Begründung:
Bezirksamt Pankow von Berlin | .11.2021 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.: |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Vorläufige Geschäftsordnung für das Bezirksamt Pankow von Berlin
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 09.11.2021 folgenden Beschluss gefasst:
I. Die aus der Anlage ersichtliche Geschäftsordnung der VIII. Legislaturperiode tritt als vorläufige Geschäftsordnung für das Bezirksamt Pankow von Berlin in Kraft.
II. Bezirksamtsvorlagen werden entgegen des § 5 (5) der Geschäftsordnung nur in einfacher Ausfertigung dem Büro des Bezirksbürgermeisters zugeleitet und entgegen § 7 nur in elektronischer Form den Sitzungsteilnehmern zur Verfügung gestellt.
Begründung
Um den ordnungsgemäßen Ablauf des Geschäftsverfahrens im Rahmen des Bezirksamtes zu sichern, ist eine Geschäftsordnung notwendig. Das Bezirksamt wird hierzu durch das Bezirksverwaltungsgesetz verpflichtet. Als vorläufige Geschäftsordnung soll zunächst die in der Bezirksamtssitzung am 25.03.2020 beschlossene GO BA in Kraft treten. Die Bezirksamtsmitglieder haben somit die Möglichkeit, ihre Änderungsvorschläge im Büro des Bezirksbürgermeisters einzureichen, damit eine für die IX. Wahlperiode endgültige Fassung zur Beschlussfassung vorbereitet werden kann.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn Bezirksbürgermeister | |