Drucksache - IX-0022  

 
 
Betreff: Wahl der Bürgerdeputierten*innen sowie stellvertretenden Bürgerdeputierten*innen für den Kinder- und Jugendhilfeausschuss der Bezirksverordnetenversammlung für die IX. Wahlperiode
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.11.2021 
2. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin gewählt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB BA 2. BVV am 24.11.2021
VzB BA 2. BVV Anlage am 24.11.2021

Siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

.11.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 und § 16 BezVG

1.            Gegenstand der Vorlage

Wahl derrgerdeputierten*innen sowie stellvertretenden Bürgerdeputierten*innen für den Kinder- und Jugendhilfeausschuss der Bezirksverordnetenversammlung für die IX. Wahlperiode.

2.            Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Aus der als Anlage 1 beigefügten Übersicht (Vorschlagsliste) werden für die IX. Wahlperiode des Kinder- und Jugendhilfeausschuss sechs stimmberechtigte Bürgerdeputierte*innen und sechs stellvertretende Bürgerdeputierte*innen gewählt.

 

 

 

1.

 

rgerdeputierte/r

2.

 

stellv. Bürgerdeputierte/r

3.

 

rgerdeputierte/r

4.

 

stellv. Bürgerdeputierte/r

5.

 

rgerdeputierte/r

6.

 

stellv. Bürgerdeputierte/r

7.

 

rgerdeputierte/r

8.

 

stellv. Bürgerdeputierte/r

9.

 

rgerdeputierte/r

10.

 

stellv.rgerdeputierte/r

11.

 

rgerdeputierte/r

12.

 

stellv. Bürgerdeputierte/r

3.            Begründung

Das Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) Kinder- und Jugendstärkungsgesetz fixiert in seinem § 71 die einmalige Sonderstellung des Jugendamtes als zweigliedrige Behörde, bestehend aus dem Jugendhilfeausschuss (JHA) und der Verwaltung (Jugendamt). Das Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) beschreibt darüber hinaus die Zusammensetzung der Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses.

Zur Vorbereitung auf die ausstehende Wahl wurden Träger, Verbände und Mitglieder der AGn nach § 78 SGB VIII angeschrieben. Ebenso wurde eine Pressemitteilung veröffentlicht und die Möglichkeit der Einreichung von Interessenbekundungen auf der Website des Jugendamtes veröffentlicht. Darüber hinaus erhielten alle Mitglieder des bestehenden Kinder- und Jugendhilfeausschusses den Aufruf zur Interessenbekundung zur Kenntnisnahme.

Die Vorschläge für die Bürgerdeputierten*innen und stellvertretenden Bürgerdeputier-ten*innen sind bis zum 27.10.2021 eingegangen. Einzelne Vorschläge sind erst nach dem 27.10.2021 eingetroffen. Der Aufruf wurde am 22.09.2021 veröffentlicht, so dass ausreichend Zeit zur Einreichung von Interessenbekundungen war.

Die Vorschläge sind der Anlage zu entnehmen.

Die Voraussetzungen zur Wahl der sechs stimmberechtigten Bürgerdeputierten*innen und deren sechs Stellvertreter*innen für den Kinder- und Jugendhilfeausschuss durch die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin sind gegeben.

Das Berliner Ausführungsgesetz zum SGB VIII (AG KJHG) normiert die Anzahl der stimmberechtigten Personen aus dem Bereich der Träger der freien Jugendhilfe mit mindestens drei (§ 35 Abs. 5 AG KJHG) und geht davon aus, dass die Vorschläge der Jugendverbände und Wohlfahrtsverbände angemessen berücksichtigt werden (§ 35 Abs. 6 AG KJHG).

4.            Rechtsgrundlage

§§ 12, 16 BezVG, SGB VIII und das Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG)

5.            Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

6.            Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

7.            Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

8.            Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Cornelius Bechtler
Bezirksstadtrat der Abteilung Jugend

 

 
 

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