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Drucksache - IX-0195
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Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich an die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz zu wenden und darauf hinzuwirken, dass die Baustellenampel im Bereich der Pasewalker Straße/Berliner Straße/Bahnhofstraße wieder rückgebaut wird. Begründung der Beschlussempfehlung: Die Einreicher:innen vertraten die Ansicht, dass die o. g. Lichtsignalanlage ein Beispiel für Überregulierung sei, an dieser Kreuzung würden klare Sichtbeziehungen vorherrschen. Der Ausschuss hingegen erachtete die Lichtsignalanlage durchaus als notwendig, diese würde Unfälle vermeiden und sollte vielmehr verstetigt werden. Der Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung empfiehlt daher mit 2 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimme und 0 Enthaltungen, die Ablehnung der Drucksache. Begründung Ursprungsantrag Fraktion der CDU: Im oben genannten Bereich befand sich vor den derzeitigen Bauarbeiten keine Ampel, da eine Regelung alleine aufgrund von Verkehrszeichen gegeben war. Da keine Sichtbeziehungen durch die Baustelle beeinträchtigt werden oder Gefahren durch die Baustelle entstanden sind, ist eine Gefahr die durch eine Ampel behoben werden müsste nicht erkennbar und von daher eine Ampel obsolet. |
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