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Drucksache - IX-0347
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Neuzuschnitt des LSG Blankenfelde |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 8. Sitzung am 31.08.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0108
„Die Teilfläche des Botanischen Volksparkes Blankenfelde, die derzeit im LSG Blankenfelde liegt, wird aus dem LSG ausgegliedert. Die Grenzen des LSG Blankenfelde werden entsprechend neu gezogen.
Das Bezirksamt wird ersucht, schnellstmöglich alle notwendigen Schritte zur Umsetzung dieses Beschlusses zu unternehmen."
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:
Das Bezirksamt kann den Beschluss zur Verkleinerung des LSG Blankenfelde im Bereich des Botanischen Volksparkes Blankenfelde (BVB) um ca. 22 Hektar nicht umsetzen.
Im Einzelnen ist den Argumenten der Begründung der BVV-Beschlussvorlage folgendes entgegenzuhalten:
- Die Unterschutzstellung mit der „Verordnung zum Schutz der Landschaft um den Ort Blankenfelde in den Bezirken Pankow und Reinickendorf von Berlin“ (LSG RVO) ist von der Senatsverwaltung verabschiedet worden. Der „Pflege- und Entwicklungsplan für das LSG Blankenfelde“ (PEP) wurde in enger Abstimmung mit den Berliner Forsten und dem Naturpark Barnim erarbeitet. Die LSG RVO ist behördenverbindlich. Eine Herauslösung der LSG-Teilfläche aus dem BVB ist nur über die Senatsverwaltung möglich und fachlich derzeit nicht begründbar. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass der BVB mit seinen Schutzgebietsflächen Bestandteil des ersten länderübergreifenden Naturparks (NP Barnim) zwischen Berlin und Brandenburg ist und eine Verkleinerung der LSG-Fläche ein fatales Signal für länderübergreifende Naturschutzbestrebungen wäre.
Erhebliche Gründe von übergeordnetem öffentlichen Interesse und fachliche Argumente, welche die Verkleinerung des LSG Blankenfelde rechtfertigen würden, existieren nicht und sind in der Begründung des BVV‑Beschlusses nicht enthalten.
- Über die LSG RVO werden auf dem Gelände des BVB insbesondere die Brutplätze diverser streng geschützter Vogelarten wie z. B. Kranich, Rohrdommel oder Rohrweihe geschützt. Außerdem haben hier weitere sensible Tierarten ihren Lebensraum: Graugänse, Graureiher, Teich- oder Drosselrohrsänger und andere im und am Wasser brütender Vogelarten, sowie diverse Amphibien- und Reptilienarten. Das System der Schutzgebiete soll diesen Arten ein dauerhaftes Überleben sichern. Dem Bezirk Pankow kommt innerhalb Berlins eine besondere Bedeutung beim Erhalt von wertvollen Flächen und bedrohten Arten zu. Die Flächen der Landschaftsschutzgebiete zählen zu den Verbindungsflächen des Biotopverbunds, die in enger Kohärenz mit den Naturschutzgebieten und den FFH-Gebieten stehen. Die bezirkliche Biotopverbundplanung ist mit BA-Beschluss vom 16.07.2019 als wichtige Planungsgrundlage für die weitere Entwicklung Pankows beschlossen worden.
- Der BVV-Beschluss widerspricht dem behördenverbindlichen Landschafts-programm Berlins (2016). Demnach hat sich das Land Berlin zum Ziel gesetzt, die LSG-Fläche von 13 % auf 20 % der Landesfläche und den Biotopverbund auf 15% der Landesfläche (§ 20 Berliner Naturschutzgesetz) auszuweiten. Der BVV-Beschluss konterkariert die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landespflege des Landes Berlin und hält zudem den Argumenten des Naturschutzes nichts entgegen. Dies gilt auch für den Flächennutzungsplan Berlin (FNP), der für den betroffenen Bereich Schutzgebietsfläche ausweist.
