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Drucksache - IX-0443
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Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Familienfreundliche BVV ermöglichen |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 15. Sitzung am 15.06.2023 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0443
Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit dem Bezirksverordnetenvorsteher und dem
BVV-Büro geeignete Maßnahmen zu prüfen, um die Arbeit in der BVV familienfreundlicher zu gestalten und vor allem Eltern und alleinerziehenden Personen den Zugang zur
Kommunalpolitik zu ermöglichen. Die Prüfergebnisse sind offen dem Ausschuss für
Gleichstellung und Bürgerbeteiligung zu präsentieren, damit dort geeignete Maßnahmen
diskutiert und der BVV zum Beschluss vorgeschlagen werden können.
Dabei sollten u.a. folgende Punkte geprüft werden:
- Gemeinsam mit den zuständigen Stellen ist zu prüfen, ob eine Änderung von §8 Abs.2
BezVG mit dem Ziel, dass auch außerhalb außergewöhnlicher Notlagen Sitzungen der
Bezirksverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse hybrid durchgeführt werden können, möglich ist. Es ist zu prüfen, inwieweit Bezirksverordnete (und Mitglieder des
Bezirksamtes) die Möglichkeit erhalten könnten, hiervon in begründeten Ausnahmefällen (Krankheit, Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen) Gebrauch zu machen.
- Inwieweit bei BVV Sitzungen und Ausschusssitzungen eine Kinderbetreuung angeboten werden kann. Hierfür sollte vorab eine Bedarfsabfrage bei den Bezirksverordneten, Mitgliedern des Bezirksamtes und Mitarbeiterinnen des BVVBüros
- Inwieweit für eventuelle Kinderbetreuung ein Raum zur Verfügung gestellt werden könnte. Der Raum könnte ebenfalls bei externen Nutzungen mit angeboten werden.
Die Kinderbetreuung während externer Vermietung oder Bereitstellungen (z.B.
Klausurtagungen der Fraktionen) könnte durch die nutzende Mietpartei organisiert und
bezahlt werden.
- Inwieweit eine mögliche Kooperation mit einer Kita in räumlicher Nähe geschlossen
werden kann, um eine Kinderbetreuung abzusichern. Möglicherweise ist der
Betreuungszeitraum der Kita den Sitzungszeiten der BVV anzupassen.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Nach Prüfung des Anliegens seitens der Bezirksamtes stehen für eine Kinderbetreuung keine Räume zur Verfügung. Nach Diskussion des Themas sowohl im Fachbereich Jugend als auch bei den um Stellungnahme gebetenen Eigenbetrieben Kindergärten NordOst sieht das Bezirksamt die Kinderbetreuung auf Grund der Ergebnisse aus diesen Gesprächen kritisch:
Aus Sicht der pädagogischen Fachkräfte ist es bei der Betrachtung des Problems unbedingt notwendig, das Wohl und die Bedürfnisse der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen. Ein Betreuungssetting, gerade von kleineren Kindern, basiert auch auf Bindung und Beziehung. Es wird nicht möglich sein, ein Setting für die Termine der BVV und Ausschüsse in einer Kita so zu gestalten, dass eine kontinuierliche Betreuung durch die gleichen Fachkräfte sichergestellt ist. Dies wäre jedoch zwingend notwendig, um das Wohl der Kinder nicht zu gefährden. Die Vorstellung, die Kinder für ein paar Stunden, wenn auch an geschultes Fachpersonal, in die Betreuung, gerade auch im Anschluss an eine ggf. schon erfolgte Betreuung über den Tag und dann bis in den Abend hinein zu geben, entspricht nicht dem Maß an Qualität und Wohlbefinden der zu betreuenden Kinder, welches notwendig wäre.
Die in der Nähe der Fröbelstraße 17 betriebenen Kitas sind in der Regel für die gutscheinfinanzierte Betreuung bis 18:00 Uhr geöffnet. Kita-eigenes Personal kann aus verschiedenen Gründen nicht im Anschluss an den regulären Kita-Betrieb verpflichtet werden. Ursachen sind u.a. der Dienstplan, die Dauer der täglichen Arbeitszeit sowie einzuhaltende Pausenregelungen und Ruhezeiten. Für eine Verlängerung der Öffnungszeiten müssten demnach zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Diese müssten je nach Stundenumfang und Gruppengröße individuell berechnet werden. Für diese Kalkulation würden weitere Daten benötigt werden. Derzeit ist die Lage am Arbeitsmarkt in Bezug auf pädagogische Fachkräfte für Kitas sehr angespannt. Unter diesen Voraussetzungen erscheint es derzeit ausgesprochen schwierig, dass Personal gewonnen werden kann, welches in diesem Setting tätig sein möchte.
Ggf. wäre die zur Verfügungstellung von Räumen in den umliegenden Kitas eine Option. Hierfür wäre in jedem Haus eine Einzelfallprüfung notwendig, ob diese Möglichkeit überhaupt besteht oder ob die Räume durch Um- oder Ausbaumaßnahmen über öffentliche Fördermittel ausschließlich zweckgebunden als "Regel-Kita" genutzt werden dürfen. Falls dies eine Option ist, die weiter geprüft werden sollte, sind die KiGäNO hierzu gern bereit. Für diese Prüfung wären weitere Informationen zu den benötigten Rahmenbedingungen nötig.
Eine Betreuung der Kinder im familiären Umfeld über Kindertagespflegepersonen wäre eine Alternative, die aus Sicht des Kindeswohls grundsätzlich besser geeignet erscheint als eine Betreuung bis teilweise 22:00 Uhr außerhalb des häuslichen Umfeldes. Hierfür fehlen jedoch zum einen die Rechtsgrundlage für eine Finanzierung über das Jugendamt sowie zum anderen auch in diesem Bereich geeignete und qualifizierte Kindertagespflegepersonen. Seitens der Kolleginnen der Fachberatung Kindertagespflege könnte die Geeignetheit von in Frage kommenden Personen für die privat finanzierte Betreuung geprüft werden.
Aus den obenstehenden Gründen wurde auf eine Abfrage der Notwendigkeit verzichtet. Nach den dem Bezirksamt vorliegenden Informationen gab es in den letzten Monaten keine Nachfragen nach der Möglichkeit einer Kinderbetreuung.
Das Bezirksamt hat sich mit Schreiben vom 27.05.2024 an Frau Senatorin Spranger (Senatsverwaltung für Inneres und Sport) gewandt, um die Möglichkeit einer Änderung des §8 Abs. 2 BezVG anzufragen.
Ich bitte das Anliegen als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
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