Drucksache - IX-0061  

 
 
Betreff: Mehr als nur ein Tropfen - Regenwasserzisterne für den Blankensteinpark
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.01.2022 
3. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Klimaschutz, Grünanlagen, Spielplätze, Umwelt und Natur federführender Ausschuss
08.02.2022 
digitale Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Grünanlagen, Spielplätze, Umwelt und Natur vertagt   
22.02.2022 
digitale Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Grünanlagen, Spielplätze, Umwelt und Natur vertagt   
15.03.2022 
Digitale Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Grünanlagen, Spielplätze, Umwelt und Natur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
23.03.2022 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.09.2022 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 3. BVV
Beschlussempfehlung KliUmNat 5. BVV am 23.03.2022
VzK§13BezVG BA ZB 9. BVV am 28.09.2022
VzK§13BezVG BA ZB Anlage 9. BVV am 28.09.2022

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der
Drucksache-Nr.: IX-0061

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

  1.                Zwischenbericht

Mehr als nur ein Tropfen - Regenwasserzisterne für den Blankensteinpark

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 5. Sitzung am 23.03.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: IX-0061

Das Bezirksamt wird ersucht,

gemeinsam mit dem Verein Kunst & Gemüse e.V., der Eigentümerin der denkmalgeschützten, ehemaligen Hammelställe an der Eldenaer Straße (Flurstücke 3022, 3066 und 3067) und den Berliner Wasserbetrieben (BWB), das auf der Dachfläche eines der ehemaligen Hammelställe gesammelte Wasser unterirdisch in die Grünanlage zu leiten und dort in einer Regenwasserzisterne zu speichern.

In die Planung des unter einer Feuerwehrzufahrt durchführenden Rohrverlaufes ist das Tiefbauamt mit einzubeziehen.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Regenwasserzisterne im Blankensteinpark befindet sich auf einer im Bodenbelastungskataster eingetragenen Fläche. Insgesamt wurde die Fläche zwar vom Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen befreit, jedoch ist bei einer sensiblen Nutzung wie einer Versickerungsanlage (hier insbesondere Art des Überlaufs der Zisterne), eine Neubewertung notwendig. Es ist von einem Vorkommen von Trümmerschutt auszugehen. Die im Anhang befindliche Stellungnahme zum Bodenschutz aus dem Jahr 2021 ist immer noch aktuell.

Neben der baulichen Umsetzung der Regenwasserentwässerung müssen auch Regelungen zur Unterhalt der Anlage (insbesondere regelmäßige Kontrolle, Betriebsstrom der Pumpen, Reinigung, Dichtigkeitsprüfung, Wartung, Instandhaltung/Instandsetzung, Verkehrssicherung, technische Prüfungen etc.) getroffen werden. Insbesondere, wer dafür dauerhaft zuständig sein wird. Die Übernahme dieser Aufgabe mit den damit verbundenen zusätzlichen Kosten ist dem Bezirksamt nicht ohne weiteres möglich. Gleiches gilt für die Rückbauverpflichtung: Der später ggf. erforderlich werdende Rückbau durch den Ersteller muss sichergestellt werden durch dingliche Sicherung im Grundbuch des ableitenden Grundstücks zu Lasten des jeweiligen Grundstückseigentümers.

Folgende Punkte sind ebenfalls zu klären:

-         wer wird Eigentümer der Leitungen bzw. welche Leitungsrechte sind ggf. einzuräumen

-         wer wird Eigentümer der Zisterne selbst

-         wer führt die Vertragsverhandlungen

Der Antrag nennt im Beschlusstext die privaten Flurstücke 3022 und 3067. In der angehängten Planzeichnung wird aber nur eine Teildachfläche auf Flurstück 3067 angezeigt, von der aus Niederschlagswasser aufgefangen und in die geplante Zisterne geleitet werden soll.

Die Flurstücke 3022 und 3067 sind Teil der Flur 914 im Bestandsverzeichnis Grundbuchblatt 23564N im Grundbuch von Prenzlauer Berg.

Im Grundbuch eingetragene Eigentümerin der Flurstücke 3022 und 3067 (postalisch Eldenaer Str. 44 und 43, 10247 Berlin) war und ist entgegen den Angaben im Antrag weder die "CM Realty GmbH" noch die "ARGO Properties N.V.".

Im Wege einer nachbarrechtlichen Vereinbarung wäre festzulegen, dass der grundstücksübergreifende Niederschlagswassereintrag in die Zisterne unentgeltlich erfolgt. Die niederschlagswassserableitende Eigentümerin spart schließlich für die betreffende Dachfläche das von den BWB erhobenene Niederschlagswasserentgelt.

Damit der Betrieb der Zisterne dauerhaft sinnvoll ist, sollte in der nachbarrechtlichen Vereinbarung auch die dauerhafte Verpflichtung zur vollständigen Ableitung des Niederschlagswassers in die Zisterne vereinbart werden.

