Drucksache - IX-0203  

 
 
Betreff: Berufung beratender und stellvertretend beratender Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses (KJHA) der Bezirksverordnetenversammlung für die IX. Wahlperiode von Personen aus der Jugendhilfe sachverwandter Bereiche gemäß § 35 KJHG, Absatz 7, Nummer 9
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.05.2022 
6. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB BA §16 BezVG 6. BVV am 04.05.2022

siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

.04.2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 16 BezVG

Gegenstand der Vorlage

Berufung beratender und stellvertretend beratender Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses (KJHA) der Bezirksverordnetenversammlung für die IX. Wahlperiode von Personen aus der Jugendhilfe sachverwandter Bereiche gemäß § 35 KJHG, Absatz 7, Nummer 9.

Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung beruft die in der nachfolgenden Tabelle durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss (KJHA) benannten Mitglieder und das jeweils benannte stellvertretende Mitglied gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 9 sowie Abs. 8 mit beratender Stimme für jeweils eine Amtsperiode in den KJHA.
 

§ 35 (7)
AG KJHG

Zu berufende Bewerberinnen und Bewerber für den KJHA

Bereich/Gremium

9.

Tim Kleinmann

Beratendes Mitglied
aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen

9.

Klaus Keßler

Beratendes Mitglied
aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen

9.

Renate Stark

Beratendes Mitglied
aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen

9.

Roland Krause

stellv. Beratendes Mitglied aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen

9.

Andrea Hayner

stellv. Beratendes Mitglied aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen

9.

Irina Cezara Oancea

stellv. Beratendes Mitglied aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen

Begründung

Das Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) Kinder- und Jugendstärkungsgesetz fixiert in seinem § 71 die einmalige Sonderstellung des Jugendamtes als zweigliedrige Behörde, bestehend aus dem Jugendhilfeausschuss (JHA) und der Verwaltung (Jugendamt). Das Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) beschreibt darüber hinaus die Zusammensetzung der Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses.

Nach § 35 Abs. 8 AG KJHG beruft die Bezirksverordnetenversammlung die in § 35 Abs. 7 Nr. 9 KJHG genannten Personen und zwar bis zu „drei weitere Personen aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen“, die zuvor durch den KJHA selbst für jeweils eine Amtsperiode benannt worden sind. Für jedes Mitglied ist gemäß § 35 Abs. 9 Satz 2 AG KJHA ein stellvertretendes Mitglied zu benennen. Die Benennung erfolgte in der Sitzung des KJHA am 24.03.2022.

Rechtsgrundlage

§§ 16 BezVG, § 71 SGB VIII und § 35 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG)
§ 36 Abs. 2 b und 3 BezVG, § 12 Abs. 2

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Cornelius Bechtler
Bezirksstadtrat der Abteilung
Jugend und Familie

 

 


Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individualverkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

 

 

 

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        rm

 

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Partizipation in Entscheidungsprozessen

 

x

x

 

 

 

  1. Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

  1. Wirtschaftliche Diversifizierung nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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