Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - IX-0299
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Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Ein integriertes Politikinformationssystem für alle Berliner Bezirke und das Abgeordnetenhaus von Berlin |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 15. Sitzung am 14.06.2023. angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0229
Dem Bezirksamt Pankow wird empfohlen, sich an die Bezirksämter der weiteren elf Berliner Bezirke sowie an das Abgeordnetenhaus von Berlin zu wenden und zu eruieren, inwiefern ein gemeinsames, modernes und anwendungsfreundliches Politikinformationssystem für die Berliner:innen aufgebaut und implementiert werden
kann. Dabei sollen mittels Open Data die Drucksachen des Abgeordnetenhauses und der 12 Bezirksverordnetenversammlungen auf einer gemeinsamen Suchplattform auffindbar gemacht werden. Die Seite soll insofern eine Schnittstellenfunktion für die Recherche in den unterschiedlichen bestehenden Dokumentationssystemen auf Bezirks- und Landesebene erfüllen.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Der zuständige Fachbereich des Bezirksamtes stand im Bezug auf die Wünsche nach einem modernisierten Allris oder der Anschaffung eines neuen Systems mit dem Büro der Bezirksverordnetenversammlung von Pankow in Kontakt. Ein solcher Schritt kann nicht durch eine einzelne BVV beschlossen werden, dies widerspräche letztlich auch dem EGovG Bln. Nach den Grundsätzen des GPM und der Digitalisierung sind alle Prozesse zu untersuchen und anzugleichen, da in jedem Bezirk, bis auf regionalisierte Aufgaben, identische Aufgaben zu erledigen sind. Aus Ableitung der §§ 1 und 20 EGovG Bln folgt daher, dass spätestens mit Umsetzungen von (umfangreicheren) Erweiterungen oder Neuprogrammierungen sämtliche IKT-Standards des EGovG Bln einzuhalten sind. Derartige Veränderungen müssten durch den Rat der Vorsteher:innen der BVV-en angestoßen werden, dort können auch die Anforderungen der einzelnen BVV-en zusammengefasst und harmonisiert werden. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
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