Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - IX-0064
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Projekte „Housing First Berlin“ und „Housing First für Frauen“ stärken – neue Wohnungen in die Projekte integrieren! |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 003. Sitzung am 12.01.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0064
Das Bezirksamt wird ersucht, weitere Wohnungen für die Projekte „Housing First Berlin“ und „Housing First für Frauen“ zu identifizieren und zu integrieren. Wohnungen sind unter anderem bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften mit Bestand in Pankow sowie bei verschiedenen privaten Vermieter*innen auszumachen.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Wie bereits berichtet, handelt es sich bei den Projekten „Housing First Berlin“ und „Housing First für Frauen“ um zuwendungsfinanzierte Modellprojekte des Berliner Senats.
Nach der erfolgreichen Evaluation der Modellphase werden die Projekte nun verstetigt und ausgebaut. Der Berliner Haushaltsplan 2022/23 sieht dafür insgesamt 6,1 Millionen Euro vor.
Die Verantwortung für die Wohnraumakquise und damit für die Identifizierung und Integration von Wohnungen wird nach dem Verständnis der zuständigen Senatsverwaltung und des Bezirksamtes Pankow weiterhin bei den Projekten selbst liegen, da den Projekten zu diesem Zweck finanzielle Mittel des Senates zur Verfügung gestellt werden.
Bei einem Gespräch zwischen der Bezirksstadträtin Abt. Soziales und Gesundheit und Vertreter:innen von Housing First für Frauen und Housing First Berlin im September 2022 machten letztere deutlich, dass der "Flaschenhals" weniger die Wohnungsakquise, als die für ein professionelles Agieren notwendigen Betreuungskapazitäten sei. Gleichwohl machten die Vertreter:innen von Housing First für Frauen und Housing First deutlich, dass sie es begrüßen würden, wenn sie bei Wohnungsanbieter:innen nicht mit Bezirksverwaltungen um geeigneten Wohnraums konkurrieren müssten.
So begrüßens-und unterstützenswert alle Bemühungen sind, die die Vermeidung von Obdachlosigkeit zum Ziel haben, so ist es doch eine Kernaufgabe des Sozialamtes, drohende Wohnungslosigkeit zu vermeiden und Obdachlosigkeit zu verhindern.
Das Bezirksamt Pankow wird sich daher weiter auf Hilfen für Menschen in Wohnungsnot im Rahmen des Kooperationsvertrages „Geschütztes Marktsegment“ und der Kooperationsvereinbarung „Trägerwohnung“, auf seine alltäglichen Bemühungen, Zwangsräumungen, Wohnungsverlust und Obdachlosigkeit zu vermeiden, fokussieren. Zudem hat es zur Unterstützung von Menschen mit geringem Einkommen eine eigene Stelle „allgemeine Wohnraumberatung für Menschen mit geringem Einkommen“ im Stab der für Soziales zuständigen Bezirksstadträtin geschaffen.
Hingewiesen sei in diesem Zusammenhang noch auf die „Wohnraumberatung für Menschen mit Flucht und Migrationshintergrund“, die der Träger Weißenseer Integrationsbetriebe (WIB), gefördert mit Mitteln des Integrationsfonds im Auftrag des Sozialamtes Pankow seit März 2020 erfolgreich anbietet. Ein Teil dieser Wohnraumberatung ist ebenfalls die Akquise und Unterstützung der Klient:innen bei der Suche nach konkretem Wohnraum.
Eine Konkurrenz der verschiedenen Unterstützungsstrukturen bei der Suche nach der knappen Ressource bezahlbarer Wohnraum ist daher wohl kaum vermeidbar. Auf der anderen Seite bleibt so die Hoffnung, dass bezahlbarer Wohnraum wirklich an die Menschen verteilt wird, die auf ihn angewiesen sind.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Dr. Cordelia Koch |
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