Drucksache - IX-0408  

 
 
Betreff: Eine Sportanlage für das Blumenviertel
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUAusschuss für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.09.2022 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule und Sport mitberatender Ausschuss
23.11.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement federführender Ausschuss
03.01.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
25.01.2023 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 9. BVV am 28.09.2022
Stellungnahme SchuSp
Beschlussempfehlung FiImPerE 12. BVV am 25.01.2023

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie der Ballspielplatz am Süderbrokweg vom Fachvermögen des Straßen- und Grünflächenamts in das Fachvermögen des Schul- und Sportamts überragen werden und der Ballsportplatz als ungedeckte Sportanlage in die Investitionsplanung aufgenommen werden kann, sodass die Schüler der Grundschule im Blumenviertel und, sofern möglich, Vereine diese nutzen können.


Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement (federführend):

Der Ausschuss hat sich in der Sitzung am 03.01. mit der Drucksache befasst. Da der Fachausschuss für Schule und Sport den Antrag abgelehnt hat und der Ausschuss für Finanzen hier keinen weiteren Finanzbedarf sieht, wird der Antrag abgelehnt. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Diskussion festgestellt, dass es sich nicht, wie vom Antragsteller vorgestellt, um einen einfachen Prüfauftrag handelt sondern bereits um einen Umsetzungsauftrag. Da hier kein fachlicher Bedarf besteht, lehnt der Finanzausschuss entsprechend ab.  

Abstimmungsergebnis: 2 (ja) : 12 (nein) : 2 (Enthaltung)

Stellungnahme Ausschuss für Schule und Sport (mitberatend):

Der Ausschuss für Schule und Sport hat in seiner Sitzung vom 23.11.2022 die Drucksache IX-0408 „Eine Sportanlage für das Blumenviertel” beraten.

Der Ausschuss hat die Drucksache mehrheitlich mit 2 JA Stimmen, bei 11 NEIN Stimmen, und 0 ENTHALTUNGEN abgelehnt.

Die Grundschüler*innen im Blumenviertel können bereits heute den Ballspielplatz am Süderbrokweg nutzen. Dazu ist ein Wechsel in das Fachvermögen Sport nicht notwendig. Hauptgrund für die Ablehnung ist jedoch, dass Jugendorte im öffentlichen Raum, an denen Jugendliche ohne Beaufsichtigung ihre Freizeit verbringen und ihren natürlichen Bewegungsdrang ausleben können, von allergrößter Wichtigkeit für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist. Ein Wechsel in das Fachvermögen Sport würde Kindern und Jugendlichen „ihren” Bewegungsfreiraum nehmen.

Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt die Ablehnung der Drucksache.

Begründung Ursprungsantrag Fraktion der CDU:

Die kleine Anfrage KA-0337/IX ergab, dass „die [...] jährliche Auslastungsquote in den letzten 10 Jahren sowohl bei den ungedeckten als auch bei den gedeckten Sportanlagen nahezu 100 %“ betrug. „Das unterstreichen die Ergebnisse der im Jahr 2021 veröffentlichten Sportentwicklungsplanung Pankow. Die ermittelte Bestands-Bedarfsbilanzierung an gedeckten Sportanlagen ergab ein Defizit von mindestens 27 Zweifeldhallen und bei ungedeckten Sportanlagen von 8 Großspielfeldern.“ Des Weiteren führte das Bezirksamt aus: „Gemäß den in Berlin herangezogenen Richtwerten zur Bedarfsermittlung für Sportflächen (0,02m2/Einwohner/in bei gedeckten Sportanlagen und 1,47m2/Einwohner/in bei ungedeckten Sportanlagen) ist die Abdeckung an Sportflächen im Prognoseraum 03-07 Südlicher Prenzlauer Berg an Sportflächen mit einem Defizit von 3.981m2 bei gedeckten Sportanlagen und 74.021m2 bei ungedeckten Sportanlagen (Stand: 31.12.2018) unzureichend.“ Es erscheint daher als sach- und fachgerecht, an diesem Ort eine ungedeckte Sportanlage schnellstmöglich zu ermöglichen.

 
 

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