Drucksache - IX-0255  

 
 
Betreff: Anmeldung zur technischen Fortschreibung des Bezirks Pankow zum Investitionsprogramm 2022 bis 2026
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.06.2022 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15BezVG BA, 7. BVV am 15.06.2022
VzK§15BezVG BA, 7. BVV am 15.06.2022 I_Programm_Anlage elektronischer Vordruck_BAV_13.04.2022 (1)
VzK§15BezVG BA, 7. BVV am 15.06.2022 I_Programm_Anlage elektronischer Vordruck_BAV_13.04.2022 (1)
VzK§15BezVG BA, 7. BVV am 15.06.2022 I_Programm_Anlage elektronischer Vordruck_BAV_13.04.2022 (2)
VzK§15BezVG BA, 7. BVV am 15.06.2022 I_Programm_Anlage elektronischer Vordruck_BAV_13.04.2022 (3)
VzK§15BezVG BA, 7. BVV am 15.06.2022 I_Programm_Anlage elektronischer Vordruck_BAV_13.04.2022 (4)
VzK§15BezVG BA, 7. BVV am 15.06.2022 I_Programm_Anlage elektronischer Vordruck_BAV_13.04.2022 (5)

siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

.05.2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung


                                        Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Anmeldung zur technischen Fortschreibung des Bezirks Pankow zum Investitionsprogramm 2022 bis 2026

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 03.05.2022 beschlossen:

  1. Die beigefügte Übersicht zur Aufstellung des Investitionsprogramms 2022 bis 2026 im Rahmen des Verfahrens der technischen Fortschreibung des Investitionsprogramms 2021 bis 2025 einschließlich der bezirklichen Dringlichkeitslisten (je Fachbereich) zu den gezielten Baumaßnahmen wurde beschlossen.

 

Begründung

Die Anmeldung für das Investitionsprogramm 2022 bis 2026 erfolgt auf Grundlage des Aufstellungsrundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen vom 25.03.2022 und richtet sich an alle Senatsverwaltungen und die Bezirke zum Zweck der technischen Fortschreibung des aktuellen Investitionsprogramms 2021 bis 2025. Neuanmeldungen von Baumaßnahmen sind im Rahmen dieser Fortschreibung nicht möglich und werden nicht berücksichtigt.

Das Aufstellungsverfahren des Investitionsprogramms 2022 bis 2026 fordert eine kritische Prüfung der zwingenden Notwendigkeit der im letzten Investitionsprogramm enthaltenen Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf eine dringende Priorisierungsnotwendigkeit.

Die Erhebung der Daten erfolgt auf der Grundlage der beigefügten vorausgefüllten Übersicht der Senatsverwaltung für Finanzen (siehe Anlage).

Schwerpunkt des Verfahrens der technischen Fortschreibung sind die gezielten Baumaßnahmen insbesondere die der Berliner Schulbauoffensive. Hier werden die Änderungen gegenüber dem Investitionsprogramm 2021 bis 2025 insbesondere die aktuellen Planungsstände, die Anpassung an den tatsächlichen Baufortschritt und die Baukostensteigerungen verarbeitet (in der Anlage gelb hinterlegt).

Im Rahmen der Schulbauoffensive wurde ein Neubau-Programm Schulsporthallen beim Kapitel 2712, Sammeltitel 70101 aufgelegt. Die Baufeldfreimachung für die 12 bezirklichen Standorte wird jetzt von der Senatsverwaltung für Finanzen über den neuen Titel 54075 beim Kapitel 3700 auf Antragstellung finanziert. Der bisher für die Baufeldfreimachung vorhergesehene Titel 70133 beim Kapitel 3701 soll daher für die Herrichtung der Außenanlagen und Einfriedung nach dem Errichten von 12 Typensporthallen mit Gesamtkosten in Höhe von 8.850 T€ umgewidmet werden. Die Außenanlagen sind für die Fertigstellung der jeweiligen Baumaßnahme und insbesondere für die nutzenden Schülerinnen und Schüler von großer Bedeutung.

Baumaßnahmen mit einer ersten Veranschlagung in dem Zeitraum 2027 bis 2031 sind außerhalb des Geltungszeitraumes des Investitionsprogramms 2022 bis 2026 und werden nur nachrichtlich ausgewiesen.

 

Die Maßnahmen der Pauschalen Zuweisung werden mit der nächsten Anmeldung zum Investitionsprogramm 2023 bis 2027 fortgeschrieben.

 

Die Beträge 2022 und 2023 sind aufgrund der Beschlussfassung der BVV zum Doppelhaushalt 2022/2023 nicht veränderbar. Die aktuellen Daten sind bereits in der beifügten Anlage berücksichtigt.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Ergeben sich im Rahmen der Berücksichtigung der angemeldeten Maßnahmen in den Bezirkshaushaltsplänen ab 2024.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

Keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Sicherung der sozialen Infrastruktur

Kinder- und Familienverträglichkeit

Die vorgesehenen investiven Maßnahmen dienen vorrangig der Erweiterung der materiell-räumlichen Bedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien in den Schulen, Sportstätten, den Spiel- und Freiflächen sowie der Sicherheit auf den Straßen.

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

 

 

 
 

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