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Drucksache - IX-0189
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Corona-Folgen für Pankower Betriebe abmildern |
Schlussbericht |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 6. Sitzung am 04.05.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0189
„Das Bezirksamt wird ersucht, Gastronomiebetriebe und auch andere Betriebe zu unterstützen, indem es die Ausweitung der Außenflächen und Auslageflächen ermöglicht. Auf Basis formloser Anträge soll das Bezirksamt dafür gebührenfreie Genehmigungen für die Sondernutzungen öffentlicher Straßenflächen im Abschnitt vor den jeweiligen Betrieben erteilen. Insbesondere sollen für den ruhenden Verkehr vorgesehene Straßenflächen für die Außengastronomie und Auslagen unkompliziert genutzt werden können. Bei der Ausweitung im Gehwegbereich soll eine ausreichende Gehwegbreite von 2 m sichergestellt werden. Die Befristung für die Sondernutzung soll zuerst bis zum 31.10.2022 erteilt werden.
Um eine schnelle und unkomplizierte Verfahrensweise für das Erteilen der Genehmigungen zu finden, sollen die Pankower Erfahrungen vom letzten Jahr sowie die Erfahrungen aus den Bezirken Mitte, Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg miteinbezogen werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Gastronomischen Betrieben wurde entsprechend der Drucksache VIII-1461 ermöglicht, Flächenerweiterungen unter bestimmten Kriterien erlaubnisfrei zu nutzen. Hierfür mussten keine Anträge gestellt werden. Ebenso wurde komplett auf Sondernutzungsgebühren sowohl für diese Flächenerweiterungen als auch für die normal genutzten Flächen für Schankvorgärten verzichtet. Die gastronomischen Betriebe sollten hier außerordentlich für die Zeit der geltenden Infektionsschutzverordnungen unterstützt werden. Mit diesen zusätzlichen Flächen sollte ermöglicht werden, die auf Grund der gesetzlich vorgeschriebenen Abstände verkleinerten Gastraumflächen bestmöglich zu kompensieren und die Gastwirte zusätzlich durch den Gebührenverzicht zu unterstützen. Diese Regelungen galten bis zum 31.03.2022.
Da es nunmehr keine Einschränkungen aus der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmen-verordnung heraus mehr gibt, werden die außerordentlichen Bevorteilungen hinsichtlich der Flächenerweiterungen, Einhausungen und elektrisch betriebener Wärmequellen nicht mehr gewährt. Ebenso werden daher die Flächen des ruhenden Verkehrs weder für die Außengastronomie noch für Warenauslagen zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der Straßen hat jetzt wieder nach den einheitlich geltenden Vorgaben, auch und besonders im Hinblick auf städtebauliche und stadtgestalterische Belange, zu erfolgen.
Die gastronomischen Betriebe werden gerade im Bezirk Pankow außerordentlich weiter unterstützt, in dem keine Sondernutzungsgebühren für die Schankvorgartenflächen auf öffentlichem Straßenland erhoben werden. Nicht alle Bezirke unterstützen die gastronomischen Betriebe in diesem Maße. Im Bezirk Pankow werden dafür keine Einzelfallprüfungen vorgenommen, jedem Betreiber werden diese Gebühren erlassen. (Entweder verrechnet mit der nächsten Genehmigung oder erstattet auf Antrag.) Diese Regelung soll bis Ende 2022 fortgesetzt werden. Ein entsprechender Beschluss des Bezirksamtes wird hierzu der BVV zur Kenntnis gegeben werden.
Wir bitten, damit die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Mitzeichnung
ohne
Sören Benn | Manuela Anders-Granitzki |
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