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Drucksache - IX-0152
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siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Sozialer Städtebau an der Elisabeth-Aue |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 7. Sitzung am 15.06.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0152 –
„Zur von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angestrebten Entwicklung der Elisabeth Aue fordert die Bezirksversammlung von Pankow die Einhaltung folgender Maßgaben:
Die Fläche ist im Zusammenhang und mit Rücksicht auf die Umgebung zu entwickeln. Das
betrifft die Ortslage als Teil der Siedlungsachse Pankow-Wandlitz, sie definiert den Stadtrand und Übergang zum Landschaftsschutzgebiet und ergänzt den Ortsteil Französisch-Buchholz.
Die Elisabeth-Aue sollte als moderner Stadtteil mit nach Norden und Westen hin abnehmender Geschosshöhe und als Grenze des Geschosswohnungsbaus konzipiert werden. Damit ein lebendiger Stadtteil entsteht, ist eine Mischung aus Mietwohnungen, Formen des Gemeinschaftswohnens und Kleingewerbe zusammenzustellen. Die Flächen der Elisabeth-Aue sollen dem gemeinwohlorientierten Sektor des Berliner Wohnungsmarktes zur Verfügung gestellt werden.
Nördlich und westlich des an der Wendeschleife der Straßenbahnlinie 50 geplanten Schulcampus ist ein Mischgebiet mit sozialer Infrastruktur für Jung und Alt vorzusehen. Nahversorgung, Einzelhandel und Kultur schaffen dort einen Anknüpfungspunkt zum angrenzenden Wohngebiet. Es ist als öffentlicher Stadtraum zu planen, der das Gebiet selbst und den östlichen Bestand versorgt.“ –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Entwicklung der Elisabeth-Aue liegt in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW).
Die Drucksache IX-0152 der Bezirksverordnetenversammlung Pankow (BVV) wurde Herrn Christian Gaebler, Staatssekretär für Bauen und Wohnen, am 11.08.2022 per Anschreiben zur Kenntnis und zur Prüfung übergeben.
Mit Schreiben vom 18.10.2022 an das Bezirksamt Pankow von Berlin äußerte sich der zuständige Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Herr Christian Gaebler, wie folgt:
„Um einige der drängenden Fragen zur Entwicklung der Elisabeth-Aue zeitnah beantworten zu können, wird noch in diesem Jahr ein Strukturkonzept zur Flächenverteilung entwickelt. Dieses soll unter anderem Aussagen zum zukünftigen Siedlungsschwerpunkt, der Tramtrasse, dem ISS-Grundstück und dem MUF-Standort machen. Dabei wird die gesamte Fläche der Elisabeth-Aue betrachtet. Ziel ist eine behutsame und möglichst flächensparende Entwicklung. Zugleich muss auf der Fläche dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden. Dies erfordert eine behutsame Abwägung verschiedener Anforderungen und Interessenlagen. Die Positionen der BVV werden in die Abwägung zur Erarbeitung des Strukturkonzeptes einfließen.
Verbindliche Aussagen beispielsweise zur Höhe der Bebauung oder zur genauen Verortung von bestimmten Baugebietskategorien können vorab nicht getätigt werden. Ich möchte Ihnen jedoch versichern, dass es Ziel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ist, auf der Elisabeth-Aue ein gemischtes sowie ökologisch und sozial nachhaltiges Stadtquartier der kurzen Wege zu planen, das sich in die Umgebung einfügt und mit qualitätsvollen öffentlichen Freiräumen sowie sozialen und gewerblichen Angeboten auch für die angrenzenden Ortsteile einen hohen Mehrwert bietet.
Um Ihrem Wunsch nach einer möglichst schnellen Entwicklung eines neuen Oberschulstandortes auf dem Gelände der Elisabeth-Aue nachzukommen, erarbeitet mein Haus derzeit den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zur Festsetzung einer Integrierten Sekundarschule. Hierzu sind wir in enger Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Sobald die Finanzierung des Schulstandortes gesichert ist, kann dieser unabhängig von der Gesamtentwicklung der Elisabeth-Aue entwickelt werden.
Der Schulneubau muss sich jedoch funktional und städtebaulich sinnvoll in das zukünftige Stadtquartier eingliedern. Daher wird noch in diesem Jahr im Rahmen des Strukturkonzeptes der optimale Standort für die ISS ermittelt.
Bezüglich der Bereitstellung einer funktionstüchtigen Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Straßenbahn / Tram) laufen die Gespräche mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Ziel ist hier eine zügige Aktualisierung der Gutachten, um die erforderlichen Planverfahren zur Verlängerung der Straßenbahnlinien M1 und 50 zeitnah vorantreiben zu können. Der Straßenbahnanschluss soll bei der Fertigstellung der ersten Wohnungen sichergestellt sein.“
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Rona Tietje |
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