Drucksache - IX-0041  

 
 
Betreff: Bildung der Spielplatzkommission
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
12.01.2022 
3. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BezVG BA, 3. BVV am 12.01.2022

siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

.01.2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Bildung der Spielplatzkommission

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt Pankow hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 folgenden Beschluss gefasst.

Der Bezirk Pankow bildet für die IX. Wahlperiode eine Spielplatzkommission. Die Leitung der Spielplatzkommission wird dem für den Geschäftsbereich Jugend zuständigen Bezirksstadtrat, Herrn Cornelius Bechtler, übertragen.

Jede in der BVV vertretene Fraktion hat Gelegenheit, eine Vertreterin oder einen Vertreter zu benennen. Die Bezirkselternausschüsse Kita und Schule und der Bezirksschülerausschuss erhalten die Gelegenheit, je ein Mitglied zu benennen. Der Bezirksschulbeirat erhält zudem Gelegenheit, eine Lehrerin oder einen Lehrer zu benennen. Auf der Verwaltungsebene sind folgende Ämter ständig vertreten: das Schul- und Sportamt, das Jugendamt, das Straßen- und Grünflächenamt, das Umwelt- und Naturschutzamt sowie das Stadtentwicklungsamt. Die SE Finanzen wird nur bedarfs- bzw. themenabhängig vertreten sein. Im Bedarfsfall können weitere sachverständige Personen hinzugezogen werden.

Begründung

Die Aufgaben und Rechte der Spielplatzkommission regelt § 6 des Gesetzes über öffentliche Kinderspielplätze (Kinderspielplatzgesetz) vom 15. Januar 1979 (GVBl. S. 90), in der Fassung vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 388), geändert durch Art. XI des Gesetzes vom 17. Dezember 2003 (GVBl. S. 617). In jedem Bezirk wird eine entsprechende Kommission implementiert.
Die Geschäftsstelle der Spielplatzkommission sollte, so wie seit vielen Jahren praktiziert, aus den nachfolgend aufgeführten Gründen auch weiterhin der Zuständigkeit der für Jugend und Familie zuständigen Bezirksstadträtin bzw. des Bezirksstadtrates zuordnet werden:

-                 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sollen Kinder und Jugendlichen gezielt und aktiv an der Entwicklung und Gestaltung des öffentlichen Raums einbezogen und mit Problemen der Planung, der Baudurchführung, der Unterhaltung öffentlicher Flächen sowie mit Problemen des Umwelt- und Naturschutzes vertraut gemacht werden. Die Zuständigkeit ist dem Jugendamt zugeordnet, die Stelle ist dort vorhanden und personell besetzt. Durch die Beteiligungsverfahren soll sichergestellt werden, dass die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen Berücksichtigung finden und das entsprechende Maßnahmen bedarfsgerecht geplant und realisiert werden können. Das Jugendamt kann hinsichtlich der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf jahrelange Erfahrungen verweisen. Hier liegen die Stärken eindeutig beim Jugendamt, insbesondere auf der Prozessebene. Interessenvertreter der Kinder und Jugendlichen ist somit zweifelsfrei das Jugendamt.

-                 da Spielplatzneubau sowie die bauliche Unterhaltung bzw. Spielplatzsanierungen keinem Selbstzweck unterliegt, ist die Zuordnung dieser Aufgabenwahrnehmung, wie eben auch Planung und Ausführung von Maßnahmen von Spielplätzen, Spielflächen/-orten, eindeutig geregelt. Zuständig ist die Abteilung Ordnung und öffentlicher Raum. In diesem Kontext betrachtet macht es also durchaus Sinn, dass die Spielplatzkommission als beratendes Gremium nicht dem zuständigen Geschäftsbereich zugeordnet wird, sondern dem Geschäftsbereich Jugend und Familie. Letzterer hat u. a. die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen und ist somit Interessenvertreter der genannten Zielgruppe und kann zudem als „externer“ Impulsgeber für eine zielgerichtete und bedarfsgerechte Planung fungieren.

-                 zudem verfügt das Büro des Bezirksstadtrates für Jugend und Familie für die Aufgabenwahrnehmung der Geschäftsstelle der Spielplatzkommission über die dafür erforderliche personelle Ressource und über jahrelange Erfahrungen.

Als Mitglieder werden Eltern, Lehrer sowie weitere Sachverständige berufen. Zwecks Partizipation von Kindern und Jugendlichen im Sinne der Umsetzung der UN- Kinderrechtskonvention erhält der Bezirksschülerausschuss die Gelegenheit, ein Mitglied zu benennen.

Die Spielplatzkommission soll bei der Planung und Weiterentwicklung von Spielplätzen beratend mitwirken sowie den Behörden Anregungen und Vorschläge unterbreiten. Ihr obliegen folgende Aufgaben:

-                               Mitarbeit bei der Erstellung und Fortschreibung einer langfristigen Spielplatzplanung,

-                               Beratungen bei Spielflächensanierungen,

-                               Beratung bei der Planung und Errichtung von Spielplätzen und Spielorten; Zustimmung zu den Beteiligungsverfahren gemäß Vorlage zur Kenntnisnahme gemäß § 13 BezVG vom 13.05.2009 zur Drucksachen-Nummer VI-0689/2009 „Projektplanungsbogen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Neubau und Sanierung von Spiel- und Freiflächen“,

-                               Erarbeitung von Vorschlägen und Anregungen für die Erschließung zusätzlicher Spielmöglichkeiten, z. B. in Parkanlagen, auf Schulhöfen und auf Sportplätzen oder anderen Freiflächen (ggf. auch Übergangslösungen),

-                               regelmäßige Information über die Anmeldung von Investitionsmaßnahmen und Sonderprogrammen für die Neuanlage oder Umgestaltung öffentlicher Spielplätze bzw. Spielorte sowie anderer öffentlicher Plätze.

Die Mitglieder der Spielplatzkommission und die Beratungstermine werden öffentlich bekannt gegeben.

Die Arbeitsweise der Kommission wird über eine Geschäftsordnung geregelt.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

Da die Spielplatzkommission erfahrungsgemäß ein beratendes Instrument bei der Umsetzung von Sanierungs- und Neubaumaßnahmen von Spielplätzen und -flächen darstellt, besteht die Möglichkeit einer zielgerichteten, bedarfsgerechten und konstruktiven Einflussnahme, nämlich in Form konkreter Anregungen bzw. Vorschläge, auf die jeweils anstehende bezirkliche Maßnahme. Einer qualitativen Verbesserung familienfreundlicher Bedingungen und Bedürfnisse auf diesem Sektor wird somit weitestgehend Rechnung getragen werden.

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Cornelius Bechtler

Bezirksstadtrat für Jugend

 

 

 

 
 

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