Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - IX-0141
Der Abschlussbericht der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für das Untersuchungsgebiet Pankow – Langhansstraße wird als Grundlage der städtebaulichen Planung gemäß § 140 Nr. 4 BauGB für das Sanierungsgebiet Langhansstraße beschlossen. Mit der erforderlichen Konkretisierung der Sanierungsziele für das Gebiet Langhansstraße wird die Abteilung Stadtentwicklung und Bürgerdienste, Stadtentwicklungsamt beauftragt.
Begründung der Beschlussempfehlung: Das Bezirksamt stellte im Ausschuss nochmal das weitere Vorgehen zur Entwicklung des Sanierungsgebietes vor und stellte dar, daß die Bestätigung des Abschlussberichtes durch die BVV eine wichtiges Signal der Unterstützung ist. Durch die Beschlussfassung werden nicht nur die Sanierungsziele abschließend bestätigt, sondern auch die Weiterentwicklung und die Anwendung in den nächsten Jahren entsprechend unterstützt. Ursprungsdrucksache Vorlage zur Beschlussfassung BA:
Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung |
1. Gegenstand der Vorlage |
Beschluss über den Abschlussbericht der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für das Untersuchungsgebiet Pankow – Langhansstraße als städtebauliche Planung gemäß § 140 Nr. 4 BauGB für das Sanierungsgebiet Langhansstraße und Beschluss über die notwendige Konkretisierung städtebaulicher Sanierungsziele 2. Beschlussentwurf |
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Abschlussbericht der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für das Untersuchungsgebiet Pankow – Langhansstraße wird als Grundlage der städtebaulichen Planung gemäß § 140 Nr. 4 BauGB für das Sanierungsgebiet Langhansstraße beschlossen.
Mit der erforderlichen Konkretisierung der Sanierungsziele für das Gebiet Langhansstraße wird die Abteilung Stadtentwicklung und Bürgerdienste, Stadtentwicklungsamt beauftragt.
3. Begründung
Der Senat von Berlin hat am 25. Juni 2019 (Senatsbeschluss Nr. S-2377/2019) den Beginn vorbereitender Untersuchungen nach § 141 BauGB für das Gebiet Pankow – Langhansstraße beschlossen (Amtsblatt für Berlin Nr. 28, 5. Juli 2019). Mit Beschluss des Senats von Berlin am 6. Oktober 2020 (Senatsbeschluss Nr. S-3755/2020) wurde das Untersuchungsgebiet um den südwestlich angrenzenden Block 107044 erweitert (Amtsblatt für Berlin Nr. 43, 16. Oktober 2020). Die vorbereitenden Untersuchungen wurden im August 2021 abgeschlossen. Die Ergebnisse bestätigen die vermuteten städtebaulichen Missstände im Untersuchungsgebiet. Zur Behebung der vorliegenden städtebaulichen Missstände wurden im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen die Grundzüge der Sanierungskonzeption gemäß § 140 Nr. 4 BauGB - bestehend aus Leitbild und Entwicklungszielen, Sanierungszielen, städtebaulichem Rahmenplan, Maßnahmenkonzept sowie Kosten- und Finanzierungsübersicht - entwickelt und im Abschlussbericht der vorbereitenden Untersuchungen niedergelt.
Die vorhandenen städtebaulichen Missstände machen in ihrer Gesamtheit den Einsatz des sanierungsrechtlichen Instrumentariums für das Untersuchungsgebiet erforderlich. Am 14. Dezember 2021 erließ der Senat von Berlin die 15. Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten, in Kraft getreten durch Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 24. Dezember 2021 (Anlage 1). Gemäß dieser Verordnung wurde das Gebiet Langhansstraße als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Die Verordnung zur Festlegung des Gebietes Pankow - Langhansstraße als Sanierungsgebiet sichert die einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung der Stadterneuerung mit dem Instrumentarium des Besonderen Städtebaurechtes.
