Drucksache - IX-0094  

 
 
Betreff: Das Bezirksamt hebt den BA-Beschluss IX-0006-2021 zum Betreff "Berufung beratender und stellvertretende beratende Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses der Bezirksverordnetenversammlung für die IX. Wahlperiode" vom 23.11.2021 auf.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.02.2022 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15BezVG BA 4. BVV am 16.02.2022

siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

.02.2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Betr.:  Aufhebung des BA-Beschlusses „Berufung beratender und stellvertretende beratende Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses der Bezirksverordnetenversammlung für die IX. Wahlperiode“ vom 23.11.2021

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 08.02.2022 folgenden Beschluss gefasst:

Das Bezirksamt hebt den BA-Beschluss zum Betreff „Berufung beratender und stellvertretende beratende Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses der Bezirksverordnetenversammlung für die IX. Wahlperiode“ vom 23.11.2021 auf.

Begründung

Das Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe fixiert in seinem § 71 die einmalige Sonderstellung des Jugendamtes als zweigliedrige Behörde, bestehend aus dem Jugendhilfeausschuss (JHA) und der Verwaltung (Jugendamt). Das Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) beschreibt darüber hinaus die Zusammensetzung der Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses.

Nach § 35 Abs. 7 werden die unter Nummer 9 genannten Personen (drei weitere Personen aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen) durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss selbst für jeweils eine Amtsperiode benannt und erst im Anschluss von der Bezirksverordnetenversammlung per Beschluss berufen.
In der Vorlage zur Beschlussfassung (Drucksache IX-0035/2021 der BVV) sind diese drei Personen aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen jedoch irrtümlicherweise enthalten. Die Benennung der o. g. drei Personen muss jedoch vorher vom Kinder- und Jugendhilfeausschuss, was im konkreten Fall zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgte. Da die Vorlage zur Beschlussfassung (IX-0035/2022) demzufolge nicht korrekt war, kann diese in der vorliegenden Ausfertigung von der BVV nicht beschlossen werden. Auf Grund dieses Verfahrensfehlers ist es erforderlich, die Vorlage zur Beschlussfassung (IX-0035/2022) aufzuheben.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

 ren Benn

Bezirksbürgermeister
 

Cornelius Bechtler

Bezirksstadtrat der Abteilung

Jugend und Familie

 

 

 
 

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