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Drucksache - IX-0187
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siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Behutsame Entwicklung der Elisabethaue |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 07. Sitzung am 15.06.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0187 –
„Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber dem Senat von Berlin, im Besonderen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, folgende Position der Bezirksverordnetenversammlung Pankow bezüglich der Elisabethaue deutlich zu machen: Die BVV Pankow spricht sich für eine behutsame Entwicklung der Elisabethaue aus. Das bedeutet eine schonende Randbebauung mit höchstens 4-geschossigen Gebäuden und eine frühzeitige Anpassung der infrastrukturellen Kapazitäten, insbesondere der Verkehrsinfrastruktur. Die Neuschaffung von Park- und Kleingartenanlagen muss ebenso einbezogen werden, wie die Entwicklung der angrenzenden Ortsteile. Die BVV Pankow setzt sich unverändert für einen neuen Oberschulstandort am Rosenthaler Weg ein und will diesen möglichst schnell und unabhängig von der erst noch zu planenden weiteren Bebauung der Elisabethaue realisieren.“–
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Entwicklung der Elisabeth-Aue liegt in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW).
Die Drucksache IX-0187 der Bezirksverordnetenversammlung Pankow (BVV) wurde Herrn Christian Gaebler, Staatssekretär für Bauen und Wohnen, am 11.08.2022 per Anschreiben zur Kenntnis und zur Prüfung übergeben.
Mit Schreiben vom 18.10.2022 an das Bezirksamt Pankow von Berlin äußerte sich der zuständige Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Herr Christian Gaebler, wie folgt:
„Um einige der drängenden Fragen zur Entwicklung der Elisabeth-Aue zeitnah beantworten zu können, wird noch in diesem Jahr ein Strukturkonzept zur Flächenverteilung entwickelt. Dieses soll unter anderem Aussagen zum zukünftigen Siedlungsschwerpunkt, der Tramtrasse, dem ISS-Grundstück und dem MUF-Standort machen. Dabei wird die gesamte Fläche der Elisabeth-Aue betrachtet. Ziel ist eine behutsame und möglichst flächensparende Entwicklung. Zugleich muss auf der Fläche dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden. Dies erfordert eine behutsame Abwägung verschiedener Anforderungen und Interessenlagen. Die Positionen der BVV werden in die Abwägung zur Erarbeitung des Strukturkonzeptes einfließen.
Verbindliche Aussagen beispielsweise zur Höhe der Bebauung oder zur genauen Verortung von bestimmten Baugebietskategorien können vorab nicht getätigt werden. Ich möchte Ihnen jedoch versichern, dass es Ziel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ist, auf der Elisabeth-Aue ein gemischtes sowie ökologisch und sozial nachhaltiges Stadtquartier der kurzen Wege zu planen, das sich in die Umgebung einfügt und mit qualitätsvollen öffentlichen Freiräumen sowie sozialen und gewerblichen Angeboten auch für die angrenzenden Ortsteile einen hohen Mehrwert bietet.
Um Ihrem Wunsch nach einer möglichst schnellen Entwicklung eines neuen Oberschulstandortes auf dem Gelände der Elisabeth-Aue nachzukommen, erarbeitet mein Haus derzeit den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zur Festsetzung einer Integrierten Sekundarschule. Hierzu sind wir in enger Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Sobald die Finanzierung des Schulstandortes gesichert ist, kann dieser unabhängig von der Gesamtentwicklung der Elisabeth-Aue entwickelt werden.
Der Schulneubau muss sich jedoch funktional und städtebaulich sinnvoll in das zukünftige Stadtquartier eingliedern. Daher wird noch in diesem Jahr im Rahmen des Strukturkonzeptes der optimale Standort für die ISS ermittelt.
Bezüglich der Bereitstellung einer funktionstüchtigen Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Straßenbahn / Tram) laufen die Gespräche mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Ziel ist hier eine zügige Aktualisierung der Gutachten, um die erforderlichen Planverfahren zur Verlängerung der Straßenbahnlinien M1 und 50 zeitnah vorantreiben zu können. Der Straßenbahnanschluss soll bei der Fertigstellung der ersten Wohnungen sichergestellt sein.“
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Sören Benn | Rona Tietje |
entfällt
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