Die Sanierungsziele bilden den Rahmen für die gewünschten Entwicklungen im Sanierungsgebiet und sind Grundlage für die Genehmigungsfähigkeit von baulichen Vorhaben im Gebiet. Die zu Beginn des Sanierungsprozesses für das Gebiet Langhansstraße festgelegten Sanierungsziele müssen in regelmäßigen Abständen – bei Beibehaltung der grundsätzlichen Ziele – überprüft und den aktuellen Verhältnissen angepasst werden. Gemäß § 140 BauGB ist es Aufgabe der Gemeinde (hier: das Bezirksamt Pankow von Berlin), die Ziele und Zwecke der Sanierung (näher) zu bestimmen. In einem ersten Schritt ist deshalb die Konkretisierung der städtebaulichen Sanierungsziele erforderlich. Die Sanierungsziele können sowohl gesamtgebietlich, teilräumlich als auch sektoral fortgeschrieben und konkretisiert werden.
4. Rechtsgrundlage
15. Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom 14. Dezember 2021, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 24. Dezember 2021
§ 136 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
§ 36 Abs. 2b, Abs. 3 BezVG, § 12 Abs. 2 BezVG
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Der Beschluss erzeugt keine haushaltsmäßigen / personalwirtschaftlichen Auswirkungen.
Für die Vorbereitung und Realisierung der öffentlichen Bauvorhaben sind der Einsatz von öffentlichen Mitteln für Grunderwerb, Herrichtung sowie Planung und Koordination erforderlich. Die Maßnahmen sind Bestandteil der zwischen dem Bezirksamt Pankow und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadtBauWohn) abgestimmten Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi) für das Sanierungsgebiet Langhansstraße. Zur Finanzierung werden überwiegend Mittel der Städtebauförderung, Grunderwerbsmittel der SenStadtBauWohn, Sanierungsförderungsmittel und Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen zur Verfügung gestellt.
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Die Verbesserung innerstädtischer Wohn- und Arbeitsbedingungen stärkt das Potenzial an zukunftsfähigen Arbeitsplätzen und des städtischen Umfelds. Die räumlichen Lebensperspektiven für alle Bevölkerungsgruppen werden gleichermaßen gestärkt. Im Rahmen der Stadterneuerung werden die unterschiedlichen Ansprüche von Bevölkerungsgruppen an den öffentlichen Raum und an öffentliche Einrichtungen berücksichtigt.
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage 3
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
Die Umsetzung der Sanierungsziele zum Handlungsfeld 1 Wohnen und Gewerbe sowie Handlungsfeld 3 Soziale und kulturelle Infrastruktur verbessern für Familien mit Kindern das künftige Angebot von familiengerechten Wohnungen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur.
Sören Benn
| Rona Tietje |
Anlagen:
Anlage 1: 15. Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom 14. Dezember 2021, veröffentlicht im GVBl. für Berlin am 24. Dezember 2021
Anlage 2: Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB für das Untersuchungsgebiet Pankow – Langhansstraße, Teil1: Abschlussbericht, Download (Dateigröße 134 MB, PDF, Anbieter stashcat) unter:
Anlage 3: Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Anlage 1: 15. Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom 14. Dezember 2021, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 24. Dezember 2021
Anlage 3: Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium | keine Auswirkungen | positive Auswirkungen | negative Auswirkungen | Bemerkungen | ||
|
| quantitativ | qualitativ | quantitativ | qualitativ |
|
- Versiegelungsgrad |
| x | x |
|
|
|
- Wasserverbrauch |
|
|
|
|
|
|
- Energieverbrauch - Anteil erneuerbarer Energie |
| x | x |
|
|
|
- Hausmüllaufkommen - Gewerbeabfallaufkommen |
|
|
|
|
|
|
- Verringerung des Individualverkehrs - Anteil verkehrsberuhigter - Zonen - Busspuren - Straßenbahnvorrangschaltungen - Radwege |
| x | x |
|
|
|
- Schadstoffe - Lärm |
| x | x |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| x | x |
|
|
|
|
| x | x |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| x | x |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |