Drucksache - IX-0331  

 
 
Betreff: Ampeln für die Kreuzung Pasewalker Straße, Bahnhofsstraße, Rosenthaler Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
31.08.2022 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
20.10.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität und öffentliche Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.11.2022 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
25.01.2023 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion Bü90/Grüne, 8.BVV am 31.08.2022
Beschlussempfehlung MobiOrd 10. BVV am 16.11.2022
VzK §13 BeZVG/SB BA 12.BVV am 25.01.2023

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

2023

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der                                       Drucksache-Nr.: IX-0331

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Ampeln für die Kreuzung Pasewalker Straße, Bahnhofstraße, Rosenthaler Straße

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 10. Sitzung am 16.11.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: IX-0331

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass an der Kreuzung Pasewalker Straße/Bahnhofsstraße/Rosenthaler Straße nach Abbau der derzeitigen Baustellenampeln zukünftig reguläre Ampelanlagen für die Fußnger*innen eingerichtet werden.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) hat bereits am 14.11.2022 eine verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 Straßenverkehrs-Ordnung für die Weiterführung der provisorischen Lichtzeichenanlage Berliner Straße-Pasewalker Straße Kreuzung Bahnhofstraße-Rosenthaler Straße erteilt. Das Provisorium soll solange Bestand haben, bis die dauerhafte Lichtzeichenanlage gebaut wird. Für den Neubau der Anlage musste vom Bezirksamt Grunderwerb getätigt werden, welcher mittlerweile durchgeführt werden konnte. Somit konnten die baulichen Voraussetzungen für den Neubau des signalisierten Knotenpunktes von Seiten des Bezirkes geschaffen werden. Der Betrieb der provisorischen sowie die Planung, der Bau und der Betrieb der dauerhaften Lichtzeichenanlage wird der Zuständigkeit halber von der SenUMVK durchgeführt.

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Manuela Anders-Granitzki
Bezirksstadträtin für Ordnung und
Öffentlicher Raum

entfällt

 

 
 

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