Um den Anspruch der beiden vorgenannten Punkte auch über einen Eigentümerwechsel hinweg sicherzustellen, sollten die entsprechenden Verpflichtungen dinglich durch Eintragung im Grundbuch Abt. II gesichert werden.

Eine Zisterne ist eine bauliche Anlage und insoweit baugenehmigungspflichtig.

Am geplanten Standort der Zisterne ist Baumbestand vorhanden. Die Teilfläche ist ein "Wäldchen". Es ist zu prüfen, ob die Zisterne und die damit verbundenen Erdarbeiten an dieser Stelle schadlos für den Baumbestand realisiert werden können.

In der Antragsbegründung wird die Verwendung des aufgefangenen Niederschlagswassers aus der Zisterne für einen Gemeinschaftsgarten, der Bäume und Hochbeete genannt. Da sich die Zisterne dann auf Gelände der öffentlichen Hand befindet, sollte eine Entnahme auch nur für öffentliche Zwecke und nicht für private Zwecke erfolgen. Anderenfalls hätte das Bezirksamt Betriebsrisiko und Betriebskosten der Zisterne, um das Niederschlagswasser zu speichern, die Nutzer des niederschlagswasserzuführenden Grundstücks würden sich dann "kostenlos" das Wasser für private Zwecke zurückholen. Es muss also in der nachbarrechtlichen Vereinbarung klar geregelt sein, dass aus der Zuführung des Niederschlagswassers in die Zisterne kein Anspruch auf Entnahme aus dieser erwächst.

Das Bezirksamt garantiert nicht für die Qualität des gespeicherten Regenwassers und prüft nicht die uneingeschränkte Verwendung des Wassers für die beabsichtigte Wässerung von Obst und Gemüse. Die Wasserqualität hängt u.a. von der Qualität der Flächen -hier maßgeblich die Dachfläche/Dacheindeckung-, von denen aus abgeleitet werden soll ab.

Die Planung enthält keine Lösung für den Fall des Überlaufens der Zisterne. Überlaufendes Wasser aus der Zisterne darf nicht auf der angrenzenden Fläche versickern. Ein Abwasseranschluss ist in der vorliegenden Planung nicht vorgesehen.

Der Blankensteinpark befindet sich innerhalb festgesetzter B-Pläne (IV-2c, IV-2d) des Senats und wird hier als öffentliche Parkanlage festgesetzt. Es ist somit zu prüfen, ob die Anlage der Zisterne einschließlich der Gemeinschaftsgärten den B-Plan Festsetzungen entspricht.

Der Park mit einer Größe von 36.241 m² ist für die Grünflächenversorgung der Planungsräume Samariterviertel, Hausburgviertel und für den Pankower Planungsraum Eldenaer Straße von Relevanz. Er wurde als versorgungsrelevante öffentliche Grünanlage angelegt und planungsrechtlich als solche gesichert. Die Aufenthaltsqualität ist gering, dementsprechend befürwortet UmNat eine Qualifizierung des öffentlichen Grüns (z.B. durch Baumpflanzungen, für die dann auch eine Bewässerung erforderlich wird). Bei der Planung von Gemeinschaftsgärten ist es erforderlich, dass sie weiterhin für die Allgemeinheit zugänglich bleiben und zur Verfügung stehen und das öffentlich Grün nicht eingeschränkt wird.

Die Speicherung von Regenwasser für gärtnerische Zwecke ist zu begrüßen. Dem Beschluss und der Begründung ist jedoch nicht zu entnehmen, weshalb die Zisterne in eine öffentliche Grünfläche eingebracht werden soll. Der angestrebte Zweck der Regenwassernutzung ließe sich auch auf dem Grundstück realisieren, auf dem das Regenwasser aufgefangen wird. Das Grundstück ist ca. zu 1/3 überbaut, die übrige Fläche ist versiegelt und wird als Parkplatz für Kraftfahrzeuge genutzt. Hier ließe sich ohne Einschränkung der Nutzbarkeit eine Regenwasserzisterne unterbringen, alternativ im Untergeschoss des Gebäudes oder an anderem Ort im Gebäude. 

Das aufgefangene Regenwasser ließe sich dann durch Leitungsverlegung auf einen auf der öffentlichen Grünfläche befindlichen Außenwasseranschluss leiten. Erstellung, Betrieb und Eigentum an der Zisterne verblieben beim ableitenden Grundstückseigentümer, die beabsichtigte Zurverfügungstellung des Regenwassers auf der öffentlichen Grünfläche wäre damit sichergestellt. Beim Land Berlin verbliebe lediglich die Duldung der Leitungsführung über öffentliche Flächen. Diese ließe sich durch eine nachbarrechtliche Vereinbarung sicherstellen. Damit wäre das Ziel des Beschlusses erreicht, ohne den Landeshaushalt mit ungewissem Aufwand und Kosten zu belasten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine


Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Manuela Anders-Granitzki
Bezirksstadträtin für Ordnung und
Öffentlicher Raum

Anlage

 

 

 
 

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