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Drucksache - IX-0055
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Umleitungsverkehr der Tram-Linie M1 während der Erneuerung des Ingenieurbauwerks Schönhauser Allee optimieren |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 4. Sitzung am 16.02.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0055 –
„Dem Bezirksamt wird empfohlen,
die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) als Vorhabenträger für eine Neugestaltung und Erweiterung der Tramknotenpunkte Stahlheimer Str./Wisbyer Str. und Wisbyer Str./Schönhauser Allee zu gewinnen und bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher und Klimaschutz (SenUMVK) darauf hinzuwirken, ein entsprechendes Planfeststellungsverfahren durchzuführen.
Planfestgestellt werden sollen:
- der Einbau zusätzlicher Bogengleise am Tramknotenpunkt Stahlheimer Str. /Wisbyer Str. in westlicher Richtung,
- alternativ der Einbau einer Weichenanlage in der Wisbyer Straße auf dem Streckenabschnitt zwischen Stahlheimer Straße und Gudvanger Straße
und komplementär hierzu:
- der Einbau zusätzlicher Bogengleise am Tramknotenpunkt Wisbyer Str./Schönhauser Allee in nördlicher Richtung,
- alternativ der Einbau eines Bogengleises am Tramknotenpunkt Wisbyer Str./Schönhauser Allee und einer Weichenanlage in der Schönhauser Allee im Bereich Berliner Straße und Mühlenstraße.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Da für ÖPNV-Maßnahmen (dazu gehören auch Planfeststellungsverfahren und die Anordnung von ÖPNV-Baumaßnahmen) die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (Sen UMVK) zuständig ist, wurde die Drucksache IX-055 dorthin weitergeleitet, verbunden mit der Bitte um Stellungnahme sowie Berücksichtigung bei der weiteren Planung.
Die zuständige Staatssekretärin, Frau Dr. Meike Niedbal, hat wie folgt geantwortet:
„[…] Für die Beantwortung möchte ich auch auf die Schriftlichen Anfrage S19/10920 vom 28. Januar 2022 verweisen, in der bereits der Umleitungsverkehr thematisiert wurde. Die Planungen zur straßenseitigen Verkehrsführung während der Bauzeit der Schönhauser Allee Brücke befinden sich noch in Abstimmung.
In diesem Zusammenhang werden auch verschiedene Führungen der Straßenbahn in eben jenem Zeitraum geprüft.“
Da, wie oben beschrieben, das Bezirksamt in der Angelegenheit keine Zuständigkeit hat, wird gebeten, die Drucksache hiermit als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
2
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Rona Tietje |
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