Drucksache - IX-0312  

 
 
Betreff: Benennung der Mitglieder der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung (MdB) für den Bezirksbeirat für Menschen mit Behinderung für die IX. Wahlperiode
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
31.08.2022 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15BezVG BA, 8. BVV am 31.08.2022

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

14.06.2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Benennung der Mitglieder der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung (MdB) für den Bezirksbeirat für Menschen mit Behinderung für die IX. Wahlperiode

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Als Mitglieder des Bezirksbeirates für Menschen mit Behinderungen werden durch das Bezirksamt die in der Anlage aufgeführten Personen der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungenr die IX. Wahlperiode berufen.

Begründung

Zur gleichberechtigten Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde gemäß der vereinbarten Inhalte der UN-Behindertenrechtskommission (UN-BRK) das Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) am 27.09.2021 beschlossen.

Dieses Gesetz regelt u.a., dass zur Sicherstellung der Vertretung der Zivilgesellschaft und zur Unterstützung der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in den Bezirken ein Beirat für Menschen mit Behinderungen (MmB) r die Dauer einer Legislaturperiode gebildet wird. Einen entsprechenden Beirat zur Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen gab es im Bezirk Pankow schon in den vorangegangenen Legislaturperioden.

Mit der rechtlichen Neuregelung werden jedoch erstmals nach § 30 Abs. 2 LGBG die Beiratsmitglieder: innen im Einvernehmen des Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen durch das Bezirksamt berufen.

 

Das LGBG definiert im § 30 die Aufgaben des Bezirksbeirates für MmB. Sie beinhalten insbesondere

1. die Beratung und Unterstützung der Bezirksbeauftragten oder des Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in allen Fragen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen und die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen auf Bezirksebene berühren

2. Entwicklung von Anregungen und Empfehlungen für das Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlung in allen Fragen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen und die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen auf Bezirksebene berühren

3. die Vertretung der Menschen mit Behinderungen in der Gesamtheit.

Die Mitglieder des Bezirksbeirates r Menschen mit Behinderungen sind:

(1)  Einzelpersonen mit Behinderungen oder deren gesetzliche Vertreter

(2)   Personen von Interessenvertretungen z.B. von Vereinen, Verbänden, Organisationen, Selbsthilfetgern und Trägern der Menschen mit Behinderungen

(3)   Bezirksbeauftragte: r für Menschen mit Behinderungen

(4)  Mitarbeiter: innen des Bezirksamtes

 

(5)  Vertreter: innen der Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung

Die Beiratsmitglieder werden gemäß § 30 (2) Landesgleichberechtigungsgesetz durch das Bezirksamt berufen.

Der Beirat der letzten Legislaturperiode war durch die pandemische Lage und anderweitige Orientierungen und Abgängen der Mitglieder: innen zu anderen Gremien geprägt und damit nicht mehr beschluss- und arbeitsfähig.

Die Gewinnung von geeigneten engagierten Beiratsmitgliedern erfolgte durch öffentliche Bewerbungsaufrufe mittels Pressemitteilungen in den Monaten März und April 2022 sowie Informationen an alle Mitglieder: innen des Beirates der VIII. Wahlperiode unter Einbeziehung aller bezirklichen Netzwerke des Bereiches für Menschen mit Behinderungen.

Die Berufung der Mitglieder erfolgt auf der Grundlage einer persönlichen Bewerbung auf eine Mitgliedschaft und auf Vorschlag des derzeitigen kommissarischen Vorsitzenden des Beirats für Menschen mit Behinderungen sowie im Einvernehmen mit der kommissarischen Bezirksbeauftragten der Menschen mit Behinderungen.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Es wird pro Mitglied und Sitzung ein Sitzungsgeld in he von 20 € gezahlt. Im Jahr sind sechs planmäßige Sitzungen vorgesehen.

Vom Sitzungsgeld ausgenommen sind Mitglieder, die dem Beirat wegen ihrer Tätigkeit im öffentlichen Dienst angehören.

Die Sitzungsgelder sind in Kapitel 3310, Titel 412 01 eingestellt.

Sollte eine gehörlose Interessenvertretung teilnehmen ist eine Gebärdendolmetschung gemäß § 13 Landesgleichberechtigungsgesetz i.V. mit §§ 2, 3, 4 der Kommunikationshilfeverordnung zuletzt geändert am 21.12.2020 (BGBl. I S. 3229) in Höhe von ca. 2650,00  je Haushaltsjahr zu finanzieren. Die erforderlichen Mittel sind im Kapitel 3307 Titel 42701 hinterlegt.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

Mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen trägt das Bezirksamt Pankow zur Verwirklichung der gleichberechtigten Umsetzung der Rechte und gleichberechtigten Teilhabeansprüche der Menschen mit Behinderungen gemäß der Inhalte der UN-BRK entscheidend bei.

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

 

 

 

ren Benn
Bezirksbürgermeister

1


  Benennung Mitglieder: innen für den Bezirksbeirat für Menschen mit Behinderungen

 

 

 

 

Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen

 

 

Name, Vorname

1

nbw- Nordberliner Werkgemeinschaft gGmbH

(Werkstatt)

Blanke, Peter

2

SOVD-OV Berlin-Ost

Senger, Alexander

3

BBV (Berliner Behindertenverband)

Szardning, Antje

4

Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg e.V.

Krause, Sylvia

5

Emanzipatorische Selbsthilfe e.V.

Jan Schrecker

6

Elternverein für MmB Karow

(Selbsthilfeverein)

Martina Großkreutz

7

Verein „rdern durch Spielmittel e.V.“

Beate Punge

8

Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gGmbH

Integrationsfachdienst (IFD) Nord

-Träger für Menschen mit seelischer und/oder psychischer Behinderung

Björn Michael Kammler

9

Seniorenvertretung Pankow/

Vertretungsorganisation von blinden und sehbehinderten Menschen

Gert Förster

10

Einzelperson

Kathleen Iden

11

Begegnungs- und Beratungsstätte für Menschen mit Behinderungen (ev. Kirchengemeinde Karow)

Martina Pappisch

12

Pflegestützpunkt

Andrea Didszun

13

Stephanus gGmbH

Christian Ebert

14

Selbstvertretung von Menschen mit Lern- oder Mehrfachbehinderungen

Thomas Behrens

15

Selbstvertretung von Menschen mit seelischen und psychischen Beeinträchtigungen, Seniorenvertretung

 

Rita Neugebauer

16

Komm. Beauftragte für MmB Bezirk Pankow

Ilona Struck

17

Gesundheitsamt Pankow- Beratungsstelle für MmB, chron. und Krebserkrankungen

Bruck, Katharina

18

FDP- Fraktion (BVV)

Andre Schenk

19

Fraktion Die Linke (BVV)

Maria Bigos

20

CDU- Fraktion Pankow (BVV)

Angehörigenvertretung von Erwachsenen in Wohneinrichtungen

Menschen mit körperlichen und mehrfachen Behinderungen

Andreas Kopp

21

Fraktion Bündnis90/ Grüne (BVV)

Ute Schnur

22

Fraktion AfD (BVV)

Frank Behnke

 

1


 

 
 

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