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Drucksache - IX-0169
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siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Beliebte Aussichtsplattform im Werner-Klemke-Park: Sanierung statt Abriss
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 7. Sitzung am 15.06.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0169
„Das Bezirksamt wird ersucht, die wegen Fäule gesperrte hölzerne Aussichtsplattform am Goldfischteich im Werner-Klemke-Park rasch zu sanieren bzw. ggf. durch einen Ersatzneubau zu ersetzen. Wenn möglich sollen dafür Fördermittel akquiriert werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Zu der Aussichtsplattform gehören auch eine Treppe, der Unterbau dieser Aussichtsplattform und Sitzmöglichkeiten. Alle Komponenten gehen ineinander über. Eine Sanierung der Anlage ist leider nicht mehr möglich, da jegliche Bauteile aus Holz morsch sind und demontiert werden müssen. Es bleiben lediglich die Fundamente übrig, welche vor einem Neubau geprüft werden müssen, ob diese weiterhin verwendet werden können. Beim Neubau müssen diese Faktoren mit eingerechnet werden. Bei der aktuellen Marktlage, aufgrund der Inflation und der anhaltenden Lieferschwierigkeiten, bezüglich Baumaterialien und dem zusätzlichen fachmännisch zu veranlassenden Einbau, belaufen sich die Schätzkosten zum jetzigen Zeitpunkt auf ca. 70.000 €. Aufgrund der seit Jahren anhaltenden defizitären Lage im Bereich der Grünunterhaltung und Pflege in personeller sowie finanzieller Hinsicht können derzeit nur Maßnahmen zum Erhalt der Verkehrssicherheit durchgeführt werden. Zusätzlich steht dieses Areal unter Denkmalschutz. Der Abriss wurde durch die Denkmalbehörde bestätigt und ein Neubau war nicht Auflage. Bei einem Neubau sind somit Vorgaben der Denkmalbehörde einzuhalten. Aufgrund des personellen Engpasses im Straßen- und Grünflächenamtes kann die Erneuerung der Aussichtsplattform erst in eine tiefere Überprüfung gehen, wenn die derzeit 3 offenen Planstellen (2 Techniker Stellen und 1 Sachbearbeitung Grünunterhaltung) besetzt und zudem genügend finanzielle Mittel vorhanden sind. Auch zur Einreichung für ein Sonderprogramm müssen vorher die notwendigen Auflagen der Denkmalbehörde vorliegen um eine grobe Kostenschätzung zu erhalten. Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Manuela Anders-Granitzki |
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