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Drucksache - IX-0180
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Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Gefahrenstellen für Sehbehinderte beseitigen
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 18. Sitzung am 15.11.2023 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0180
Das Bezirksamt wird ersucht, auf seiner Website einen dezidierten Ansprechpartner zu benennen, bei dem für sehbehinderte Menschen gefährliche bauliche Einrichtungen (irreführende Blindenleitsysteme, nicht erkennbare Barrieren, Poller auf Trassen für Sehbehinderte, etc.) gemeldet werden können, sowie eine barrierefreie Möglichkeit auf den Internetseiten des Bezirksamtes zu schaffen, um diese zu melden. In diesem Zusammenhang soll das Bezirksamt sich an das für die Ordnungsamts-App zuständige Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten wenden, diese zur Barrierefreiheit weiter zu entwickeln und solche Meldungen über diesen Weg zu ermöglichen.
Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, Sorge dafür zu tragen, dass diese Gefahrenstellen unter Einbindung des ABSV im Zuge der baulichen Unterhaltung beseitigt werden.
Das Bezirksamt wird außerdem ersucht, bei Neu- und Umbauarbeiten von Gehwegen, Straßen und öffentlichen Plätzen künftig bei Bedarf Poller zu verbauen, die für Menschen mit Restsehvermögen deutlich zu erkennen sind. Dies soll durch entsprechende kontrastreiche Ausgestaltung ggf. auch mit retroreflektierenden Elementen geschehen. Für blinde Verkehrsteilnehmer müssen sie taktil wahrnehmbar gekennzeichnet sein. Dies gilt insbesondere für Poller, die quer zur Gehrichtung über die nutzbare Gehwegbreite angeordnet sind.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Als Kontaktperson für die Entgegennahme von Hinweisen zu gefährlichen baulichen Einrichtungen wird auf der Website des Bezirksamts zunächst der/die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen genannt werden.
Der/die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird sich dafür einsetzen, dass die App Ordnungsamt Online für sehbehinderte oder blinde Menschen barrierefrei gestaltet wird.
Die Beseitigung von Gefahrenstellen unter Einbeziehung des ABSV im Zuge der baulichen Unterhaltung kann im Einzelfall geprüft werden.
Bei Neugestaltung oder Umbau von Gehwegen beachtet das Bezirksamt die einschlägigen DIN-Vorschriften zur barrierefreien Nutzung des öffentlichen Raums.
Wir bitten die Drucksache hiermit als erledigt zu betrachten.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Cordelia Koch
Bezirksbürgermeisterin
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