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Drucksache - IX-0464
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Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Räume zur Zwischennutzung für kulturelle Zwecke identifizieren |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 17. Sitzung am 20.09.2023 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0464 -
„Das Bezirksamt wird ersucht, Räume, die zur temporären Zwischennutzung für kulturelle Zwecke geeignet sind (z.B. Ateliers und Proberäume), zu ermitteln, um sie professionellen Künstler:innen und Kulturschaffenden gegen Entgelt zur Verfügung stellen zu können, die z.B. durch den Verlust ihrer Abeitsräume akute Raumnot haben.
Hierfür sollen sowohl bezirks-, wie auch landeseigene Räume geprüft werden. Desweiteren soll das Bezirksamt mit der Kulturraum GmbH, dem Atelierbüro im Kulturwerk des bbk berlin, des Transiträume Berlin e.V. wie auch landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsbaugenossenschaften (z. B. GSE gGmbH, berlinovo, BIM) sowie privaten Vermieter:innen zusammenarbeiten, um professionelle Künstler:innen bei der Suche und Anmietung von Räumen zu unterstützen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Es ist keine originäre Aufgabe des Bezirksamtes Räumlichkeiten auf verschiedenen Angebotsebenen zu erschließen und deren Anmietung einem begrenzten Kreis Dritter zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes ist das Ersuchen nachteilig für zum Beispiel gemeinnützige Organisationen, Vereinigungen, Gruppen und Initiativen, welche Räumlichkeiten für die Durchführung ihrer Gemeinwesensarbeit benötigen. Unabhängig dieser Betrachtungen wurde bei allen Geschäftsbereichen nachgefragt, um einen generellen Überblick zu potentiellen Räumlichkeiten zu erhalten. Im Ergebnis der Recherche ist festzustellen, dass auch innerhalb der Bezirksverwaltung auf allen Ebenen ein akutes Raumproblem vorherrscht, daher können bezirkseigene Räume bei den Bedarfen keine Abhilfe schaffen. Es verfügt kein Geschäftsbereich über freie, ungenutzte Immobilien oder Räume, die dauerhaft für diese Zwecke angeboten werden könnten. Sollte es darum gehen, den Künstlern und Künstlerinnen stundenweise Räume zur Verfügung zu stellen, d.h., dass an bestimmten Tagen und zu bestimmten Tageszeiten Künstler einen Raum für Proben eines Chores, einer Theatergruppe o.ä. nutzen möchten, dann ist eine Abfrage bei den jeweiligen Ämtern (Fachvermögensträger) angebracht. Die Vergabe würde in diesen Fällen entsprechend der Nutzungs- und Entgeltordnung für Räume und Freianlagen (Objekte) im Bereich des Bezirksamtes Pankow von Berlin erfolgen. Auf der Landesebene besteht mit dem –Arbeitsraumprogramm- ein zentrales Förderinstrument mit dem Ziel, leistbare Produktionsräume für die Freie Szene zu orten, zu sichern und neu zu schaffen (siehe auch Drs. IX-0459 Kulturkataster für Pankow). Die 2020 gegründete Kulturraum Berlin gGmbH übernimmt als Tochtergesellschaft der öffentlich-rechtlichen Stiftung für Weiterbildung und Kulturberatung die Trägerschaft des Programms. Zweck der Stiftung ist die infrastrukturelle Förderung von Kunst und Kultur. Diese soll laut Satzung v.a. durch die Bereitstellung von Räumen, die Entwicklung von Nutzungskonzepten und Begleitung von Bauprojekten aus Nutzungsperspektive geschehen. „Dazu gehören auch die Bestandssicherheit, Akquise (inklusive Um- und Neubau), Anmietung, Betrieb, Verwaltung und Vermietung von Liegenschaften zur Nutzung im Sinne gemeinnütziger Kunst- und Kulturförderung.“ Seit 2021 gibt es eine Ansprechperson explizit zur Unterstützung bei drohendem Raumverlust. Auf der Homepage https://kulturraeume.berlin/ können Künstler und Künstlerinnen sich einen aktuellen Überblick über Räumlichkeiten verschaffen und Ansprechpersonen zur Unterstützung finden. Auf der Landesebene steht der Kulturraum Berlin gGmbH eine personelle und finanzielle Ausstattung zur Verfügung, welche in den Bezirken für diesen sehr komplexen Aufgabenbereich nicht vorhanden ist. Gleichzeitig wirkt die gGmbH – auch bei Zwischennutzungen - in die Bezirke. Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
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Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium | keine Auswirkungen | positive Auswirkungen | negative Auswirkungen | Bemerkungen | ||
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| quantitativ | qualitativ | quantitativ | qualitativ |
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- Versiegelungsgrad |
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- Wasserverbrauch |
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- Energieverbrauch - Anteil erneuerbarer Energie |
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- Hausmüllaufkommen - Gewerbeabfallaufkommen |
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- Verringerung des Individual-verkehrs - Anteil verkehrsberuhigter - Zonen - Busspuren - Straßenbahnvorrangschaltungen - Radwege |
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- Schadstoffe - Lärm |
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Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
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