Drucksache - IX-0152  

 
 
Betreff: Sozialer Städtebau an der Elisabeth-Aue
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
23.03.2022 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bebauungsplanung und Genehmigungen federführender Ausschuss
28.04.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bebauungsplanung und Genehmigungen vertagt   
12.05.2022 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bebauungsplanung und Genehmigungen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.06.2022 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.09.2022 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.12.2022 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke 5. BVV am 23.03.2022
Beschlussempfehlung Stadt 7. BVV am 15.06.2022
VzK§13BezVG BA ZB 9. BVV am 28.09.2022
VzK §13 BezVG/SB BA 11.BVV am 14.12.2022

siehe Anlage


 

Bezirksamt Pankow von Berlin

.2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: IX-0152

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Sozialer Städtebau an der Elisabeth-Aue

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 7. Sitzung am 15.06.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: IX-0152

Zur von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angestrebten Entwicklung der Elisabeth Aue fordert die Bezirksversammlung von Pankow die Einhaltung folgender Maßgaben:

Die Fläche ist im Zusammenhang und mit Rücksicht auf die Umgebung zu entwickeln. Das

betrifft die Ortslage als Teil der Siedlungsachse Pankow-Wandlitz, sie definiert den Stadtrand und Übergang zum Landschaftsschutzgebiet und ergänzt den Ortsteil Französisch-Buchholz.

Die Elisabeth-Aue sollte als moderner Stadtteil mit nach Norden und Westen hin abnehmender Geschosshöhe und als Grenze des Geschosswohnungsbaus konzipiert werden. Damit ein lebendiger Stadtteil entsteht, ist eine Mischung aus Mietwohnungen, Formen des Gemeinschaftswohnens und Kleingewerbe zusammenzustellen. Die Flächen der Elisabeth-Aue sollen dem gemeinwohlorientierten Sektor des Berliner Wohnungsmarktes zur Verfügung gestellt werden.

rdlich und westlich des an der Wendeschleife der Straßenbahnlinie 50 geplanten Schulcampus ist ein Mischgebiet mit sozialer Infrastruktur für Jung und Alt vorzusehen. Nahversorgung, Einzelhandel und Kultur schaffen dort einen Anknüpfungspunkt zum angrenzenden Wohngebiet. Es ist als öffentlicher Stadtraum zu planen, der das Gebiet selbst und den östlichen Bestand versorgt.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Entwicklung der Elisabeth-Aue liegt in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW).

Die Drucksache IX-0152 der Bezirksverordnetenversammlung Pankow (BVV) wurde Herrn Christian Gaebler, Staatssekretär für Bauen und Wohnen, am 11.08.2022 per Anschreiben zur Kenntnis und zur Prüfung übergeben.

Mit Schreiben vom 18.10.2022 an das Bezirksamt Pankow von Berlin äerte sich der zuständige Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Herr Christian Gaebler, wie folgt:

Um einige der drängenden Fragen zur Entwicklung der Elisabeth-Aue zeitnah beantworten zu können, wird noch in diesem Jahr ein Strukturkonzept zur Flächenverteilung entwickelt. Dieses soll unter anderem Aussagen zum zukünftigen Siedlungsschwerpunkt, der Tramtrasse, dem ISS-Grundstück und dem MUF-Standort machen. Dabei wird die gesamte Fläche der Elisabeth-Aue betrachtet. Ziel ist eine behutsame und möglichst flächensparende Entwicklung. Zugleich muss auf der Fläche dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden. Dies erfordert eine behutsame Abwägung verschiedener Anforderungen und Interessenlagen. Die Positionen der BVV werden in die Abwägung zur Erarbeitung des Strukturkonzeptes einfließen.

Verbindliche Aussagen beispielsweise zur Höhe der Bebauung oder zur genauen Verortung von bestimmten Baugebietskategorien können vorab nicht getätigt werden. Ich möchte Ihnen jedoch versichern, dass es Ziel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ist, auf der Elisabeth-Aue ein gemischtes sowie ökologisch und sozial nachhaltiges Stadtquartier der kurzen Wege zu planen, das sich in die Umgebung einfügt und mit qualitätsvollen öffentlichen Freiräumen sowie sozialen und gewerblichen Angeboten auch für die angrenzenden Ortsteile einen hohen Mehrwert bietet.

Um Ihrem Wunsch nach einer möglichst schnellen Entwicklung eines neuen Oberschulstandortes auf dem Gelände der Elisabeth-Aue nachzukommen, erarbeitet mein Haus derzeit den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zur Festsetzung einer Integrierten Sekundarschule. Hierzu sind wir in enger Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Sobald die Finanzierung des Schulstandortes gesichert ist, kann dieser unabhängig von der Gesamtentwicklung der Elisabeth-Aue entwickelt werden.

Der Schulneubau muss sich jedoch funktional und städtebaulich sinnvoll in das zukünftige Stadtquartier eingliedern. Daher wird noch in diesem Jahr im Rahmen des Strukturkonzeptes der optimale Standort für die ISS ermittelt.

Bezüglich der Bereitstellung einer funktionstüchtigen Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Straßenbahn / Tram) laufen die Gespräche mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Ziel ist hier eine zügige Aktualisierung der Gutachten, um die erforderlichen Planverfahren zur Verlängerung der Straßenbahnlinien M1 und 50 zeitnah vorantreiben zu können. Der Straßenbahnanschluss soll bei der Fertigstellung der ersten Wohnungen sichergestellt sein.“

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Rona Tietje
Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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