Drucksache - IX-0374  

 
 
Betreff: Geregeltes Verfahren zur Benennung nach historischen Persönlichkeiten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Fraktion der SPD
   Fraktion der FDP
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.09.2022 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Weiterbildung und Kultur federführender Ausschuss
09.11.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur vertagt   
07.12.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
25.01.2023 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.06.2023 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt     
28.06.2023 
Fortsetzung der 15. Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.02.2024 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 9. BVV am 28.9.22
Antrag Fraktionen Linke, SPD, FDP, 2. Ausfertigung 9. BVV am 28.9.22
neuer Textvorschlag Fraktion derSPD zur Beratung im WeitKu am 07.12.2022
Beschlussempfehlung WeitKu 12. BVV am 25.01.2023
Aufgehoben durch Beschluss IX-0801 VzK §13 BezVG/SB BA 15.BVV am 14.06.2023
Aufgehoben durch Beschluss IX-0801 VzK §13 BezVG/SB BA Fortsetzung 15. BVV am 28.06.2023
VzK §13 BezVG/SB BA 21.BVV am 28.02.2024

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2024

An die
Bezirksverordnetenversammlung

In Erledigung der
Drucksache-Nr.: IX-0374

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Geregeltes Verfahren zur Benennung nach historischen Persönlichkeiten

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 12. Sitzung am 25.01.2023 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0374

Das Bezirksamt wird ersucht, das Verfahren für die Benennung nach historischen Persönlichkeiten bzw. historischen Ereignissen in folgender Weise zu gestalten (siehe auch Anlage):

1. Vorschläge für die Benennung von Straßen, öffentlichen Orten und Einrichtungen können von jeder natürlichen und juristischen Person aus Berlin eingebracht werden. Bürger*innen können ihre Vorschläge über das Büro für Bürgerbeteiligung einreichen. Außerdem hat der Frauenbeirat Pankow ein Vorschlagsrecht (unter Berücksichtigung der Drs. VI-1032). Das Büro für Bürgerbeteiligung quittiert den Eingang, weist die Einreicher*innen auf das weitere Verfahren hin und informiert über die sich daraus ergebenden Beteiligungsmöglichkeiten.

2. Das Büro für Bürgerbeteiligung fordert bei Straßen- und Grünflächenamt (SGA) eine Prüfung der formalen Zulässigkeit des Benennungsvorschlags für Straßen oder öffentliche Orte nach den Vorgaben des Berliner Straßengesetzes und der AV Benennung an. Für den Fall der formalen Unzulässigkeit des Benennungsvorschlags informiert das Büro für Bürgerbeteiligung die Einreicher*innen.

3. Für den Fall einer positiven Stellungnahme durch das SGA informiert das Büro für Bürgerbeteiligung die BVV-Fraktionen und erbittet eine Stellungnahme von dem für eine Straße, einen Ort oder eine Einrichtung zuständigen Fachamt, vom Frauenbeirat Pankow, vom Bezirksbeirat für Partizipation und Integration und dem Amt für Weiterbildung und Kultur (Museum Pankow).

4. Das für den Ort bzw. die jeweilige Einrichtung zuständige Fachamt, der Frauenbeirat Pankow, der Bezirksbeirat für Partizipation und Integration und das Amt für Weiterbildung und Kultur (Museum Pankow) prüfen und bewerten die Benennungsabsicht unter Berücksichtigung der jeweiligen Zuständigkeiten:

  •            das für eine Einrichtung zuständige Fachamt: Bewertung des Benennungsvorschlags aus Sicht des Fachamtes
  •            Frauenbeirat Pankow: Belange der Gleichstellung der Geschlechter
  •            Bezirksbeirat für Partizipation und Integration: Belange der Diversität
  •            Amt für Weiterbildung und Kultur (Museum Pankow): historisch-kritische Bewertung der Persönlichkeit bzw. historischer Ereignisse

5. Die Stellungnahmen / Bewertungen werden vom Büro für Bürgerbeteiligung gesammelt an den Ausschuss für Weiterbildung und Kultur übergeben, der ein Votum über den Benennungsvorschlag abgibt.

6. Das Bezirksamt (Straßen- und Grünflächenamt) legt der BVV eine Vorlage zur Beschlussfassung über die Benennung inklusive des Votums des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur vor.

7. Nach einem Beschluss der BVV für eine Benennung führt das Bezirksamt (Straßen- und Grünflächenamt) das Benennungsverfahren durch.

