Drucksache - IX-0189  

 
 
Betreff: Corona-Folgen für Pankower Betriebe abmildern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
23.03.2022 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
04.05.2022 
6. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
31.08.2022 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU, 5. BVV am 23.3.22
ÄA Bü 90 5. BVV
Antrag Fraktion der CDU 6. BVV am 04.05.2022
ÄA Bü90/Grüne 6. BVV am 04.05.2022
Ausfertigung nach Beschlussfassung Antrag CDU 6. BVV am 04.05.2022
VzK§13BezVG BA, SB 8. BVV am 31.08.2022

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

In Erledigung der                                       Drucksache-Nr.: IX-0189

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Corona-Folgen für Pankower Betriebe abmildern

Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 6. Sitzung am 04.05.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: IX-0189

Das Bezirksamt wird ersucht, Gastronomiebetriebe und auch andere Betriebe zu unterstützen, indem es die Ausweitung der Außenflächen und Auslageflächen ermöglicht. Auf Basis formloser Anträge soll das Bezirksamt dafür gebührenfreie Genehmigungen für die Sondernutzungen öffentlicher Straßenflächen im Abschnitt vor den jeweiligen Betrieben erteilen. Insbesondere sollen für den ruhenden Verkehr vorgesehene Straßenflächen für die Außengastronomie und Auslagen unkompliziert genutzt werden können. Bei der Ausweitung im Gehwegbereich soll eine ausreichende Gehwegbreite von 2 m sichergestellt werden. Die Befristung für die Sondernutzung soll zuerst bis zum 31.10.2022 erteilt werden.

Um eine schnelle und unkomplizierte Verfahrensweise für das Erteilen der Genehmigungen zu finden, sollen die Pankower Erfahrungen vom letzten Jahr sowie die Erfahrungen aus den Bezirken Mitte, Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg miteinbezogen werden.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Gastronomischen Betrieben wurde entsprechend der Drucksache VIII-1461 ermöglicht, Flächenerweiterungen unter bestimmten Kriterien erlaubnisfrei zu nutzen. Hierfür mussten keine Anträge gestellt werden. Ebenso wurde komplett auf Sondernutzungsgebühren sowohlr diese Flächenerweiterungen als auch für die normal genutzten Flächen für Schankvorgärten verzichtet. Die gastronomischen Betriebe sollten hier außerordentlich für die Zeit der geltenden Infektionsschutzverordnungen unterstützt werden. Mit diesen zusätzlichen Flächen sollte ermöglicht werden, die auf Grund der gesetzlich vorgeschriebenen Abstände verkleinerten Gastraumflächen bestmöglich zu kompensieren und die Gastwirte zusätzlich durch den Gebührenverzicht zu unterstützen. Diese Regelungen galten bis zum 31.03.2022.

Da es nunmehr keine Einschränkungen aus der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmen-verordnung heraus mehr gibt, werden die außerordentlichen Bevorteilungen hinsichtlich der Flächenerweiterungen, Einhausungen und elektrisch betriebener Wärmequellen nicht mehr gewährt. Ebenso werden daher die Flächen des ruhenden Verkehrs wederr die Außengastronomie noch für Warenauslagen zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der Straßen hat jetzt wieder nach den einheitlich geltenden Vorgaben, auch und besonders im Hinblick auf städtebauliche und stadtgestalterische Belange, zu erfolgen.

Die gastronomischen Betriebe werden gerade im Bezirk Pankow außerordentlich weiter unterstützt, in dem keine Sondernutzungsgebühren für die Schankvorgartenflächen auf öffentlichem Straßenland erhoben werden. Nicht alle Bezirke unterstützen die gastronomischen Betriebe in diesem Maße. Im Bezirk Pankow werden dafür keine Einzelfallprüfungen vorgenommen, jedem Betreiber werden diese Gebühren erlassen. (Entweder verrechnet mit der nächsten Genehmigung oder erstattet auf Antrag.) Diese Regelung soll bis Ende 2022 fortgesetzt werden. Ein entsprechender Beschluss des Bezirksamtes wird hierzu der BVV zur Kenntnis gegeben werden.

Wir bitten, damit die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine
 


Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Mitzeichnung

ohne

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Manuela Anders-Granitzki
Bezirksstadträtin für Ordnung und
Öffentlicher Raum

 

 

 
 

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