Drucksache - IX-0180  

 
 
Betreff: Gefahrenstellen für Sehbehinderte beseitigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
23.03.2022 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Senior*innen und Gesundheit mitberatender Ausschuss
28.04.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senior*innen und Gesundheit vertagt   
12.05.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senior*innen und Gesundheit vertagt   
23.06.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senior*innen und Gesundheit vertagt   
25.08.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senior*innen und Gesundheit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
08.06.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senior*innen und Gesundheit erledigt   
Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
31.08.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität und öffentliche Ordnung vertagt   
28.09.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität und öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.11.2023 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
03.07.2024 
24. ordentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 5. BVV
Stellungnahme SoSeGes
Beschlussempfehlung MobiOrd 18. BVV am 15.11.2023
VzK §13 BezVG BA, SB 24. BVV am 03.07.2024

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

06.06.2024

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der
Drucksache-Nr.: IX-0180

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Gefahrenstellen für Sehbehinderte beseitigen

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 18. Sitzung am 15.11.2023 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: IX-0180

Das Bezirksamt wird ersucht, auf seiner Website einen dezidierten Ansprechpartner zu benennen, bei dem für sehbehinderte Menschen gefährliche bauliche Einrichtungen (irreführende Blindenleitsysteme, nicht erkennbare Barrieren, Poller auf Trassen für Sehbehinderte, etc.) gemeldet werden können, sowie eine barrierefreie Möglichkeit auf den Internetseiten des Bezirksamtes zu schaffen, um diese zu melden. In diesem Zusammenhang soll das Bezirksamt sich an das für die Ordnungsamts-App zuständige Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten wenden, diese zur Barrierefreiheit weiter zu entwickeln und solche Meldungen über diesen Weg zu ermöglichen.

Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, Sorge dafür zu tragen, dass diese Gefahrenstellen unter Einbindung des ABSV im Zuge der baulichen Unterhaltung beseitigt werden.

Das Bezirksamt wird außerdem ersucht, bei Neu- und Umbauarbeiten von Gehwegen, Straßen und öffentlichen Plätzen künftig bei Bedarf Poller zu verbauen, die für Menschen mit Restsehvermögen deutlich zu erkennen sind. Dies soll durch entsprechende kontrastreiche Ausgestaltung ggf. auch mit retroreflektierenden Elementen geschehen. Für blinde Verkehrsteilnehmer müssen sie taktil wahrnehmbar gekennzeichnet sein. Dies gilt insbesondere für Poller, die quer zur Gehrichtung über die nutzbare Gehwegbreite angeordnet sind.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Als Kontaktperson für die Entgegennahme von Hinweisen zu gefährlichen baulichen Einrichtungen wird auf der Website des Bezirksamts zunächst der/die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen genannt werden.

Der/die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird sich dafür einsetzen, dass die App Ordnungsamt Online für sehbehinderte oder blinde Menschen barrierefrei gestaltet wird.

Die Beseitigung von Gefahrenstellen unter Einbeziehung des ABSV im Zuge der baulichen Unterhaltung kann im Einzelfall geprüft werden.

Bei Neugestaltung oder Umbau von Gehwegen beachtet das Bezirksamt die einschlägigen DIN-Vorschriften zur barrierefreien Nutzung des öffentlichen Raums.

Wir bitten die Drucksache hiermit als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

 

 

Cordelia Koch
Bezirksbürgermeisterin
 

 
 

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