Drucksache - IX-0054  

 
 
Betreff: Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf/Familie für Bezirksverordnete gewährleisten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.01.2022 
3. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
25.01.2023 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 3. BVV
VzK §13 BezVG/SB BA 12.BVV am 25.01.2023

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.12.2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der
Drucksache-Nr.: IX-0054

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf/Familie für Bezirksverordnete gewährleisten

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 003. Sitzung am 12.01.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: IX-0054

Das Bezirksamt wird ersucht, sicherzustellen, dass Sitzungen von Gremien, in denen Bezirksverordnete Mitglied sind oder deren Teilnahme erforderlich ist, an Arbeitstagen nicht vor 17.00 Uhr beginnen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Alle Leitungskräfte der Ämter/SE und OE wurden hinsichtlich des BVV-Ersuchens nochmals sensibilisiert, den Sitzungsbeginn möglichst nicht vor 17.00 Uhr vorzusehen. Nach Rückmeldung durch die einzelnen Geschäftsbereiche kann festgestellt werden, der überwiegende Teil der Veranstaltungen findet bereits in den späten Nachmittagsstunden statt. Dennoch ist nicht in allen Fällen eine grundsätzliche Terminierung erst ab 17.00 Uhr möglich. U.a. können individuelle Gründe im Rahmen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und geltende Regelungen zur Arbeitszeit eine Teilnahme der Bezirksvertreter:innen und/oder anderer externen Teilnehmer:innen und Partner:innen erschweren/unmöglich machen. Da an den Veranstaltungen im Sinne des Anliegens oftmals zudem auch die politischen Verantwortlichen des Bezirksamtes teilnehmen (müssen), könnte dies bei einer grundsätzlichen Terminierung ab 17.00 Uhr vermehrt zu Terminüberschneidungen mit den Ausschüssen, anderen Gremien und anderen terminlichen Verpflichtungen führen.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

 

 
 

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