Begründung:
Bezirksamt Pankow von Berlin | .11.2021 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.: |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung und Weiterentwicklung der Sozialen Wohnhilfen zwischen den Bezirksämtern von Berlin und den für Soziales und Finanzen zu-ständigen Senatsverwaltungen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 16.11.2021 folgenden Beschluss gefasst:
Die aus der Anlage ersichtliche „Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung und Weiterentwicklung der Sozialen Wohnhilfen zwischen den Bezirksämtern von Berlin und den für Soziales und Finanzen zuständigen Senatsverwaltungen“ ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.
Begründung
Das Bezirksamt Pankow von Berlin, vertreten durch den Bezirksbürgermeister und die Bezirksstadträtin für Jugend, Wirtschaft und Soziales, beabsichtigen die beigefügte Zielvereinbarung mit einer Geltungsdauer bis zum 31.12.2023 abzuschließen.
Mit dieser Zielvereinbarung sollen berlinweit insbesondere Voraussetzungen für die Umsetzung von Qualitätsstandards geschaffen werden. Auf Grundlage der „Leitlinien der Wohnungslosenhilfe und Wohnungslosenpolitik“ vom 03.09.2019 soll die Wohnungslosenhilfe bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Die Leistungsberechtigten sollen individuelle präventive Maßnahmen unverzüglich und aus einer Hand in definierter Qualität erhalten, um nach Möglichkeit ihren Wohnraum zu behalten und/oder adäquate Hilfe zu erhalten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn Bezirksbürgermeister | Dr. Cordelia Koch Bezirksstadträtin für Soziales, Gesundheit, QPK |