Drucksache - IX-0457  

 
 
Betreff: Sicher über die Kreuzung Alt-Karow und Bahnhofstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.11.2022 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
25.01.2023 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion CDU 10.BVV am 16.11.2022
VzK §13 BeZVG/SB BA 12.BVV am 25.01.2023

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2023

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der                                      Drucksache-Nr.: IX-0457

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Sicher über die Kreuzung Alt-Karow und Bahnhofstraße

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 10. Sitzung am 16.11.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: IX-0457

Das Bezirksamt wird ersucht, die Bordsteine an der Kreuzung Alt-Karow mit der Bahnhofstraße und der Straße 52 abzusenken und so dafür zu sorgen, dass auch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, sehbehinderte Menschen und Kinder die ampelsignalisierte Kreuzung gefahrlos überqueren können

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Bereits jetzt weist der vorhandene Gehweg vor Alt-Karow 2, inhe der Lichtsignalanlage für die Fußnger, ein Quergefälle von ca. 4-5 Prozent auf. Nach den Ausführungsvorschriften zum Berliner Straßengesetz sind, im Hinblick auf eine barrierefreie Gestaltung, Querneigungen über 4 Prozent zu vermeiden und nur in Ausnahmefällen auf maximal 6 Prozent zu erhöhen. Der Höhenunterschied zwischen Fahrbahn und Gehweg beträgt derzeit im Bereich der Fußngerquerung Alt-Karow ca. 15 cm. Um eine Bordsteinabsenkung auf drei Zentimeter, gemäß barrierefreien Bauens, zu erreichen,ren umfangreiche Umbauarbeiten sowohl des Gehweges, als auch der Fahrbahn erforderlich. Vermutlich wäre auch die Tieferlegung des vorhandenen Leitungsbestandes im Gehweg von Nöten. Solch eine Baumaßnahme ist im Rahmen der Straßenunterhaltung nicht möglich. Der Kreuzungsumbau ist Bestandteil der Baumaßnahme „Verbindungsstraße zwischen B2 und Bahnhofstraße“. Das Planfeststellungsverfahren hierzu ist noch nicht abgeschlossen. Mobilitätseingeschränkterger nnen bis zum Ausbau der Kreuzung leider nicht den Kreuzungsbereich in he Straße Alt-Karow queren, sondern müssen den südlichen Bereich der Kreuzung über die Straße 52Blankenburger ChausseeBahnhofstraße benutzen.

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Manuela Anders-Granitzki
Bezirksstadträtin für Ordnung und
Öffentlicher Raum

 

 
 

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