Drucksache - IX-0148  

 
 
Betreff: 2. Nachschiebeliste zum Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2022/2023 für den Bezirk Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.03.2022 
1. außerordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB BA §12 Abs1 BezVG BA, SoSi BVV am 16.03.2022
VzB BA §12 Abs1 BA BezVG Anlage,SoSi BVV am 16.03.2022

siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

.03.2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung
gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG

Gegenstand der Vorlage

2. Nachschiebeliste zum Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2022/2023 für den Bezirk Pankow

Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

I. Der Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2022/2023 für den Bezirk Pankow wird auf der Grundlage der als Anlage beigefügten 2. Nachschiebeliste ergänzt. Die Änderungen, die sich aus dem Schreiben zur Globalsummenerhöhung der Senatsverwaltung für Finanzen vom 01.03.2022 ergeben, werden berücksichtigt.

Begründung

 

Mit Schreiben vom 01.03.2022 teilt die Senatsverwaltung für Finanzen mit, dass der Senat im Zuge der Beratung über den Haushaltsplan-Entwurf 2022/2023 auch eine Erhöhung der Globalsummenzuweisung für die Bezirke beschlossen hat.

 

r folgende Sachverhalte ist die Erhöhung der Globalsumme vorgesehen (Gesamtbeträge für alle Bezirke):

 

 

  • Basisfinanzierung zur Umsetzung gesamtstädtischer Steuerungsvorhaben (in 2022 und 2023 jeweils 7 Mio. €)
  • Tagesreinigung an Schulen (in 2022 und 2023 jeweils 8,6 Mio. €)
  • Hochbauunterhalt nicht-schulischer Gebäude (in 2022 und 2023 jeweils 9 Mio. €)
  • Im Jahr 2022 erfolgt die Anpassung der Einnahmevorgabe "E03" zur Kompensation pandemiebedingter Einnahmeausfälle, deren Folge eine Erhöhung der Globalsummenzuweisung um rd. 18,4 Mio. ist.
  • Im Rahmen der Zuführung an das Sondervermögen Infrastruktur der wachsenden Stadt (SIWA) sind insgesamt 48 Mio. € (je Bezirk 4 Mio. €) für investive Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand der Bezirke vorgesehen. Diese Mittel werden nicht im Bezirkshaushalt, sondern im landesweiten SIWA-Kapitel 9810 veranschlagt.

 

Die Senatsverwaltung für Finanzen eröffnet für diese Globalsummenerhöhung die Möglichkeit, die genannten Sachverhalte und Erhöhungsbeträge noch in das laufende Aufstellungsverfahren für die Bezirkshaushaltspläne 2022/2023 einzubeziehen oder erst im Zuge der Basiskorrektur zu erlangen. Für Pankow wird die Globalsumme daher in 2022 um 4.317.718  und in 2023 um 2.466.781 € erhöht. Diese Änderungen werden noch in der lfd. Haushaltsplanung berücksichtigt und in dieser 2. Nachschiebeliste ausgewiesen.

 

Darüber hinaus ist im Kapitel 3100, Titel 41202 (Aufwendungen für Bezirksverordnete) eine Korrektur vorzunehmen, weil die Berechnung des Ansatzes für 5 statt für 6 Fraktionen erfolgt ist. Daraus ergibt sich eine Erhöhung des Ansatzes um 12.000 € in beiden Planjahren, die ebenfalls aus der Anlage ersichtlich ist.

 

Das Haushaltsvolumen ändert sich danach wie folgt:

 

Haushaltsjahr

Einnahmen
in €
bisher

Einnahmen
in €
neu

Ausgaben
in €
bisher

Ausgaben
in €
neu

2022

1.121.315.500

1.125.632.500

1.121.315.500

1.125.632.500

2023

1.114.182.500

1.116.648.500

1.114.182.500

1.116.648.500

 

 

Der Entwurf des Bezirkshaushaltsplanes 2022/2023 stellt sich aufgegliedert nach Hauptgruppen nach den Änderungen der 2. Nachschiebeliste wie folgt dar:

Hauptgruppe

2022
in €

2023
in €

HG 1

42.296.000

42.565.000

HG 2

146.048.500

148.697.500

HG 3

937.288.000

925.386.000

Summe Einnahmen

1.125.632.500

1.116.648.500

HG 4

150.725.100

150.824.800

HG 5

103.135.400

101.956.700

HG 6

761.680.000

767.513.000

HG 7

56.493.000

64.128.000

HG 8

24.099.000

4.625.000

HG 9

29.500.000

27.601.000

davon kalkulatorische
Kosten

37.044.000

37.044.000

davon Pauschale
Minderausgaben

-7.558.000

-9.457.000

Summe Ausgaben

1.125.632.500

1.116.648.500

Rechtsgrundlage

Artikel 85 und 86 VvB;

§§ 26a, 27, 29, und 30 LHO und AV LHO;
§ 36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG, § 12 Abs. 2 Ziffer 1 BezVG

§ 4 Abs. 1 BezVG

Haushaltsmäßige Auswirkungen

s. Anlage (2. Nachschiebeliste)

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

keine

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen