

  1. wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 
 

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