Begründung:
Bezirksamt Pankow von Berlin | .11.2021 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.: |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Festlegung der Beauftragten für den Haushalt
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 09.11.2021 folgenden Beschluss gefasst:
1. Die Aufgaben der Beauftragten für den Haushalt gemäß § 9 LHO werden zur einheitlichen Auslegung in der gesamten Bezirksverwaltung entsprechend der Geschäftsverteilung für das Bezirksamt Pankow von Berlin gemäß Bezirksamtsbeschluss Nr. IX-0002/2021 vom 09.11.2021 von den Bezirksamtsmitgliedern jeweils für ihren Verwaltungszweig wahrgenommen.
Für die Vertretung der Beauftragten für den Haushalt gilt die Vertretungsregelung der Bezirksamtsmitglieder untereinander gemäß Bezirksamtsbeschluss IX-0002/2021.
Geschäftsbereich Beauftragte/r für den Haushalt Vertreter/in Kapitel
0
BVV Bezirksverordnetenvorsteher stellv. Vorsteher 31 00
Bezirksverordneten- Herr Dr. Oliver Jütting Herr Paul Schlüter
versammlung
(Der Vorsteher der Bezirksverordneten-
versammlung ist kraft seines Amtes Be-
auftragter für den Haushalt für den Epl. 31).
1
GB 1 Bezirksbürgermeister Stellv. BzBm 33 00
Herr Benn Frau Dr. Koch 33 01
33 02
33 03
33 05
33 06
33 07
33 08
33 09
33 10
33 81
33 90
45 00
45 10
2
GB 2 Bezirksstadträtin Bezirksstadtrat 33 20
Frau Krössin Herr Bechtler 36 00
36 10
36 20
36 30
36 40
37 00
37 01
37 02
37 03
37 04
37 05
37 15
3
GB 3 Bezirksstadträtin Bezirksstadträtin 33 30
Frau Anders-Granitzki Frau Tietje 34 00
38 00
38 10
38 20
43 00
4
GB 4 Bezirksstadträtin Bezirksstadträtin 33 40
Frau Tietje Frau Anders-Granitzki 35 00
35 01
35 02
42 00
42 01
42 02
5
GB 5 Bezirksstadträtin Bezirksbürgermeister 33 50
Frau Dr. Koch Herr Benn 39 10
39 11
39 12
39 15
39 30
39 60
39 81
39 82
39 95
41 00
6
GB 6 Bezirksstadtrat Bezirksstadträtin 33 60
Herr Bechtler Frau Krössin 40 00
40 10
40 11
40 15
40 21
40 40
40 42
40 43
40 44
40 45
2. Den Beauftragten für den Haushalt steht es frei, die ihnen nach § 9 LHO und den dazu anzuwendenden Ausführungsvorschriften zustehenden Rechte oder obliegenden Pflichten anderen Dienstkräften zu übertragen.
3. Die Bestellung der Beauftragten für den Haushalt ist der SE Steuerungsdienst/Finanzen/Personal mit einer Unterschriftenprobe zweifach (davon einmal für die Bezirkskasse) mitzuteilen.
4. Die SE Steuerungsdienst/Finanzen/Personal wird als diejenige Organisationseinheit bestimmt, die das Bezirksamt in der Wahrnehmung seiner Leitungsbefugnisse bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes einschließlich des Stellenplans unterstützt.
Begründung
Die Haushalts- und Wirtschaftsführung gehört zu den Leitungsbefugnissen der Mitglieder des Bezirksamtes nach deren Geschäftsverteilung und des Bezirksverordnetenvorstehers (Leiter der Verwaltungszweige).
Das Bezirksamt hat nach § 9 LHO festzulegen, welche Organisationseinheit das Bezirksamt in der Wahrnehmung seiner Leitungsbefugnisse bei der Aufstellung und der Ausführung des Haushaltsplanes einschließlich des Stellenplanes unterstützt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn Bezirksbürgermeister | |