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Drucksache - IX-0211
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siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Klare Kante für Protected Bike Lanes |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 7. Sitzung am 15.06.2022 angenommenen Ersuchens (Empfehlung) der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0211
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) darauf hinzuwirken, dass bei der Einrichtung geschützter Radfahrstreifen vorzugsweise zur Fahrradseite abgeschrägte Bordsteinkanten anstelle von Pollern als robuste Trennung eingesetzt werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Auftraggeber für Radverkehrsprojekte an Hauptverkehrsstraßen ist, bis auf wenige Ausnahmen, das Bezirksamt selbst. Die Untersuchung geeigneter Protektionselemente für geschützte Radverkehrsanlagen ist in der Regel Bestandteil der Vorplanungsphase (Variantenuntersuchung). Das Bezirksamt hat bereits in der Vergangenheit unterschiedlichste Arten der Protektion hinsichtlich verschiedenster Aspekte untersucht
(z. B. städtebauliche Verträglichkeit, Dauerhaftigkeit, Wirtschaftlichkeit, Flächenbedarf, Schutz vor Überfahren, Unfallgefahr für Radfahrende etc.). Poller oder Schwellen aus Kunststoff sind insbesondere aus städtebaulicher Sicht wenig zufriedenstellend. Erfahrungen aus anderen Bezirken zeigen auch, dass diese meist aufschraubbaren Protektionselemente einen erheblichen Unterhaltungsaufwand nach sich ziehen können. Das Bezirksamt ist als Straßenbaulastträger zuständig für die Unterhaltung der Radverkehrsanlagen und hat daher grundsätzlich ein großes Interesse an wartungsarmen Protektionselementen. Wartungsarm sind in der Regel Straßenbaumaterialien aus Beton oder Granit. Aufgrund fehlender Serienprodukte hat das Bezirksamt im vergangenen Jahr einen 50 cm breiten Sonderbord aus Beton anfertigen lassen, der zum Radweg abgeschrägt und zum Kfz-Fahrstreifen als Hochbord ausgebildet ist. Nach derzeitigem Planungsstand sollen diese Steine in Form von Klebeborden in der Schönhauser Allee und der Neumannstraße zum Einsatz kommen. Das Bezirksamt wird auch zukünftig den Einbau von Bordsteinen als Trennelement zwischen Kfz- und Radverkehr im Klebeverfahren oder im Tiefbeinbau auf Betonfundament als Planungsvarianten berücksichtigen. Sofern sich eine dieser Varianten als Vorzugslösung darstellt, wird sich das Bezirksamt bei der Senatsverwaltung für die Genehmigung der Bauweise durch die Obere Straßenbaubehörde und deren Finanzierung einsetzen.
Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Dr. Cordelia Koch | Manuela Anders-Granitzki |
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