Drucksache - IX-0419  

 
 
Betreff: Förderung eines Ersatz-Neubau Sportfunktionsgebäudes auf der Sportanlage Ella-Kay-Str. 2, 10405 Berlin über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)“ im Falle der Berücksichtigung (Grundsatzbeschluss)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.11.2022 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BezVG BA 10. BVV am 16.11.2022

siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

.10.2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Betr.: Förderung eines Ersatz-Neubau Sportfunktionsgebäudes auf der Sportanlage Ella-Kay-Str. 2, 10405 Berlin über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)“ im Falle der Berücksichtigung (Grundsatzbeschluss)

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 18.10.2022 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Das Schul- und Sportamt Pankow beantragt für den Ersatzneubau des Sportfunktionsgebäudes der Sportanlage „Ella-Kay-Str.2, 10405 Berlin“ unter Berücksichtigung nachhaltiger und klimaschutzrechtlicher Aspekte eine Förderung im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)“.
  1. Im Falle eines positiven Förderbescheides wird die SE Facility Management als zuständige Baudienststelle gemeinsam mit dem Schul- und Sportamt in der Rolle als Bedarfsträger mit der Umsetzung des Ersatzneubaus beauftragt.

 

 

 

 

 

 

 

Begründung

Geplant ist der Neubau eines zweigeschossigen Funktionsgebäudes auf dem - durch angrenzende ehemalige Parkflächen - erweiterten Gelände der Sportanlage in der Ella-Kay-Straße 2, 10405 Berlin als Ersatzbau für das Bestandsgebäude. Durch eine im Jahr 2016 erfolgte Sanierung der Rasenfläche in einen Kunstrasen einschließlich einer Beleuchtungsanlage und automatischen Beregnungsanlage wurde eine deutlich höhere Nutzungsintensität ermöglicht. Geplant ist der Ersatzneubau eines zweigeschossigen Funktionsgebäudes. Das Bestandsgebäude erfüllt nicht die aktuellen Anforderungen an den gestiegenen Raum-bedarf für den Schul- und Vereinssport, sowie Barrierefreiheit und entspricht nicht den geltenden Standards für Wärme- und Brandschutz, Energieeffizienz und wirtschaftlichen Betrieb. Das vorhandene Gebäude ist am derzeitigen Standort auf Grund der beschränkten Platzverhältnisse und vorhandenen Gebäudesubstanz nicht wirtschaftlich zu ertüchtigen. Die Sportanlage wird u.a. von umliegenden Schulen, welche über keine bzw. zu kleine Außensportflächen verfügen, genutzt. Da die Schulen in einiger Entfernung zur Sportanlage liegen, ist ein Gebäude notwendig, welches ganzjährig den Schülerinnen und Schüler sowie dem Lehrpersonal den Sportunterricht ermöglichen. In Zeiten, in denen kein Schulsport stattfindet, wird die Sportanlage vom Sportverein SG Rotation Prenzlauer Berg e.V. genutzt. Der Sportverein ist im unmittelbaren Kiez stark integriert. Zur Ausübung seiner vielfältigen Angebote benötigt der Verein Räumlichkeiten, die über den Bedarf des reinen Schulsports hinausgehen. Ein attraktives und ganzheitliches Sportangebot beinhaltet nicht nur das Gruppentraining im Außenbereich, sondern weitere Angebote. Insbesondere der multifunktional nutzbare Mehrzweckraum soll in Sinne des gesellschaftlichen Miteinanders flankierende Angebote, wie Kieztreff, Besprechungen, Trainerausbildung, etc. ermöglichen. Angebote der Gesundheitsförderung und Prävention sollen für alle Menschen im Kiez geöffnet werden.

Im August hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen den Projektaufruf für das Bundesprogramm „Sanierung Kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gestartet. Hiermit sollen überjährige investive Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler     oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetische Wirkung und Anpassungsleistungen an den Klimawandel gefördert werden. Damit unterstützt der Bund die Kommunen beim Abbau des bestehenden Sanierungsstaus dieser Einrichtungen, insbesondere bei Sportstätten. Die Förderung ist bis zu einer Höhe von 6 Mio. Euro möglich. Dabei ist eine Co-Finanzierung der Fördersumme durch die Kommune in Höhe von 55% erforderlich. Gleichzeitig wird eine höhere Gebäudeenergieeffizienz über die Fördermaßnahme erreicht.

Die derzeitige Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 4,6 Mio €. Qualifizierte Planungsunterlagen liegen bereits vor bzw. werden aktuell an die erhöhten Anforderungen des Förderprogramms angepasst.

Eine Co-Finanzierungr das Projekt ist bereitgestellt. Ein Teil wird durch bezirkliche Mittel der Abt. Stadterneuerung finanziert, ein anderer durch das Sportanlagen Sanierungsprogramm (SSP) gefördert.

Jahr

Projektausgaben €

Bundesmittel

45 v.H.

Kommunale Eigenmittel

55 v.H.

Davon über bezirkliche Mittel Abt. Stadterneuerung (Ausgleichbeträge)

Davon über Sportanlagen Sanierungsprogramm (SSP)

2023

350.000,00

157.500,00

192.500,00

0,00

192.500,00

2024

2.100.000,00

945.000,00

1.155.000,00

500.000,00

655.000,00

2025

1.950.000,00

877.500,00

1.072.500,00

500.000,00

572.500,00

2026

200.000,00

90.000,00

110.000,00

0,00

110.000,00

gesamt

4.600.000,00

2.070.000,00

2.530.000,00

1.000.000,00

1.530.000,00

 

Zeitplan ab Vorlage des Förderbescheids

- ca. 8 Wochen für die Erstellung der angepassten BPU, Anpassung Brandschutz- und Tragwerkskonzept,

- ca. 8 Wochen für die Genehmigungsplanung/ Bauantrag -das bedeutet im HHJ 2023 Planungsleistungen/ Genehmigungs-verfahren/ ggf. Vorbereitung Ausführung möglich,

- Baubeginn HHJ 2024

- Fertigstellung HHJ 2025, ggf. noch Schlussrate für die Abrechnung von Leistungen im HHJ 2026 (abhängig von den konkreten Fördervorgaben und -raten)

Die Unterhaltskosten werden vom Bezirk getragen

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Die für diese Maßnahme erforderlichen Mittel zur Co-Finanzierung in Höhe von 500.000 Euro für das Jahr 2024 und 500.000 Euro für das Jahr 2025 stehen aus der Rücklage für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung. Hierzu liegt die Zustimmung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vor.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

Verbesserung der Voraussetzungen für den Schul- und Freizeitsport.

 

 

 

ren Benn

Bezirksbürgermeister
 

 

 

Dominique Krössin

Bezirksstadträtin für Schule, Sport, Weiterbildung und Kultur

 

 

 
 

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