Drucksache - IX-0314  

 
 
Betreff: Nachweis der im Haushaltsjahr 2021 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen (VE)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
31.08.2022 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement federführender Ausschuss
11.10.2022 
ENTFÄLLT - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement vertagt     
08.11.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.12.2022 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB BA 8. BVV am 31.08.2022
VzB BA Anlage BAV über- und Außerplanm. Ausgaben_2021, 8. BVV am 31.08.2022
Beschlussempfehlung FiImPerE 11. BVV am 14.12.2022

Die im Haushaltsjahr 2021 ab einer Betragsgrenze von 50.000 € zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 2.677.987,07 € und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 916.534,99 € sowie überplanmäßige VE in Höhe von 14.830.382,22 € und außerplanmäßige VE in Höhe von 772.932,23 € werden genehmigt.

 


Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen, Immobilien, Personal und Energiemanagement:

Der Ausschuss hat sich mit dieser Drs. in seiner Sitzung am 08.11. befasst. Nach Erläuterung sowie Beantwortung von Nachfragen durch das Bezirksamt stimmt der Ausschuss der Drs. einstimmig zu. Abstimmungsergebnis: 13 (ja) : 0 (nein): 1 (Enthaltung)

Begründung Ursprungsantrag Vorlage zu Beschlussfassung Bezirksamt

Zur Finanzierung unvorhergesehener und unabweisbarer Ausgaben, insbesondere zur Finanzierung pandemiebedingter Ausstattungs-, Bewirtschaftungs-, Personal- und Transferausgaben sowie zum titelkonkreten Nachweis mussten die aus der Anlage ersichtlichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 3.594.522,06 € zugelassen werden.

Diesen über- und außerplanmäßigen Ausgaben standen zum Ausgleich Mittel in gleicher Höhe gegenüber, überwiegend resultierend aus der Basiskorrektur.

Im Ergebnis konnte der gesamte Ausgleich der über- und außerplanmäßigen Ausgaben jedoch nur aufgrund der Anwendung von § 12a Haushaltsgesetz 2020/2021 und dem damit verbundenen neutral gestellten Jahresergebnis (unter Anrechnung des Rücklagenzuwachses) herbeigeführt werden.

Die Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 15.603.314,45 € € waren für die Beauftragung von Leistungen in Folgejahren notwendig.

Das Bezirksamt bittet die BVV, Einzelheiten den beigefügten Anlagen zu entnehmen.

 
 

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