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Drucksache - VIII-1538
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Das Bezirksamt wird ersucht, den Kultur- und Kinobetrieb in der Kulturbrauerei durch folgende Maßnahmen dauerhaft zu sichern:
Begründung der Beschlussempfehlung: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen hat die Drucksache in seiner Sitzung vom 17.08.2021 ausgiebig beraten und teilt einhellig die Auffassung der akuten Gefährdung des Kulturstandortes Kulturbrauerei in seinem Bestand. Zugleich wurde darauf hingewiesen, dass diese Situation bereits beim Verkauf der ehemals bundeseigenen Treuhandliegenschaftsgesellschaft (TLG) im Jahr 2012 von der BVV erkannt wurde und diese bereits damals, ebenfalls einstimmig, die Sicherung des Kulturstandortes Kulturbrauerei gefordert hat, siehe Große Anfrage VII-0248 v. 26.09.2012 und BVV-Beschluss VII-0281 v. 07.12.2012. Die geforderte planungsrechtliche Sicherung der Kulturbrauerei wurde jedoch vom damaligen Stadtrat, mit dem Hinweis auf die als ausreichend angesehene 10-jährige Bestandsgarantie, als nicht erforderlich abgelehnt. Nun, nach Ablauf der Bestandsgarantie, sah der Ausschuss sich erneut mit einem dringenden Handlungsbedarf konfrontiert. Gegenstand der Debatte war daher nicht das Ob, sondern das Wie einer Sicherung dieses, über Pankow hinaus bedeutsamen, Kulturstandortes. Die von den Antragsteller:innen vorgeschlagenen Maßnahmen wurden als durchaus sachdienlich erachtet, jedoch stieß deren Gewichtung auf Kritik. Einigkeit bestand darin, dass ein Ankauf angesichts der exponierten Lage und Größe der Immobilie Kulturbrauerei nur als Ultima Ratio in Betracht kommen kann, zumal dies ohnehin auf der Landesebene entschieden werden müsste. Vielversprechender, und sowohl zeitlich als auch finanziell mit geringerem Aufwand erfolgversprechender, ist daher auch weiterhin die planungsrechtliche Sicherung durch eine Festschreibung der kulturellen Nutzung in einem Bebauungsplan. Die Antragsteller:innen übernahmen daher den Vorschlag, die planungsrechtliche Sicherung im Antragstext auch entsprechend voranzustellen und den ursprünglichen Punkt 4 in geänderter Fassung an erster Stelle einzurücken. Angesichts der aktuellen Verkaufsverhandlungen der TLG und der auslaufenden Wahlperiode, verbindet der Ausschuss damit auch die klare Erwartungshaltung gegenüber dem Bezirksamt, noch vor Beendigung dieser Wahlperiode der BVV Pankow von Berlin einen Aufstellungsbeschluss zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen empfiehlt somit mit 10 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme und 3 Enthaltungen, einstimmig die Annahme der so geänderten Drucksache. Text Ursprungsantrag Fraktion Bündnis90/ Die Grünen: Das Bezirksamt wird ersucht, den Kultur- und Kinobetrieb in der Kulturbrauerei durch folgende Maßnahmen dauerhaft zu sichern:
Begründung Ursprungsantrag:In der Kulturbrauerei droht akut die Umwandlung von Kulturräumen in Büroflächen. Die Kulturbrauerei entstand 1990/91 aus der Initiative von Künstler*innen und Bürger*innen Pankows und Berlins vor dem Hintergrund der deutsch-deutschen Wiedervereinigung. Hochengagiert wurde aus der Idee eine Industriebrache zu einem Kultur- und Kunstzentrum umzugestalten, ein gesamtgesellschaftliches kulturpolitisch einzigartiges Projekt. Mit außerordentlicher Initiative, hohen finanziellen Investitionen durch die Bundesregierung, die Landesregierung Berlin in Zusammenarbeit mit privatwirtschaftlichen Akteur*innen, konnte sich die Kulturbrauerei zu einem internationalem Vorbildprojekt entwickeln. Die Bundesregierung verkaufte im Jahr 2012 die TLG (Treuhandliegenschaftsgesellschaft), zu deren Eigentum auch die Kulturbrauerei gehört, an den US-amerikanischen Finanz-Investor Lone Star. Damals wurde für die Mietverträge der Kulturbrauerei eine Bestandsgarantie bis zum 31.12.2021 festgeschrieben, mit einer mieterseitigen Option zur Verlängerung bis 31.12.2026. Bei der jetzt anstehenden Verlängerung des Mietvertrags zwischen TLG und dem Land Berlin sollte die Möglichkeit zur Verhandlung genutzt werden, um die Räume für einen längeren Zeitpunkt als bis Ende 2026 für kulturelle Zwecke zu sichern. Der Betreiber des Kinos konnte schon vor der Pandemie nur gerade so kostendeckend arbeiten und befindet sich nun aufgrund der Pandemie in sehr schwieriger wirtschaftlicher Lage. Anders als die meisten Unternehmen, die an Kinos und Kulturbetriebe vermieten, hat die TLG die Miete während der Pandemie nicht abgesenkt. Den Betreiber des Kinos, hat die TLG wegen Mietschulden verklagt. Hier gilt es das Gespräch mit der TLG zu suchen und die Interessen von Bezirk und Land zum Erhalt eines Kinos in seiner gesamtstädtischen Funktion als Festivalstandort und vielfältigem Programmkino deutlich zu machen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen, auch im Falle eines Kinobetreiberwechsels. Es sollte geprüft werden, welche Angebote der TLG gemacht werden können, falls sie sich nicht bereit erklärt, die Mietverträge zu bezahlbaren Mieten zu verlängern. Eine andere Möglichkeit wäre der Eintrag der kulturellen Nutzung in das Grundbuch der Immobilie Kulturbrauerei. In der ursprünglichen Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und der TLG wie auch in Folgeverträgen wurde die kulturelle Nutzung festgeschrieben und auch ein Eintrag in das Grundbuch vertraglich gesichert. Da die TLG zwar den Eigentümer gewechselt hat, aber weiterhin als TLG fortbesteht, sollte geprüft werden, ob diese Verträge nicht weiterhin juristische Gültigkeit besitzen. |
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