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Drucksache - IX-0148
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siehe Anlage Begründung:
Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung |
Gegenstand der Vorlage |
2. Nachschiebeliste zum Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2022/2023 für den Bezirk Pankow Beschlussentwurf |
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
I. Der Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2022/2023 für den Bezirk Pankow wird auf der Grundlage der als Anlage beigefügten 2. Nachschiebeliste ergänzt. Die Änderungen, die sich aus dem Schreiben zur Globalsummenerhöhung der Senatsverwaltung für Finanzen vom 01.03.2022 ergeben, werden berücksichtigt.
Begründung
Mit Schreiben vom 01.03.2022 teilt die Senatsverwaltung für Finanzen mit, dass der Senat im Zuge der Beratung über den Haushaltsplan-Entwurf 2022/2023 auch eine Erhöhung der Globalsummenzuweisung für die Bezirke beschlossen hat.
Für folgende Sachverhalte ist die Erhöhung der Globalsumme vorgesehen (Gesamtbeträge für alle Bezirke):
- Basisfinanzierung zur Umsetzung gesamtstädtischer Steuerungsvorhaben (in 2022 und 2023 jeweils 7 Mio. €)
- Tagesreinigung an Schulen (in 2022 und 2023 jeweils 8,6 Mio. €)
- Hochbauunterhalt nicht-schulischer Gebäude (in 2022 und 2023 jeweils 9 Mio. €)
- Im Jahr 2022 erfolgt die Anpassung der Einnahmevorgabe "E03" zur Kompensation pandemiebedingter Einnahmeausfälle, deren Folge eine Erhöhung der Globalsummenzuweisung um rd. 18,4 Mio. ist.
- Im Rahmen der Zuführung an das Sondervermögen Infrastruktur der wachsenden Stadt (SIWA) sind insgesamt 48 Mio. € (je Bezirk 4 Mio. €) für investive Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand der Bezirke vorgesehen. Diese Mittel werden nicht im Bezirkshaushalt, sondern im landesweiten SIWA-Kapitel 9810 veranschlagt.
Die Senatsverwaltung für Finanzen eröffnet für diese Globalsummenerhöhung die Möglichkeit, die genannten Sachverhalte und Erhöhungsbeträge noch in das laufende Aufstellungsverfahren für die Bezirkshaushaltspläne 2022/2023 einzubeziehen oder erst im Zuge der Basiskorrektur zu erlangen. Für Pankow wird die Globalsumme daher in 2022 um 4.317.718 € und in 2023 um 2.466.781 € erhöht. Diese Änderungen werden noch in der lfd. Haushaltsplanung berücksichtigt und in dieser 2. Nachschiebeliste ausgewiesen.
Darüber hinaus ist im Kapitel 3100, Titel 41202 (Aufwendungen für Bezirksverordnete) eine Korrektur vorzunehmen, weil die Berechnung des Ansatzes für 5 statt für 6 Fraktionen erfolgt ist. Daraus ergibt sich eine Erhöhung des Ansatzes um 12.000 € in beiden Planjahren, die ebenfalls aus der Anlage ersichtlich ist.
Das Haushaltsvolumen ändert sich danach wie folgt:
Haushaltsjahr | Einnahmen | Einnahmen | Ausgaben | Ausgaben |
2022 | 1.121.315.500 | 1.125.632.500 | 1.121.315.500 | 1.125.632.500 |
2023 | 1.114.182.500 | 1.116.648.500 | 1.114.182.500 | 1.116.648.500 |
Der Entwurf des Bezirkshaushaltsplanes 2022/2023 stellt sich – aufgegliedert nach Hauptgruppen – nach den Änderungen der 2. Nachschiebeliste wie folgt dar:
Hauptgruppe | 2022 | 2023 |
HG 1 | 42.296.000 | 42.565.000 |
HG 2 | 146.048.500 | 148.697.500 |
HG 3 | 937.288.000 | 925.386.000 |
Summe Einnahmen | 1.125.632.500 | 1.116.648.500 |
HG 4 | 150.725.100 | 150.824.800 |
HG 5 | 103.135.400 | 101.956.700 |
HG 6 | 761.680.000 | 767.513.000 |
HG 7 | 56.493.000 | 64.128.000 |
HG 8 | 24.099.000 | 4.625.000 |
HG 9 | 29.500.000 | 27.601.000 |
davon kalkulatorische | 37.044.000 | 37.044.000 |
davon Pauschale | -7.558.000 | -9.457.000 |
Summe Ausgaben | 1.125.632.500 | 1.116.648.500 |
Rechtsgrundlage
Artikel 85 und 86 VvB;
§§ 26a, 27, 29, und 30 LHO und AV LHO;
§ 36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG, § 12 Abs. 2 Ziffer 1 BezVG
§ 4 Abs. 1 BezVG
Haushaltsmäßige Auswirkungen
s. Anlage (2. Nachschiebeliste)
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
keine
Sören Benn |
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