Begründung:
Bezirksamt Pankow von Berlin | .01.2022 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.: |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Bestellung von Mitgliedern des Bezirksamts Pankow von Berlin für das Heimkuratorium „Seniorenwohnen am Schloßpark“
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 folgenden Beschluss gefasst:
- Frau Dr. Cordelia Koch als das für den Geschäftsbereich Soziales und Gesundheit zuständige Bezirksamtsmitglied
- Frau Rona Tietje als das für den Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bürgerdienste zuständige Bezirksamtsmitglied
werden als Mitglieder für das Heimkuratorium des „Seniorenwohnen am Schloßpark“ bestellt.
Begründung
Gemäß § 7 Abs. 1 Betriebsübernahmevertrag vom 20.12.1995 errichtet der Träger ein Heimkuratorium, dem zwei Mitglieder des Bezirksamtes Pankow von Berlin angehören. Die Mitglieder des Kuratoriums üben ihre Funktionen der Regelung des § 7 Abs. 3 entsprechend für die jeweilige Wahlperiode aus. Sie können sich gemäß Präambel der Geschäftsordnung für das Heimkuratorium „Seniorenwohnen am Schloßpark“ mit Vollmacht vertreten lassen.
Zur Sicherstellung der Kontinuität in der Arbeit des Kuratoriums der Stiftung ist zeitnah die Neubestellung von Mitgliedern des Bezirksamts Pankow von Berlin in das Kuratorium erforderlich.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn Bezirksbürgermeister | Dr. Cordelia Koch Bezirksstadträtin für Soziales und Gesundheit |