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Drucksache - IX-0049
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Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
2. Zwischenbericht |
Erste Schritte zur Wohnumfeldverbesserung im Sanierungsgebiet Langhansstraße
In Erledigung des in der 5. Sitzung am 23.03.2022 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: IX-0049 –
„Das Bezirksamt wird ersucht,
zur Behebung der komplexen verkehrlichen Problemlagen im neuen Sanierungsgebiet Langhansstraße {u.a. ortsfremde Durchgangsverkehre, Defizite beim Radverkehr}, die Empfehlungen und Maßnahmenvorschläge aus der Voruntersuchung zur Verbesserung der Verkehrsorganisation aufzugreifen und in einem ersten Schritt im Bereich des Knotenpunkts Langhansstraße/Heinersdorfer Straße/ Jacobsohnstraße die Verkehrsführung umzugestalten. Hierzu soll das Bezirksamt:
- die Jacobsohnstraße in nordöstlicher Richtung zur Charlottenburger Str. hin als Einbahnstraße einrichten und ggfls. ergänzend hierzu eine einseitige Änderung der Parkordnung vornehmen,
- die Heinersdorfer Straße zwischen Caligariplatz und Am Steinberg als Fahrradstraße einrichten,
- Varianten für die Weiterführung des stadteinwärts führenden Radverkehrs über den Caligariplatz und der Straßenkreuzung Wisbyer Straße/Ostseestraße/ Prenzlauer Allee entwickeln,
- die Versiegelung im großzügig und vollständig asphaltierten Kreuzungsbereich Heinersdorfer Straße/ Jacobsohnstraße auf das für den Verkehrsfluss notwendige Maß zu begrenzen und im Übrigen einen Rückbau vorzunehmen, um eine Begrünung und die Schaffung von Versickerungsflächen zur Verbesserung des Stadtklimas und des Regenwassermanagements zu schaffen.“ –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Verkehrs- und Mobilitätskonzept Langhansstraße wird derzeit ausgeschrieben. Die in der Drucksache genannten Straßenabschnitte und Problemlagen sind Teil der Bearbeitung des Verkehrs- und Mobilitätskonzeptes. Um den kritischen Knotenpunkt Langhansstraße/Heinersdorfer Straße/Jacobsohnstraße bis zum dauerhaften Umbau zu verbessern, wird das Bezirksamt den Kreuzungsbereich provisorisch aufpollern. Die drei auf dem Gehweg stehenden Glascontainer werden dann in den aufgepollerten Bereich verlagert und neue Querungsmöglichkeiten werden markiert. Diese provisorische Maßnahme befindet sich derzeit in der verkehrsrechtlichen Anordnung.
Abbildung 1: Auszug Verkehrszeichenplan 03/2024, Quelle SGA
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
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