8. Das Büro für Bürgerbeteiligung informiert die Einreicher*innen über den Beschluss und das Benennungsverfahren.

Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, über dieses Verfahren auf der Webseite des Bezirks zu informieren.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Bisher werden im Straßen- und Grünflächenamt (SGA) bei Be- und Umbenennungen folgende Verfahrensschritte (Kurzfassung) durchgeführt:

           Vorschläge zu Benennungen gehen bei der benennenden Behörde (SGA) ein. Diese werden neben der formalen Zulässigkeit des Benennungsvorschlages gem. Berliner Straßengesetz und der AV Benennung auch auf generelle Umsetzbarkeit geprüft.

           Öffentliche Straßen werden auf Vorschlag eines Bürgers, Vereins, Bürgerinitiative etc. oder Ersuchens der BVV oder des Frauenbeirats benannt. Bei Privatstraßen handelt es sich meist um neue Straßen, die im Rahmen eines Bebauungsplangebietes errichtet werden. Hier macht der Eigentümer den Vorschlag. Privatstraßen werden auf Kosten des Eigentümers (§ 5 Abs. 1 Satz 2 BerlStrG) benannt. Es ergeht ein entsprechender Gebührenbescheid.

            Zu jedem eingereichten Benennungsvorschlag wird zunächst der Frauenbeirat beteiligt und um Stellungnahme gebeten, ob dieser dem jeweiligen Vorschlag folgen möchte oder ggf. einen historischen Personennamen (Frauennamen) vorschlägt.

-                                                       Als Nächstes ist das Amt für Weiterbildung und Kultur mit der entsprechenden Namensrecherche für diesen Vorschlag zu beteiligen. Dort muss die Biografie geprüft und eine gutachterliche Einschätzung gegeben werden, ob nach der Person benannt werden darf. Liegt diese Stellungnahme dem SGA vor, werden die anderen Berliner Straßen-und Grünflächenämter (gem. Nr. 4 Abs. 1 AV Benennung) angehört. Eine Namensdopplung bei bereits vorhanden Namen oder ähnliche bzw. gleiche Benennungsabsichten oder Schreibweisen sind nicht zulässig.

-                                                       Die Anlieger sind entsprechend Nr. 4 Abs. 4 AV Benennung über die Benennungsabsicht zu informieren. Mögliche Einwände werden gesammelt und beantwortet.

-                                                       Jetzt wird die erste BA-Vorlage Benennungsabsicht vorbereitet Vorlage zur Kenntnisnahme (VzK) gem. § 15 BezVG (hiermit wird die BVV erstmalig über das Benennungsvorhaben informiert) oder nach § 13 BezVG bei einem Ersuchen der BVV an das Bezirksamt.

-                                                       Nach der Kenntnisnahme der genannten VzK durch die BVV kann der Benennungsbeschluss (zweite BA-Vorlage) vorbereitet werden.

-                                                       Nach Vorlage des BA-Beschlusses kann die Benennung vom SGA verfügt werden (mit Angabe Beschluss-Nr.).

-                                                       Die Benennung wird dann als Allgemeinverfügung (§ 35 Satz 2 VwVfG) im Amtsblatt für Berlin bekannt gemacht, entsprechend Nr. 4 Abs. 3 AV Benennung.

-          Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird die Information über die Bestandskraft/Wirksamkeit der Benennung an diverse öffentliche Stellen, Institutionen und Firmen entsprechend Nr. 4 Abs. 6 AV Benennung versandt.

-          Die Anlieger einer Straße werden vom SGA über die Bestandskraft der Benennung ebenfalls informiert unter Hinweis auf die Notwendigkeit der Ummeldung der Personaldokumente.

Die von der BVV angestrebte neue Verfahrensregelung zu Benennungen nach historischen Personennamen/Ereignissen wird aus folgenden Gründen als nicht umsetzbar angesehen:

Nach § 12 Abs. 2 BezVG hat die BVV nicht über Straßenbenennungen zu beschließen. Vielmehr liegt dies gem. § 38 Abs. 2 Satz 2 BezVG i. V. m. § 1 Abs. 1Nr. 16 GO-BA in der Zuständigkeit des Bezirksamtes. Das Bezirksamt beschließt, wie in der Vergangenheit, sowohl die Absicht einer Straßenbenennung als auch die Straßenbenennung (§ 1 Abs. 1 Nr. 16 GO-BA) und übermittelt der BVV diese gem. § 36 Abs. 2 b BezVG als Vorlage zur Kenntnisnahme (VzK).

Benennungsverfahren durchzuführen ist eine hoheitliche und fachliche Aufgabe, die vom Büro Pankow beteiligt (in der Drs. „Büro für Bürgerbeteiligung“ genannt) als externem Dienstleister nicht wahrgenommen werden kann. Das Büro ist keine Geschäftsstelle für die Organisation interner Verwaltungsprozesse und kann daher keine Stellungnahmen von Fachämtern und Gremien abfordern. Die Zuständigkeit dafür liegt eindeutig und alleinig beim Straßen- und Grünflächenamt (SGA).

Das SGA benennt nur Straßen und Grünflächen, jedoch keine Orte oder Einrichtungen. Demzufolge können vom SGA nur Stellungnahmen zur formalen Zulässigkeit eines Benennungsvorschlages für Straßen oder Grünflächen erstellt werden.

Benennungsvorschläge gehen hauptsächlich in der Abteilung Ordnung und Öffentlicher Raum bei der benennenden Behörde im SGA ein. Das SGA prüft die Vorschläge zunächst auf formale Zulässigkeit gemäß Berliner Straßengesetz und AV Benennung und fordert die entsprechenden Stellungnahmen und Bewertungen der Fachämter sowie anderer zu beteiligender Bereiche an.

Die Stellungnahmen und Bewertungen, die das SGA angefordert hat, müssten zunächst an den Ausschuss für Weiterbildung und Kultur der BVV übergeben werden, um von dort vorab ein Votum zum Benennungsvorschlag zu erhalten. Eine, wie in der neuen Verfahrensregelung erwähnte, Beteiligung des Bezirksbeirats für Partizipation und Integration ist für Benennungsverfahren nicht vorgesehen.

Grundsätzlich wird es als erforderlich gesehen, dass sich die BVV bei Vorliegen eines Umbenennungsvorschlages, wie am Beispiel Robert-Rössle-Straße, intensiv mit der jeweiligen Thematik des Vorganges auseinandersetzt und ein Votum in Form eines Beschlusses erarbeitet.

Eine, wie die im neuen Verfahren erwähnte, "Bürgerbeteiligung" im Benennungsverfahren ist rechtlich nicht vorgesehen. Es besteht kein gesetzliches Vorschlagsrecht und kein subjektiv-öffentliches Recht von Bürgern bei Straßenbenennung. Das Berliner Straßengesetz ist nicht dazu bestimmt, zumindest auch Individualinteressen zu dienen.

Die Anwohnenden sind, nach den Vorschriften des Senats, lediglich im Vorfeld über die Benennungsabsicht und nach erfolgter Benennung über diese in geeigneter Form zu informieren.

Zum bisherigen Verfahren werden zukünftig nachfolgende, gemeinsam mit dem Büro „Pankow beteiligt“ abgestimmte, Verfahrensschritte zusätzlich durchgeführt:

-          Vorschläge von Bürgern können jederzeit über das Büro „Pankow beteiligt“ eingereicht werden. Dies ist auch jetzt schon möglich.

-          Das Büro „Pankow beteiligt“ reicht die Vorschläge an das zuständige Fachamt (SGA) weiter. Die Information der Bürger über das dann folgende Verfahren und weitere Zwischenstände werden wie bisher über das SGA erfolgen. Bei der bürgerfreundlichen Aufbereitung dieser Informationen wird das Büro Pankow beteiligt und bei Bedarf unterstützend wirken.

-          Nach Vorliegen der Stellungnahmen und Bewertungen, die das SGA vom Frauenbeirat und dem Fachbereich Museum und bezirkliche Geschichtsarbeit anfordert, werden diese vom SGA nun zusätzlich an den Ausschuss für Weiterbildung und Kultur der BVV übergeben, um von dort vorab ein Votum über den Benennungsvorschlag zu erhalten.

-          Das Bezirksamt legt der BVV im Anschluss eine Vorlage zur Kenntnisnahme über die Benennung inklusive des Votums des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur der BVV vor.

-          Das SGA wird entsprechende, sich hier bereits im Verfahren befindende Benennungs- und Umbenennungsvorgänge, für die bereits die Stellungnahmen des Frauenbeirates und des Fachbereichs Museum Pankow vorliegen, direkt an den Ausschuss für Weiterbildung und Kultur übergeben, der dann dem SGA vorab ein Votum über den Benennungs- bzw. Umbenennungsvorschlag abgibt.

Wir bitten die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

Entfällt

Manuela Anders-Granitzki
stellvertretende Bezirksbürgermeisterin

 

 

 
 

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