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Drucksache - IX-0461
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Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 19. Sitzung am 13.12.2023 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0461/2023 „Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass der Große Stein von Französisch Buchholz als touristischer Standort und Teil des Berliner Wegeleitsystems auf Landesebene aufgenommen wird. Bei der Planung von Hinweisungsstandorten auf der Ortsteilebene ist der Bürgerverein Französisch Buchholz e. V. einzubeziehen.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Das neue „Touristische Informationssystems Berlin“ befindet sich in der Zuständigkeit der Grün Berlin. Nach aktuellem Projektstand von Grün Berlin (Stand 2021) ist die Umsetzung der Infostelen mit analogen (Kartengrafiken und touristische Inhalte) und digitalen Funktionen (Touch-Display zum Abruf touristischer Inhalte) im Bezirk Pankow geplant. Genaue Planungen der Inhalte für Pankow werden durch Grün Berlin noch vorgenommen. Mit Antwortschreiben vom 28. März 2024 teilte die Grün-Berlin Stiftung dem Bezirk mit, dass nach Prüfung der große Stein als Ziel für die Aufnahme in das Touristische Informationssystem Berlin (TIB) nicht in Frage kommt und nach der aktuell stattfindenden Freilegung und Umfeldgestaltung durch die Autobahn GmbH weiterhin eine touristische Attraktion von lediglich örtlicher Bedeutung sein wird. Im Zusammenhang mit Ausweisung der berlinweiten Wanderouten (20 grüne Hauptwege) führt die Route Nr. 13 „Barnimer Dörferweg“ auf der Bucher Straße unmittelbar an dem „Großen Stein“ vorbei. Diesem Hinweis nachgehend, ist die damit betraute Stelle bei Grün Berlin angefragt worden, ob hier ein entsprechender Hinweis gegeben werden kann. Hier steht wiederum eine Antwort noch aus. Die Ergebnisse der bisherigen Anfragen, werden anschließend dem Bürgerverein Französisch Buchholz e. V. kommuniziert und ausgewertet. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt
Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen |
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