Drucksache - IX-0115  

 
 
Betreff: Klimafreundliche Lärmschutzwände an der Stettiner Bahn
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.02.2022 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.06.2022 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 4. BVV am 16.02.2022
VzK§13 BezVG BA, SB 7. BVV am 15.06.2022

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der
Drucksache-Nr.: IX-0115

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Klimafreundliche Lärmschutzwand an der Stettiner Bahn

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 33. Sitzung am 16.02.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: IX-0115

„Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich an die Deutsche Bahn und die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz zu wenden und eine klimafreundliche Gestaltung der kürzlich errichteten Lärmschutzwand entlang der Stettiner Bahn anzuregen. Dabei sind Anwohner und lokale Initiativen einzubeziehen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt hat bezüglich der Anfrage mit der DB Netz AG Kontakt aufgenommen. Die Lärmschutzwand am besagten Streckenabschnitt wurde im Rahmen des Lärmsanierungsprogrammes an Schienenwegen des Bundes errichtet und abgeschlossen. Die Thematik mit der Begrünung wurde bereits im Vorfeld von zwei Planfeststellungen thematisiert. Eine Anbringung von z. B. Berankungen oder Rankhilfen auf der der Anlieger zugewandten Seite der rmschutzwände ist unzulässig, da dies die akustischen Eigenschaften der Lärmschutzwände negativ beeinträchtigen kann. Auf der Gleisseite ist eine Begrünung aus Gründen der Betriebssicherheit generell unzulässig. Zudem muss eine Inspektion der Lärmschutzwände jederzeit möglich sein.

Eine klimafreundliche Gestaltung der Lärmschutzwände ist daher nicht möglich.

Wir bitten die Drucksache als erledigt anzusehen.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Manuela Anders-Granitzki
Bezirksstadträtin für Ordnung und Öffentlicher Raum

 

 

 
 

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