Begründung:
Bezirksamt Pankow von Berlin | .03.2022 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.: |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.: Politische Erklärung zur Verbesserung der gesamtstädtischen Steuerung
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 15.03.2022 folgenden Beschluss gefasst:
- Das Bezirksamt unterstützt die Politische Erklärung zur Verbesserung der gesamtstädtischen Steuerung (Anlage 1) und beauftragt den Bezirksbürgermeister, diese im Namen des Bezirksamtes zu unterzeichnen.
- Das Bezirksamt hält es für geboten, den Einstieg in die Kommunalisierung der Schulreinigung als Pilotprojekt in die politische Erklärung aufzunehmen.
Begründung
Aufsetzend auf den Zielen des Zukunftspaktes Verwaltung aus dem Jahr 2019 wollen der Berliner Senat und die Bezirke des Landes Berlin die gesamtstädtische Steuerung auch in der aktuellen Legislaturperiode für die Jahre 2022-2026 weiter verbessern. Die Politische Erklärung bildet dabei den Rahmen, in dem gemeinsame Ziele vereinbart, die Rahmenbedingungen beschrieben und konkrete Handlungsfelder benannt werden. Im Mittelpunkt steht dabei der Abschluss gesamtstädtischer fachlicher Zielvereinbarungen für die laufende Leistungserbringung sowie Projektvereinbarungen für konkrete gesamtstädtische Einzelvorhaben.
Aus bezirklicher Sicht besonders bedeutsam ist neben einer einheitlichen Festlegung konkreter Leistungsversprechen (Qualitätsziele) die Zusicherung, bei neuen Aufgaben die dafür notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt zu bekommen. Bei der Festlegung von Mindeststandards sind diese so auszugestalten, dass sie mit den bereitgestellten finanziellen Mitteln erreichbar sind. Der Senat bekennt sich mit dem Papier zur aktiven Wahrnehmung seiner gesamtstädtischen Steuerungsverantwortung.
Mit der Unterzeichnung der Politischen Erklärung verpflichten sich Senat und Bezirke auf gemeinsame Ziele und Schwerpunkte sowie die dazu notwendigen Umsetzungsschritte in verschiedenen Themenfeldern der gesamtstädtischen Entwicklung.
Konkrete haushaltsmäßige Auswirkungen sowie tatsächliche Effekte in den beschriebenen Themenfeldern ergeben sich erst im Rahmen des Aushandlungsprozesses der konkreten Ziel- und Projektvereinbarungen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn Bezirksbürgermeister | |