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Drucksache - V-0637
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Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .05.2004 An dieBezirksverordnetenversammlung Drucksachen-
Nr: in Erledigung der Drucksachen V – 0412 / 03und V – 637 /04
Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Betr.: Golfplatz Schlussbericht
In Erledigung, des in der Fortsetzung der 15. Sitzung am 21.05.2003 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachenummer: V – 0412 / 03 - 1. „Die BVV unterstützt das Vorhaben zur Entwicklung
eines Golfplatzes im Bezirk Pankow. Das Bezirksamt wird ersucht, und in Erledigung des in der 20.
Sitzung am 28. 01. 2004 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: V – 0637 / 04 – 1.
„Die BVV bekräftigt ihren Beschluss vom 21.05.2003 (Drucksache
V-0412/03) zur Entwicklung eines Golfplatzes im Bezirk Pankow. 2.
Die BVV unterstützt in Ergänzung des o. g. Beschlusses die geplante
Änderung des Flächennutzungsplanes (Verzicht auf die Ausweisung neuer Baugebiete
und Erhalt einer Grünfläche), um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
den Bau des Golfplatzes auf der Fläche nördlich des Blankenburger Pflasterweges
zu schaffen (vgl. Vorlage zur Kenntnisnahme des Bezirksamtes zu o. g.
Drucksache vom 02.12.2003). 3.
Die BVV fordert in Ergänzung des o g. Beschlusses das Bezirksamt auf, in
Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB eine öffentliche
Bürgerversammlung in Blankenburg durchzuführen.“ wird gemäß § 13
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: In seinem Zwischenbericht zur
Drucksache V – 412/03 hat das Bezirksamt u. a. berichtet, dass zur Umsetzung
des Golfplatzvorhabens die Einleitung eines FNP-Änderungsverfahrens notwendig
ist. Der entsprechende Einleitungsbeschluss wurde durch die Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung im Amtsblatt Nr. 16 vom 02.04.2004 veröffentlicht. Da eine Genehmigung des Vorhabens
nach § 35 Baugesetzbuch von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung abgelehnt
wurde, bedarf es zur Umsetzung des Golfplatzprojektes eines Vorhaben bezogenen
Bebauungsplanes. Das Bezirksamt wird in Kürze einen entsprechenden
Aufstellungsbeschluss fassen. Die BVV und ihre Ausschüsse werden im Rahmen dieses
Planverfahrens in der üblichen Art und Weise mitwirken und somit regelmäßig
über den Fortgang des Projektes informiert. Am 21.04.2004 fand eine öffentliche
Informationsveranstaltung in Blankenburg statt. Auf dieser wurden die
Bürgerinnen und Bürger ausführlich vom Bezirksamt, dem potenziellen Investor
sowie von einem von ihm beauftragten Planungsbüro über das Vorhaben informiert.
Haushaltsmäßige
Auswirkungen Mit Umsetzung des
Golfplatzprojektes sind Einnahmen durch Verpachtung der Fläche zu erwarten,
deren genaue Höhe derzeit nicht bezifferbar ist. Gleichstellungsrelevante
Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Sind im Rahmen der
konkreten Umsetzung des Golfplatzprojektes zu ermitteln. Kinder- und Familienverträglichkeit
Positive Aspekte für Kinder
und Familien (z. B. Tiergehege, Drachenwiese) sollen mit der Umsetzung des
Golfplatzprojektes erzielt werden. -------------------------------- ------------------------------------------
Burkhard Kleinert Matthias
Köhne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Umwelt, Wohnen und Bürgerdienste |
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