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Drucksache - IX-0140
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siehe Anlage Begründung:
Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung |
Gegenstand der Vorlage |
Nachschiebeliste zum Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2022/2023 für den Bezirk Pankow Beschlussentwurf |
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
I. Der Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2022/2023 für den Bezirk Pankow wird auf der Grundlage der als Anlage beigefügten Nachschiebeliste ergänzt. Die bei Kapitel 4500, Titel 37101 eingestellten Pauschalen Mehreinnahmen von 1.100.000 € entfallen und werden durch Einnahmeerhöhungen und Ausgabereduzierungen entsprechend der beigefügten Anlage kompensiert.
Begründung
Nach einem Konkretisierungshinweis der Senatsverwaltung für Finanzen ist die Bildung von Pauschalen – auch mit Blick auf das damit verbundene Haushaltsrisiko – auf die Höhe der so genannten 1 %-Grenze begrenzt. Dies gilt ausdrücklich auch für die Bildung von Pauschalen Mehreinnahmen. Da die im Entwurf des Doppelhaushalts 2022/2023 für den Bezirk Pankow eingestellten Pauschalen Minderausgaben bereits knapp unter dieser 1%-Grenze liegen, müssen die Pauschalen Mehreinnahmen durch andere Einnahmeerhöhungen bzw. Ausgabereduzierungen kompensiert werden, um eine Konsolidierung weiterhin zu vermeiden. Die konkret betroffenen Titel sind aus der beigefügten Anlage ersichtlich.
Das Haushaltsvolumen ändert sich danach wie folgt:
Haushaltsjahr | Einnahmen | Einnahmen | Ausgaben | Ausgaben |
2022 | 1.121.415.500 | 1.121.315.500 | 1.121.415.500 | 1.121.315.500 |
2023 | 1.114.282.500 | 1.114.182.500 | 1.114.282.500 | 1.114.182.500 |
Der Entwurf des Bezirkshaushaltsplanes 2022/2023 stellt sich – aufgegliedert nach Hauptgruppen – nach dieser Änderung wie folgt dar:
Hauptgruppe | 2022 | 2023 |
HG 1 | 42.296.000 | 42.565.000 |
HG 2 | 146.048.500 | 148.697.500 |
HG 3 | 932.971.000 | 922.920.000 |
Summe Einnahmen | 1.121.315.500 | 1.114.182.500 |
HG 4 | 150.713.100 | 150.812.800 |
HG 5 | 101.337.400 | 100.158.700 |
HG 6 | 761.680.000 | 767.513.000 |
HG 7 | 56.493.000 | 64.128.000 |
HG 8 | 24.099.000 | 4.625.000 |
HG 9 | 26.993.000 | 26.945.000 |
davon kalkulatorische | 37.044.000 | 37.044.000 |
davon Pauschale | -10.065.000 | -10.113.000 |
Summe Ausgaben | 1.121.315.500 | 1.114.182.500 |
Rechtsgrundlage
Artikel 85 und 86 VvB;
§§ 26a, 27, 29, und 30 LHO und AV LHO;
§ 36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG, § 12 Abs. 2 Ziffer 1 BezVG.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
s. Anlage (Nachschiebeliste)
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
keine.
Sören Benn |
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