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Drucksache - IX-0376
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Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Förderung für Maßnahmen für Klimaanpassung und Stadtverschönerung ausnutzen
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 09. Sitzung am 28.09.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0376
„Das Bezirksamt wird ersucht, die Finanzierung des Landesprogramms „Stadtverschönerung“ für Pankow auszunutzen, Anträge noch für 2022 einreichen und so noch aktuell vorhandene Mittel nach Pankow zu holen.
Das Bezirksamt soll dafür weitere Investitions-Maßnahmen prüfen und beantragen, die bis zum Jahresende abgerechnet werden können, und nach Kauf bzw. Lieferung gelagert und erst später aufgebaut oder verteilt werden. Darunter fallen u.a.
• Bänke,
• Ersatzspielgeräte für Schulhöfe und Spielplätze (Qualifizierung von Grünflächen und Schulhöfen),
• Pflanzen für Sortimentslücken z. B. im Gewächshaus des Botanischen Volkspark Blankenfelde,
• Beregnungsanlagen für den Nachtberegnungsbetrieb,
• Findlinge oder andere Elemente u. a. für die Abgrenzung und den Schutz von Ver-
kehrsinseln, Mittel- oder Seitenstreifen, Grünanlagen oder Schutzgebieten (vgl.
BVV-Beschluss IX-0067),
• Wassersäcke für die Bewässerung von Jungbäumen.“
Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, im Fachausschuss für Klimaschutz, Grünflächen, Spielplätze und Umwelt und Naturschutz im Januar 2023 über die Themen und Zeitplanungen zu informieren, wie das Bezirksamt im Januar 2023 eine Finanzierung aus diesem Programm beantragen und ausnutzen möchte.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Sondermittel wurden bereits beantragt und auch genehmigt. Hierrunter wurden folgende Maßnahmen aus der Drucksache berücksichtigt:
- Bänke in Grünanlagen und im Straßenland
- Tiergartengitter, um die Grünanlagen vor dem Befahren und Parken zu schützen
- und Spielgeräte für den Spielplatz Gatterweg.
Pflanzen für das Hochgewächshaus in der Botanischen Anlage werden nicht benötigt, da die Humboldt Universität dem Bezirksamt Pflanzen wieder zur Verfügung stellen wird, welche vor Jahren ausgeliehen wurden. Für die Beregnungsanlage im Gewächshaus müssen vorher Instandhaltungsmaßnahmen am Gebäude abgeschlossen sein.
Zudem wurde bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher und Klimaschutz (SenUMVK) die Förderkriterien für das Sonderprogramm abgefragt. Die Mittel über Stadtverschönerung können demnach nur dann bewilligt werden, wenn diese aufgrund von Straßenumbaumaßnahmen und von Klimafolgeanpassungen betroffen sind.
Der Bezirk benötigt zudem auch keine zusätzlichen Wassersäcke, da alle Jungbäume bis zum 12. Standjahr über Fremdvergabe gewässert werden. Die übrigen Bäume, die durch den Bezirk gewässert werden, erhalten, wenn die Gegebenheiten vor Ort dies zulassen, einen Gießring, der sich in der Vergangenheit als optimal bewährt hat.
Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Dr. Cordelia Koch |
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entfällt
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