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Drucksache - VIII-1537
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Das Bezirksamt wird ersucht, das Ordnungsamt für die Mitarbeit bei einer technischen Machbarkeitsstudie zur vereinfachten Kontrolle parkender PKW (Vorbeifahren genügt) via Smartphone-App anzufragen. Bei Interesse soll das Bezirksamt beim Fraunhofer Institut Fokus diese Studie in Auftrag geben, sofern das Institut die Finanzierung über Fördergelder zusagen kann. Im Rahmen der Studie soll ebenfalls geprüft werden, inwieweit sich die dem Bezirksamt vorliegenden Daten zum Handy-Parken für eine KI (Künstliche Intelligenz)-gestützte Einsatzplanung eignen. Begründung:Bereits in Handlungsempfehlung 3 (von 16) empfiehlt der aktuelle Pankower Mobilitätsbericht die Kontrollen der Parkraumbewirtschaftung zu verstärken. Allerdings liegt die Einsatzquote der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Parkraumbewirtschaftung regelmäßig unter 50%. Gleichzeitig wird das Handyparken immer beliebter und die auswertbaren Daten der Dienstleister steigen stetig. So ist es naheliegend, eine Effizienzsteigerung der Kontrolle mittels ITgestützter Systeme zu prüfen. In der kleinen Anfrage KA-1052/VIII erwähnt das Bezirksamt, dass eine vereinfachte Erfassung der Auto-Kennzeichen der parkenden PKW eine große Hilfe wäre, am besten beim bloßen Vorbeifahren (z.B. mit e-Bike). Eine solche Technologie hat das Fraunhofer Institut Fokus (Abteilung ASCT – Smart Mobility) entwickelt und wäre für eine technische Machbarkeitsstudie bereit. Wir denken, dass sich zumindest einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Parkraumbewirtschaftung für einen solchen Feldversuch begeistern könnten und sich damit sogar die Einsatzquote im Amt steigern ließe. Kombiniert mit einer Auswertung der Daten aus dem Handyparken mittels maschinellem Lernen könnte eine gezielte, dynamische Einsatzplanung weiter die Effizienz der Kontrollen erhöhen. Der Antrag beschränkt sich bewusst auf die technischen Aspekte und den tatsächlichen Nutzen im täglichen Einsatz. Sollte der Versuch erfolgreich verlaufen, könnten in einem Folgeprojekt die datenschutzrechtlichen Fragen beleuchtet werden. Laut Fraunhofer Institut ist eine DSGVO-konforme Umsetzung ihrer Technologie durchaus realisierbar, weshalb wir in diesem ersten Schritt die rechtliche Prüfung nicht für zentral erachten. |
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