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Drucksache - IX-0382
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Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Leitfaden zum Kontakt mit obdachlosen Menschen entwickeln – Obdachlosigkeit empathisch begegnen! |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 11. Sitzung am 14.12.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0382 -
„Das Bezirksamt wird ersucht, unter Beteiligung der betroffenen Behörden, hier insbesondere des Sozialamtes, des Jugendamtes, des Straßen- und Grünflächenamtes, des Ordnungsamtes und der Polizei sowie einschlägig tätiger Projekte wie z.B. der Karuna Taskforce und der Berliner Help-Stiftung und der AG Obdachlosigkeit einen Leitfaden für den Erstkontakt und den weiteren Umgang mit obdachlosen Personen im öffentlichen Raum zu entwickeln.
Der Leitfaden soll einen respektvollen Umgang sowie Sensibilität für die schwierigen Lebensumstände und die sich daraus ergebenden Bedarfe und Bedürfnisse und deren Berücksichtigung gewährleisten.
Dieser Leitfaden soll allen Dienstkräften, die potenziell in Kontakt mit obdachlosen Personen kommen können, zur Verfügung gestellt werden. Zur Erreichung der genannten Ziele soll der Leitfaden unter anderem vorsehen,
- dass und wie bei geplanten und ungeplanten Kontakten möglichst bereits beim Erstkontakt und falls nicht möglich umgehend nach dem Erstkontakt Straßensozialarbeiter*innen der Karuna Taskforce, der Help-Stiftung oder vergleichbarer Akteure zu beteiligen sind,
- bei Bedarf oder vor drohender Räumung unter Beteiligung der Straßensozialarbeiter*innen initial eine Clearingzeit vereinbart wird, in der nach angemessenen Lösungen für die vorliegenden Probleme gesucht werden kann,
- dass und unter welchen Voraussetzungen die Clearingzeit verlängert werden kann,
- dass Räumungen nur im Ultima-Ratio-Prinzip erfolgen und nachdem muttersprachliche Kommunikation, Kooperation, Ausweichmöglichkeiten und eine ausreichende Frist für Streetwork-Interventionen gegeben waren,
- dass und unter welchen Voraussetzungen Räumungen vorübergehend ausgesetzt und Duldungen geprüft werden können.
Die beteiligten Streetworker*innen sind handlungsfähig zu machen. Es sind dazu in den Notunterkünften bis 15.30 Uhr täglich verbindliche Tickets vorzuhalten (z.B. für einen Mann und eine Frau für eine Clearingdauer von maximal 2 Wochen), die bei Bedarf von den Streetworker*innen abgefordert werden können. Zusätzlich muss die Kommunikation der Streetworker*innen mit den bezirklichen Behörden vereinfacht werden. Zum Beispiel sollen Vorzugstermine bereitgestellt werden. Idealerweise werden seitens des Bezirksamtes auch zwei Mitarbeitende als Ansprechpersonen benannt. Auch sollte geschaut werden, dass zur Unterstützung der Straßensozialarbeit zusätzlich zu den bezahlten Dolmetschdiensten bei Bedarf ein ehrenamtliches Dolmetschernetzwerk aufgebaut wird.
Der Leitfaden und seine Umsetzung sind in regelmäßigen Abständen zu evaluieren und ggf. weiterzuentwickeln oder anzupassen. Diese Ergebnisse sind in regelmäßigen Abständen (mind. Vorbereitung Kältesaison) dem zuständigen Ausschuss der BVV Pankow und der AG Obdachlosigkeit des Bezirksamtes Pankow vorzustellen. Dabei soll ein besonderes Augenmerk auf die Erfahrungen mit obdachlosen Minderjährigen, Frauen und Familien gelegt werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Der im Zwischenbericht vom 14.02.2023 dargestellte „Leitfaden zum Umgang mit Obdachlosen in Pankow“ sowie der „Meldebogen über obdachlose Personen“ ist inzwischen mit Mail vom 01.03.2023 an die Abteilungsleiter:innen und die Bezirksstadträt:innen in „cc“ in den Geschäftsgang gegeben worden. Auf einer ersten Sitzung der AG Obdachlosigkeit wurde das Verfahren noch einmal erläutert und ausgewertet. Weitere Sitzungen der AG Obdachlosigkeit sind bereits terminiert. Daher wird gebeten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn |
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