Drucksache - IX-0024  

 
 
Betreff: Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung und Weiterentwicklung der Sozialen Wohnhilfen zwischen den Bezirksämtern von Berlin und den für Soziales und Finanzen zuständigen Senatsverwaltungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.11.2021 
2. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15BezVG BA 2. BVV am 24.11.2021

siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

.11.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung und Weiterentwicklung der Sozialen Wohnhilfen zwischen den Bezirksämtern von Berlin und den für Soziales und Finanzen zu-ständigen Senatsverwaltungen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 16.11.2021 folgenden Beschluss gefasst:

Die aus der Anlage ersichtliche „Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung und Weiterentwicklung der Sozialen Wohnhilfen zwischen den Bezirksämtern von Berlin und den für Soziales und Finanzen zuständigen Senatsverwaltungen“ ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.

Begründung

Das Bezirksamt Pankow von Berlin, vertreten durch den Bezirksbürgermeister und die Bezirksstadträtin für Jugend, Wirtschaft und Soziales, beabsichtigen die beigefügte Zielvereinbarung mit einer Geltungsdauer bis zum 31.12.2023 abzuschließen.

Mit dieser Zielvereinbarung sollen berlinweit insbesondere Voraussetzungen für die Umsetzung von Qualitätsstandards geschaffen werden. Auf Grundlage der „Leitlinien der Wohnungslosenhilfe und Wohnungslosenpolitik“ vom 03.09.2019 soll die Wohnungslosenhilfe bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Die Leistungsberechtigten sollen individuelle präventive Maßnahmen unverzüglich und aus einer Hand in definierter Qualität erhalten, um nach Möglichkeit ihren Wohnraum zu behalten und/oder adäquate Hilfe zu erhalten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Dr. Cordelia Koch
Bezirksstadträtin für Soziales, Gesundheit, QPK

 

 
 

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