Drucksache - IX-0257  

 
 
Betreff: Ankauf öffentlicher Verkehrsflächen der Kastanienallee und der Schönhauser Straße, Gemarkung 110560, Flur 130, 131 mit den Flurstücken 384, 344, 290, 488, 490, 170, 208, 273, 450 mit insgesamt ca. 240 m², gelegen in Berlin-Pankow, Ortsteil Rosenthal
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.06.2022 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BezVG BA, 7. BVV am 15.06.2022
VzK§15 BezVG BA Anlage 1, 7. BVV am 15.06.2022
VzK§15 BezVG BA Anlage 2, 7. BVV am 15.06.2022
VzK§15 BezVG BA Anlage 3, 7. BVV am 15.06.2022
VzK§15 BezVG BA Anlage 4.1 bis 4.4, 7. BVV am 15.06.2022
VzK§15 BezVG BA Anlage 4.5 bis 4.8, 7. BVV am 15.06.2022
VzK§15 BezVG BA Anlage 4.9, 7. BVV am 15.06.2022
VzK§15 BezVG BA Anlage 5.1, 7. BVV am 15.06.2022
VzK§15 BezVG BA Anlage 5.2, 7. BVV am 15.06.2022
VzK§15 BezVG BA Anlage 5.3, 7. BVV am 15.06.2022
VzK§15 BezVG BA Anlage 5.4, 7. BVV am 15.06.2022
VzK§15 BezVG BA Anlage 5.5, 7. BVV am 15.06.2022
VzK§15 BezVG BA Anlage 5.6, 7. BVV am 15.06.2022
VzK§15 BezVG BA Anlage 5.7, 7. BVV am 15.06.2022
VzK§15 BezVG BA Anlage 5.8, 7. BVV am 15.06.2022
VzK§15 BezVG BA Anlage 5.9, 7. BVV am 15.06.2022

siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

05.2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Betr.: Ankauf öffentlicher Verkehrsflächen der Kastanienallee und der Schönhauser Straße, Gemarkung 110560, Flur 130, 131 mit den Flurstücken 384, 344, 290, 488, 490, 170, 208, 273, 450 mit insgesamt ca. 240 m², gelegen in Berlin-Pankow, Ortsteil Rosenthal

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 10.05.2022 folgenden Beschluss gefasst:

Die in der Anlage 3 aufgeführten und auf den Lageplänen zum Zwecke des Erwerbs für den Ausbau des Straßenzuges der Kastanienallee, von der Friedrich-Engels-Straße bis zur Dietzgenstraße (Anlage 1 und 2-Kartenblattausschnitt), in den Anlagen 4.1 bis 4.9 dargestellten Flurstücksteilflächen, mit einer Größe von insgesamt ca. 240, werden für das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Pankow von Berlin, unter Beachtung der §§ 63, 64 LHO in der Fassung vom 30.01.2009 (GVBl. S. 31, S. 486), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2020 (GVBl. S. 1482), erworben.

Der Ankauf erfolgt für die Abt. Ordnung und Öffentlicher Raum. Die Lagepläne zum Zwecke des Erwerbs sind als Anlagen 4.1 bis 4.9 beigefügt.

Diese Flächen werden dem Fachvermögen Straße des Straßen- und Grünflächenamtes zugeordnet.

Begründung

Die Kastanienallee entspricht in ihrem aktuellen Straßenzustand, sowie dem Ausbaustandard, nicht mehr den Anforderungen an eine Stadtstraße des übergeordneten Straßennetzes. Das Ziel des Neubaus der Kastanienallee ist es, diese Straße wieder in einen funktionstüchtigen und verkehrssicheren Zustand für alle Nutzer zu versetzen und damit den Anforderungen an eine Stadtstraße dieser Funktion wieder gerecht zu werden. Gemäß StEP-Verkehr (Planung 2025) ist der gesamte Straßenzug der Kastanienallee Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes und dort als Straßenverbindung der Funktionsstufe III klassifiziert.

Die I-Maßnahme umfasst deshalb den grundhaften Ausbau der Fahrbahnen, die Neugestaltungen der Randbereiche, die Erneuerung oder erstmalige Herstellung von Gehwegen und die Anpassung von einmündenden Straßen und Zufahrten auch für die Anpassung der Kreuzungen Schönhauser Straße. Es werden für diese I-Maßnahme Flächen benötigt, welche sich im Privateigentum befinden. Daraus folgend ist Grunderwerb zu tätigen. Sollten Eigentümer der anzukaufenden Flächen dem Verkauf nicht zustimmen, muss die Planung für die I-Maßnahme entsprechend verändert werden, oder zeitaufwendig der Ankauf über einem Planfeststellungsbeschluss rechtlich gesichert werden.

Das Bezirksamt fasst den Beschluss in Kenntnis dessen, dass sich die Umsetzung des Vorhabens nicht unerheblich verzögern kann, wenn ein oder mehrere Eigentümer nicht veräern und infolgedessen ein B-Planverfahren und ggf. eine Enteignung erfolgen müsste bzw. die Straße umgeplant werden muss.

Wie aus der Anlage 3 ersichtlich, ist freihändiger Grunderwerb mit insgesamt ca. 240 m² erforderlich.

Diese Maßnahme ist Teil des Investitionsprogramms 20212025.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Die für den Ankauf notwendigen finanziellen Mittel in Höhe von ca. 180.540,00 € werden im Haushaltsjahr 2022 aus Kapitel 3800, Titel 54040 bereitgestellt. Sie setzen sich wie folgt zusammen:

Kaufpreis  =  ca. 162.777,00 €

Notarkosten =  ca.     8.000,00

Grunderwerbsteuer =  ca.    9.763,00 €

Gesamtkosten = ca.  180.540,00 €


Alle Angaben zum Kaufpreis beruhen auf den vom Stadtentwicklungsamt, FB Vermessung, ermittelten Verkehrswerten entsprechend der vorliegenden Gutachten vom 20.05.2021 (Anlagen 5.1-5.9.) Hierbei werden die Flächen zu derzeitigen Baulandpreisen erworben, da erst künftig Straßenland entstehen wird. Da für den freihändigen Grunderwerb die ermittelten Verkehrswerte, bei Abschluss des Kaufvertrages, nicht älter als sechs Monate sein sollen, wurden für diese Flächen die Aktualisierung der Verkehrswerte beim FB Vermessung beantragt.

Die Grunderwerbsteuer beträgt 6 Prozent des Kaufpreises. Daraus folgt, wenn sich durch die Aktualisierung der Verkehrswerte die Kaufpreise ändern, verändert sich auch die Höhe der Grunderwerbsteuer.

Die Notarkosten werden aufgrund von Erfahrungswerten geschätzt, dies kann ebenfalls zu Abweichungen führen.

Die Kosten für den Grunderwerb gehen in die Gesamtkosten der Baumaßnahme ein und wurden mit Aufstellung der Bauplanungsunterlagen dort nachgewiesen.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Durch den Erwerb wird öffentliches Straßenland nachhaltig gesichert.
siehe Musterblatt

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Manuela Anders-Granitzki
Bezirksstadträtin für Ordnung und
Öffentlicher Raum

 

 

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