Drucksache - IX-0140  

 
 
Betreff: Nachschiebeliste zum Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2022/2023 für den Bezirk Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.03.2022 
1. außerordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB BA §12 Abs.2 Nr.1 BezVG SoSi BVV am 16.03.2022
VzB BA §12 Abs.2 Nr.1 BezVG SoSi BVV am 16.03.2022 Anlage

siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

22.02.2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung
gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG

Gegenstand der Vorlage

Nachschiebeliste zum Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2022/2023 für den Bezirk Pankow

Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

I. Der Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2022/2023 für den Bezirk Pankow wird auf der Grundlage der als Anlage beigefügten Nachschiebeliste ergänzt. Die bei Kapitel 4500, Titel 37101 eingestellten Pauschalen Mehreinnahmen von 1.100.000 € entfallen und werden durch Einnahmeerhöhungen und Ausgabereduzierungen entsprechend der beigefügten Anlage kompensiert.

Begründung

Nach einem Konkretisierungshinweis der Senatsverwaltung für Finanzen ist die Bildung von Pauschalen auch mit Blick auf das damit verbundene Haushaltsrisiko auf die Höhe der so genannten 1 %-Grenze begrenzt. Dies gilt ausdrücklich auch für die Bildung von Pauschalen Mehreinnahmen. Da die im Entwurf des Doppelhaushalts 2022/2023 für den Bezirk Pankow eingestellten Pauschalen Minderausgaben bereits knapp unter dieser 1%-Grenze liegen, müssen die Pauschalen Mehreinnahmen durch andere Einnahmeerhöhungen bzw. Ausgabereduzierungen kompensiert werden, um eine Konsolidierung weiterhin zu vermeiden. Die konkret betroffenen Titel sind aus der beigefügten Anlage ersichtlich.

 

Das Haushaltsvolumen ändert sich danach wie folgt:

Haushaltsjahr

Einnahmen
in €
bisher

Einnahmen
in €
neu

Ausgaben
in €
bisher

Ausgaben
in €
neu

2022

1.121.415.500

1.121.315.500

1.121.415.500

1.121.315.500

2023

1.114.282.500

1.114.182.500

1.114.282.500

1.114.182.500

Der Entwurf des Bezirkshaushaltsplanes 2022/2023 stellt sich aufgegliedert nach Hauptgruppen nach dieser Änderung wie folgt dar:

Hauptgruppe

2022
in €

2023
in €

HG 1

42.296.000

42.565.000

HG 2

146.048.500

148.697.500

HG 3

932.971.000

922.920.000

Summe Einnahmen

1.121.315.500

1.114.182.500

HG 4

150.713.100

150.812.800

HG 5

101.337.400

100.158.700

HG 6

761.680.000

767.513.000

HG 7

56.493.000

64.128.000

HG 8

24.099.000

4.625.000

HG 9

26.993.000

26.945.000

davon kalkulatorische
Kosten

37.044.000

37.044.000

davon Pauschale
Minderausgaben

-10.065.000

-10.113.000

Summe Ausgaben

1.121.315.500

1.114.182.500

 

Rechtsgrundlage

Artikel 85 und 86 VvB;

§§ 26a, 27, 29, und 30 LHO und AV LHO;
§ 36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG, § 12 Abs. 2 Ziffer 1 BezVG.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

s. Anlage (Nachschiebeliste)

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

keine.

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

 

 

 

 
 

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