- Der BVV-Beschluss widerspricht dem Koalitionsvertrag 2021 – 2026 von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Demnach beabsichtigt der Senat die „Strategie zur Biologischen Vielfalt fortzuführen sowie weitere Landschaftsschutz-gebiete schneller auszuweisen“ (S. 56). Der BVV-Beschluss sieht eine Verkleinerung des LSG Blankenfelde vor, was vor dem Hintergrund schwindender Biodiversität anachronistisch anmutet. Eine Abwägung der Ziele des Antrags mit übergeordneten politischen Zielen des Landes fehlt in der Begründung.
- In der Begründung der BVV-Beschlussvorlage wird die Auflösung der „administrative Selbstblockade der Pankower Verwaltung“ als ein wesentliches Argument für den Antrag genannt. Diese Einschätzung trifft nicht zu. Es gibt keine Selbstblockade, sondern seit Jahren eine sehr gute Zusammenarbeit zwischen den Fachämtern und einen gut funktionierenden, sachbezogenen und respektvollen Austausch. Das offensichtliche Ziel, sich durch die Herauslösung des BVB aus dem LSG Blankenfelde des Umwelt- und Naturschutzamtes (UmNat) als zuständiger Behörde zu entledigen, zeugt von der Unkenntnis der Antragsteller über die Zuständigkeiten von UmNat. Auch ohne LSG-Flächen kommt die Naturschutz-gesetzgebung im BVB zur Anwendung und betrifft insbesondere die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und den Artenschutz.
- In der Begründung der BVV-Beschlussvorlage werden gegenläufige Zielvor-stellungen von unterer Denkmalschutzbehörde, Straßen- und Grünflächenamt und UmNat als ein wesentliches Argument für die Hemmung der gezielten Weiterentwicklung des BVB genannt. Während für den gesamten BVB aktuell kein abgestimmtes Konzept vorliegt, auf den sich die BVV‑Beschlussvorlage beziehen könnte, gibt es jedoch für den LSG-Teil des BVB das preisgekrönte UEPII-Projekt „Botanischer Volkspark Blankenfelde“. In der Kategorie „Naturschutz und Landschaftserleben“ wurde dieses mit dem 1. Preis für Landschaftsarchitektur ausgezeichnet (Deutscher Landschaftsarchitekturpreis 2017). In der Jury-Begründung heißt es:
„Im Spannungsfeld zwischen Naturschutz, Denkmalschutz und Erholungsansprüchen wurde die Planungsaufgabe, die prägenden landschaftlichen Elemente (…) in ihrer Schönheit und Eigenart wieder für den Besucher erlebbar zu machen, in hervorragender Weise gelöst.“
In der Begründung der BVV-Beschlussvorlage fehlt die Auseinandersetzung der Antragsteller mit diesem gelungenen Teilkonzept, welches Naturschutz und Landschaftserleben gekonnt verbindet, vollständig.
- Es wird in der Begründung behauptet, dass die „Neupflanzung von klimaresilienten Arten“ oder die Etablierung eines „Eichen-Hainbuchen-Pflanzensoziotopes“ aufgrund der LSG RVO grundsätzlich ausgeschlossen sei. Ganz davon abgesehen, dass diese Vorhaben im Beirat des BVB nicht abgestimmt sind und auch keinem abgestimmten Konzept folgen, ist dies nichtzutreffend. Einheimische klimaresiliente Baumarten, auch Eichen und Hainbuchen, könnten in Abstimmung mit dem PEP und anderen Pflegezielen gefördert oder ggf. neu gepflanzt werden, wenn ein zukünftiges Konzept dies für den BVB vorsehen würde.
- Der Antragstext suggeriert das Vorliegen eines abgestimmten und ratifizierten Konzeptes für die zukünftige Nutzung und Weiterentwicklung des BVB. Dies liegt jedoch nicht vor. Im Antrag werden Ideen wie die Etablierung eines „Südosteuropawaldes“ zusammenhanglos als wichtiges Entwicklungsziel dargestellt. Dieses Entwicklungsziel ist im Beirat des BVB ebenso wenig wie andere mögliche Ziele diskutiert und abgestimmt worden. Im Beirat des BVB als maßgeblichem Gremium läuft aktuell der Arbeitsprozess zum zukünftigen Konzept erst an. Es liegt lediglich eine erste Ideensammlung eines Beiratsmitgliedes vor.
Die Drucksache wird als erledigt betrachtet.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Manuela Anders-Granitzki |
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