Drucksache - IX-0020  

 
 
Betreff: Vorläufige Geschäftsordnung für das Bezirksamt Pankow von Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.11.2021 
2. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15BezVG BA, 2. BVV am 24.11.2021
VzK§15BezVG BA Anlage, 2. BVV am 24.11.2021

siehe Anlage

 


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

.11.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Vorläufige Geschäftsordnung für das Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 09.11.2021 folgenden Beschluss gefasst:

I. Die aus der Anlage ersichtliche Geschäftsordnung der VIII. Legislaturperiode tritt als vorläufige Geschäftsordnung für das Bezirksamt Pankow von Berlin in Kraft.

II. Bezirksamtsvorlagen werden entgegen des § 5 (5) der Geschäftsordnung nur in einfacher Ausfertigung dem Büro des Bezirksbürgermeisters zugeleitet und entgegen § 7 nur in elektronischer Form den Sitzungsteilnehmern zur Verfügung gestellt.

Begründung

Um den ordnungsgemäßen Ablauf des Geschäftsverfahrens im Rahmen des Bezirksamtes zu sichern, ist eine Geschäftsordnung notwendig. Das Bezirksamt wird hierzu durch das Bezirksverwaltungsgesetz verpflichtet. Als vorläufige Geschäftsordnung soll zunächst die in der Bezirksamtssitzung am 25.03.2020 beschlossene GO BA in Kraft treten. Die Bezirksamtsmitglieder haben somit die Möglichkeit, ihre Änderungsvorschläge im Büro des Bezirksbürgermeisters einzureichen, damit eine für die IX. Wahlperiode endgültige Fassung zur Beschlussfassung vorbereitet werden kann.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt 

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

 

 

 
 

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